. 7s Bei Ankunft des Zuges übergibt der Zugführer dem Grenzzollamt die Zugliste, die den Zollbeamten einen ersten allgemeinen Überblick über die Zusammensetzung des Güterzuges vermittelt (8 24 E.Z.O.). Sie enthält nur die Anzahl und die Nummern der Wagen sowie eine ganz allge- meine Angabe über deren Inhalt (z. B. Magdeburg 4207: Ge- treide; Essen 9115: Stückgüter“ usw.). An Hand der Zualiste prüfen die Beamten den Zug zunächst darauf, ob die Anzahl der Wagen und die übrigen Angaben der Liste, soweit sie ohne weiteres geprüft werden können, zutreffend sind. Zoll- freie Gegenstände können schon bei dieser Gelegenheit ein- gehend beschaut und in den freien Verkehr gesetzt werden. Erst nach dieser allgemeinen Überprüfung dürfen die eisen- bahntechnisch etwa notwendigen Verschubbewegungen auf dem Güterbahnhof vorgenommen werden (8§8 25 E.Z.O.). Al diese Maßnahmen zusammen entsprechen der G estel lung des allgemeinen Zollrechts (siehe oben S. 59). Das im V.Z.G. genannte Ladungsverzeichnis ist abgeschafft. Auch die Deklaration des Warenführers geht in anderen Formen vor sich als die im Land- und Binnenschiff- fahrtsverkehr. Zunächst muß der ausländische Absender einer jeden mit Eisenbahnfrachtbrief nach dem deutschen Zollgebiet gehenden Sendung eine W ar en er klär u ng in doppelter Ausfertiguna beigeben, die aber noch nicht die ,Deklaration“ selbst darstellt, sondern der Eisenbahnverwaltung nur als Un- terlage für die von i hr s elb s abzugebende Deklaration dienen soll. In der Regel setzt der Eisenbahnbevollmächtigte dann nur eine An m el d ung auf jene Warenerklärung und bezieht sich dabei auf deren Inhalt. Erst die War en er k l ä - rung zus amm en mit dies er Anmel dung ergeben die nach dem Gesetz von dem Warenführer zu fordernde D e - kläration (§8 23 E.ZO.). b) Der Begleitzettel. Eine weitgehende Erleichterung gegenüber dem allgemeinen Begleitscheinverk ehr be- deutet das Begleitzettelverfahren. Es vereinfacht vor allem den gebundenen Verkehr nach einem anderen Amte mit solchen Sendungen, die einen ganzen Eisenbahnwagen ausfüllen und nach demselben Orte bestimmt sind. Der Antrag, die Ware auf Begaleitzettel abzufertigen, wird in der soeben erwähnten