sz kratischer Seite + ich glaube, von dem preußischen Finanzminister Höpker-Aschoff – zum Ausdruck gebracht worden ist, wonach eine Verewigung dieser Steuer gewünscht wird, offenbar um sie zum dauernden Finanzierungsinstrument für Staat und Gemeinden zu machen. Gewöhnlich wird das Finanzausgleichsproblem als ein poli- tisches Problem angesehen. Fn den Leitsäteen der Spitzenverbände der Wirtschaft ist der Satz aufgestellt worden: HYDoas Finanzausgleichs pro blem muß in erster Linie als ein volk s wirtschaftliches Pro blem betrachtet werden. Die wirtschaftlichen Interesssen an der Herabminderung der Steuerlast und der Vereinfachung des Systems müsssen unter den heutigen Verhältnissen hierbei ausschlaggebend Fein. Ich bin der Meinung, daß selten ein so wahrer Sat ausgesprochen worden ist wie dieser. Er geht zweifellos, insbesondere in seiner Zuspitzung,. auf die gegenwärtige Gestaltung der R e alst eu e r n. Unter den Einflüssen der Nachkriegszeit und insbesondere der Zeit nach der Inflation ist ja das Realssteuerproblem in ein ganz be- sonderes Stadium getreten. Früher glaubte man, daß der Besitz eines fundierten Vermögens ein Vorteil in dem Sinne sei, daß eine besondere Abgabe an die Allgemeinheit sich rechtfertige. Diesen Charakter haben die Realsteuern heute weithin eingebüßt. Der grüßte Teil. des. realsteuerpflichtigen Ver- müögens ist nämlich heute weithin ert ra gl o s. Nichtsdesto- weniger können die Realsteuern jedenfalls theoretisch bis zu einer unbegrenzten Höhe erhoben werden ohne Rücksicht auf die Reichs- steuern. Die Folge davon ist in den letten Jahren und nament- lich im letten halben Jahre eine ungeheure Ueber- spannung der Realbesteuerung in den Ländern und Gemeinden gewesen, die zu sehr lebhaften Protesstkund- gebungen gegen den unerhörten Steuerdruck geführt hat, unter dem die Einzelwirtschaft zu erliegen drohe. Ganz besonders hat der gewerbliche Mittelstand unter den exorbitanten Steuer- forderungen der Länder und namentlich der Gemeinden zu leiden gehabt. (Zurufe links.) Wenn derartige Möglichkeiten innerhalb des Gesamtsteuersystems noch gegeben sind, dann können auch die Herabsezungen von Reichssteuern, so erfreulich sie an sich sind, nichts nüyßen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Eine obere Grenze der Gesamtsteuerbelastung einer Wirtschaft muß abgesteckt werden, und zwar einschließlich der Realsteuern, sonst steht die unter den heutigen Verhältnissen gegebene Gesamt- steuerbelastung außerhalb eines allem sinnvollen Verhältnisses zu dem allein richtigen Maßstab, nämlich zum Ertrag e. (Sehr richtigl bei den Deutschnationalen.) Zwar sind die Realsteuern begrifflich ursprünglich in keiner Beziehung zum Ertrage gewesen,