gebiete, Interesse daran haben, dieses Ge- biet möglichst stark unterteilt zu sehen, da- mit möglichst jede Warenart und jede Warenqualität eine ihrem Wert ent: sprechende Zollbelastung erfährt. Die große Gefahr, die sich bei diesem Gegeneinander der Interessen ergibt, ist, daß die Schwierigkeiten, die sich daraus er- geben werden, mit dem beliebten Mittel der Inflation überwunden werden, daß man also sagt: in dubio machen wir ein paar Posi: tionen mehr und daß dann ‘statt 2300 Posi- tionen und Unterpositionen, die wir z.B. jetzt im deutschen Zolltarif haben, 10000 oder 20000 Tarifnummern aufgeführt wer- den, was natürlich eine Unmöglichkeit sein würde — (eine ganze Unmöglichkeit nicht, denn der haitanische Zolltarif hat schon jetzt 13 300 Zollpositionen). Aber was doch für Europa zweifellos eine Unmöglichkeit sein würde. Man wird sich bei den weiteren Arbeiten vor Augen halten müssen: mit der Vereinheitlichung allein ist es nicht geschehen, sondern mit dieser Vereinheit- lichung muß gleichzeitig auch der immer weiter fortschreitenden Spezialisierung Ein- halt getan werden. Wenn man bedenkt, daß wir bei den deutsch-französischen Vertrags- verhandlungen über einige Tausend ver- schiedene Tarifpositionen verhandeln muß- ten, so kann man sich keine Vorstellung davon machen, wie überhaupt noch Tarif verhandlungen möglich sein sollen, wenn die Spezialisierung der Zolltarife immer weiter um sich greift. Ich glaube, wir müs- sen vom deutschen Standpunkt aus, da wir doch ein Interesse daran haben, die Außen handelsbeziehungen sich ausweiten zu sehen, Gewicht darauf legen, daß mit der Vereinz heitlichung dieses Zolltarifschemas gleich: zeitig eine Beschränkung der Zahl der Tarifpositionen eintritt. Das bisherige deutsche Tarifsystem ist mit insgesamt 2300 Positionen in dieser Beziehung sehr verz- ständig, Frankreich hatte mit 4371 Posi- tionen schon bei dem alten Tarif stärker spezialisiert, durch den neuen Tarif ist dort die Zahl der Positionen inzwischen auf gegen 6000 gestiegen. Weiter ist die Frage der Statistik im Wirtschaftsausschuß erörtert worden, auch in einer kleinen Unterkommission, die ein Programm aufgestellt hat. In der Unterkommission waren im wesentlichen die amtlichen Statistiker der Staaten be: teiligt, außerdem einige Herren von der Internationalen Handelskammer und ähn- lichen Organisationen. Sie haben ein Pro- gramm für eine statistische diplomatische Konferenz aufgestellt, die im Winter 1928/29 stattfindet. Das Ziel dieser Konferenz ist sine gewisse Vereinheitlichung statistischer Methoden im allgemeinen und eine Ver- ständigung über eine internationale Aus- weitung der Produktionsstatistik zu er- 'eichen. Wenn ich sage: Ausweitung der Pro- Juktionsstatistik, so wird das nicht über unsere gegenwärtige Produktionsstatistik sehr weit hinauszugehen brauchen, sondern 23S handelt sich mehr um die Einfügung von Ländern, die im Augenblick noch keine Pro- luktionsstatistik haben, in das Minimum lessen, was man nach internationalen Ge- sichtspunkten von der Produktionsstatistik verlangen muß. Der dritte Fragenkomplex ist die Be- seitigung der Aus: und Einfuhrver-: bote. Da hat eine diplomatische Konferenz im Oktober/November 1927 stattgefunden, die dazu geführt hat, daß von einer großen Zahl von Staaten, insbesondere den wesent: ichsten europäischen Staaten, ein Kon: ventionsentwurf unterzeichnet worden ist. Zs wird Ihnen, meine Herren, dieser Kon: ventionsentwurf wohl in den Grundzügen »jekannt sein. Es sind in einem Artikel 4 lie Ausnahmen für den Erlaß von Ein: und Ausfuhrverboten unter dem Gesichtspunkt Mfentlicher Interessen, sanitärer Interessen ınd dergleichen vorgesehen. In Artikel 5 st eine sogenannte Katastrophenklausel. Wenn Verhältnisse eintreten, die das Wirt- schaftsleben eines ganzen Landes in große Schwierigkeiten bringen, dann soll die Mög: lichkeit gegeben sein, Aus- und Einfuhrver- ’ote zu erlassen. Wichtig ist, daß aus dem Entwurf die Klausel verschwunden ist, nach welcher im Interesse der Landesverteidigung Ausfuhr: und Einfuhrverbote sollten er: lassen werden können. Es ist klar, daß Deutschland sich gegen diesen Gedanken wenden mußte, denn er würde in der prak- tischen Anwendung gewiß immer gegen uns ausgeschlagen sein. Der Wegfall des Ge: sichtspunktes der Landesverteidigung veran- laßte nun die Engländer, eine Reserve für die Aufrechterhaltung ihrer Farbstoffeinfuhr- verbote anzumelden. Wir haben diese Reserve zugelassen, nachdem man uns volle Bewegungsfreiheit hinsichtlich der Kohlen- wirtschaft zugestanden hatte. Der zweite allgemeine Grundsatz, der auf der Konferenz zur Annahme kam, wo- nach von keinem Land ein bestehendes Aus; oder Einfuhrverbot aufrechterhalten werden darf, wenn nicht eine besondere Reserve in der Konvention selbst gemacht und von den anderen vertragsschließenden Teilen angenommen würde, hat zunächst zu jroßen Schwierigkeiten geführt, indem sehr