e daß die rechtliche Stellung dieses Sparkommissars neu geregelt werden muß. Solange nämlich das Institut als außerplanmäßig nur geduldetes und mit Mißtrauen behandeltes Stiefkind der Ver- waltung erscheint, kann kaum Durchgreifendes und Ersprießliches davon erwartet werden. Und doch bin ich der Meinung der Herr Reichsfinanzminister hat von Popularität und Unpopularität gesprocha , daß ein . großes Bekenntnis gur Sparsamkeit und zum Ausgabenabbau, wie wir es erfreulicherweise von ihm gehört haben, das einzige Bekenntnis, die einzige Lebensäußerung des Reichsfinanz- ministers ist, die ihm heute allseitige Popularität verschaffen kann. Nur auf dem Wege des Ausgaben abbaues und durchgreifender Ersparnis methoden ist auch das höchste Ziel, das die Finanzgebarung des Deutschen Reichs haben muß, nämlich die An p assung der öffentlichen Aus- ga ben an die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft, erreichhar. Endlich muß der Gesichtspunkt zum Siege geführt werden, daß die Ausgaben der öffentlichen Körperschaften in Reich, Ländern und Gemeinden von der Rentabilität der Wirtschaft ab- hängig gemacht werden müssen. (Sehr richtig! rechts.) Weniger populär dürfte allerdings die andere Forderung sein, die Herr Dr. Köhler ebenfalls in den Vordergrund geschoben hat, nämlich die Forderung an das Parlament, wenn Sie so wollen, an die Regierungsparteien, die zum Inhalt hatte, das Parlament müsse daran gehindert werden, Ausgaben zu bewilligen, die nicht die Zustimmung der Regie- rung erhalten haben oder für die keine Deckung nachgewiesen ist. Herr Dr. Hertz hat mit scharfen Worten, mit Aufwand von starker Energie sich gegen diese Selbstbeschränkung des Budgetrechts des Parlaments gewandt. Aber darf ich darauf vérweisen, daß im klasssischen Lande des Parlamentarismus, in England, es zwar kein geschriebenes Geset, wohl aber ein Gewohnheitsrecht gibt, nach dem es undenkbar ist, Anträge auch nur zu begründen, die darauf ausgehen, Ausgaben zu bewilligen, welche nicht die Zustimmung der Regierung haben? Dazu ist dort kein Gesetz nötig, man geht im englischen Parlament sogar so weit, daß demjenigen Parlamentsmitglied, das die Absicht hat, solche Ausgaben zu begründen, überhaupt nicht das Wort erteilt wird. (Hört! Hört! rechts.) Wir werden selbstverständlich bei uns keine Hoffnung haben können, daß ein solches Gewohnheitsrecht + (Zuruf von den Deutschen Demokraten) – Herr Kollege Koch, Sie sind doch ein so hoher Verehrer des Parlamentarismus. Viel- leicht nehmen Sie das Erfreuliche, das wir im englischen Parla- mentarismus finden, etwas ad notam und unterstützen uns; also: daß ein solches Gewohnheitsrecht im Parlament Deutschlands Platz griffe, halte ich für ausgeschlossen. Wir im Lande der