Die im Hauptteil der Denkschrift vorgeschlagene und erläuter- te Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland stellt einen Versuch dar, unklares Völkerrecht zu präzisieren und ungenügendes Völkerrecht zu ver- bessern, Durch den Abschluss einer solchen Konvention soll auf reziproker Grundlage der Grundsatz der Unverletzlichkeit des Privateigentums und sonstiger privater Rechte neu belebt und Jamit ein wesentlicher Beitrag zur Wiederherstellung des inter- nationalen Vertrauens im Geschäftsverkehr geleistet werden -—- zum Nutzen der Kapitalempfänger ebenso wie der Kapitalgeber,