Finanzgebarung des Reichsfinanzministers Reinhold war s|tets der Haushalt a b 1927. (Sehr. richtig! bei den Deutsch- nationalen.) Die Schwierigkeiten, die bei der Balancierung des jetzigen Haushalts auftreten, sind jetzt eklatant geworden: keine Ueberschüsse mehr, die Münggewinne sind ges<qwunden,. und die . Dawes-Lasten wacdhsen in ershreckendem Maße. GHewiß, eine rechtzeitige und wesentliche Ankurbelung hätte wohl das HZiel haben können, daß ein Zurückgehen der Erwerbslosenziffer Platz griff und daß gleichzeitig eine starke Hebung der steuerlichen Leistungsfähigkeit eintrat; aber doch nur dann, wenn die Möglichkeiten einer An- kurbelung so groß und vor allen Dingen so dauerhaft wären, daß sie über die Folgen des englischen Kohlenarbeitersstreiks für Deutsch- land hinauswirkten. Aber die Annahme sfolcher Möglichkeiten stellt sich zweifellos für den Sachkenner immer mehr als Illusion heraus. Ich sprach vorhin von den großen Erwerbslosenziffern. Nehmen Sie einmal unter die Lupe, welche Stellung die Erwerbs- losenfürsorzhje in dem neuen Etatsanschlag einnimmt. Die Erwerbslosenfürsorge ist überhaupt gar nicht etatisiert. Im vorigen Etat wurden für die Erwerbslosen- fürsorge nicht weniger als 300 Millionen eingesetzt, die im Laufe des lezten Jahres sogar auf 400 Millionen erhöht wurden. (Zuruf von den Deutschen Demokraten.) – Gewiß, ich habe ja nichts da- gegen, daß erhöht worden ist, ich stelle nur fest, daß die Position in diesem Etat überhaupt nicht etatisiert worden ist. Die in den einmaligen Ausgaben neu eingesetzten 200 Millionen werden, da sie zunächst für gewisse Verwaltungskosten eingestellt sind, dann aber in der Hauptsache zur finanziellen Ausstattung der geplanten Arbeitslosenversicherung dienen sollen, zur Entlastung der Position, die im vorigen Jahr 400 Millionen erforderte, überhaupt nichts bei- iragen. Dazu kommt noch, was übrigens heute auch in der „Frankfurter Zeitung“ lebhaft kritisiert wird, daß in einer Reichs- ratssitzung der Reichsfinanzminister Reinhold den Ländern und Gemeinden in Aussicht gestellt hat, daß säm t liche Au s g a b e n für die Erwerbslo senfür sorg e in Zukunft bis Jnkraft- treten der Arbeitslosenversicherung vollständig vo m R eiche g e- trag en werden würden. (Hört! Hört! bei den Deutschnationalen.) Meine Damen und Herren! Es ist ein ganz gefährlicher Stand- punkt, der da eingenommen worden ist, ein Standpunkt, der so katastrophale Folgen in der Ausgabegebarung der Gemeinden haben wird, daß man wahrscheinlich sogar mit Remedurgesetzzen dagegen wird einschreiten müssen. Nun nehmen Sie aber einmal den vor- gesehenen Fall an, es würde in der Tat die Arbeitslosenversicherung zum 1. April in Kraft treten. Ja, ist sie denn schon am 1. April mit den Reserven versehen, die notwendig sind, damit sie überhaupt