Jompensation to otner British claimants shall be assessed and paid in accordance with the same principle," Ähnlich Art. I des Protokolls zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei vom 18, De«=- zember 19468 "Die tschechoslowakische Regierung anerkennt die auf dem Spiele stehenden schweize- rischen Interessen mit allen damit verbundenen Rechten und wird den schweizerischen Berechtigten eine adäquate und effektive Entschädigung aus- richten." Die Entschädigung sollte in der Regel in Form von lang- fristigen Obligationen gezahlt werden. In manchen der Verträge war vorgesehen, daß die Anspruchsberechtigten selbst das Ent- schädigungsverfahren vor den Behörden des enteignenden Staates betreiben sollten (so z, s., in Art. VII, Abs, 1, des genannten Protokolls zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei). Dies entsprach zwar am ehesten dem liberalen Prinzip, wonach jeder einzelne seine Rechte selbst .dnrehsetzen soll, Es zeigte sich aber, dassdieses Prinzip bei den Enteignungen in den kommunistischen Ländern schwer durchführbar war. Der einzelne war meist zu schwach, um seine Ansprüche vor den Behörden des anteignenden Staates durchzusetzen, Deshalb wurden in anderen Verträgen gemischte Kommissionen eingesetzt, denen Vertreter des Heimatstaates der enteigneten Ausländer und Vertreter des enteignenden Staates angehörten (so in dem amerikanisch- _ polnischen Vertrag vom 24, April 1946). Aber auch dieses Ver- fahren erwies sich als undurchführbar, Die Festsetzung der Entschädigungen wurde ungebührlich lange hinausgezögert,. Deshalb gingen die westlichen Staaten in den späteren Verträgen zu dem Prinzip der G 1 o b a lentsehädigung über, Die Schweiz annullierte ihr 1. Abkommen mit der Tschechoslowakei, das auf dem Prinzip der individuellen Entschädigung basierte, und schloß ein 2. Abkommen ab, in dem eine Globalentschädigung vorgesehen wurde. Vgl. die Verträge zwischen der Schweiz und _ Polen, zwischen der Schweiz und Jugosl1aäw1 en, zwischen Frankreich und Polen, und den 2. Vertrag zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei,