DIE INTERNATIOR:. PX 7. Ma MER © Asch re Bedeutung und Arbeitsmethode RZ 3 Bibliothek, 3 1 9 T AK A — \ > « Eine der bemerkenswertesten Erscheinungen der Nachkriegszeit ist die Schöpfung der Inter- nationalen Handelskammer. » The Times. Überall als die berufene Wortführerin der Geschäfts- und Wirtschaftsinteressen aner- kannt, ist die Internationale Handelskammer eine private Organisation im Dienste der öffentlichen Wohlfahrt. Ihr Zweck ist es, den internationalen Handel zu entfalten, die Hemmnisse zu beseitigen, die dem Austausch der Güter im Wege stehen, die zwischen den Völkern bestehenden Bande zu festigen, die Ursachen wirtschaftlicher Konflikte aus dem Wege zu räumen und solcher- art zur Aufrechterhaltung des Friedens beizutragen. Die Internationale Handelskammer ist unabhängig von den Regierungen. Sie wird aus- schliesslich von ihren Mitgliedern, d. h. also von allen grossen Geschäftsveremigungen der Alten und der Neuen Welt unterhalten. Nicht weniger als 880 Industrievereinigungen, Bankier- vereinigungen, Handelskammern, Schiffahrtskonferenzen und sonstige Wirtschafts- körper, die ihrerseits wieder Tausende der leitenden Weltfirmen zu ihren Mitgliedern zählen, bilden das Rückgrat der Internationalen Handelskammer. Sie stellen die Ordentlichen Mitglieder dar. Dazu kommen dann noch über 2.380 grosse Firmen und Vereinigungen, die der Internationalen Handelskammer unmittelbar als Ausseror- dentliche Mitglieder angeschlossen sind und die mit sämtlichen von ihr herausgegebenen Schriften, einschliesslich der wertvollen Berichte über die im Weiteren erläuterte Arbeit der verschiedenen Ausschüsse, beliefert werden. . So gross auch die Leistungsfähigkeit der Internationalen Handelskammer an und für sich ist, so wird sie noch in ganz besonderer Weise durch die Art ihrer Arbeitsorganisation gehoben. Ja, gerade hierin liegt das wesentliche Merkmal dieser Einrichtung, die Quelle ihres Einflusses sowohl als auch ihrer Anpassungsfähigkeit. Ihre Aufgabe ist eine internationale ; gelöst wird sie jedoch auf nationalen Grundlagen. Die Ordentlichen Mitglieder jedes einzelnen Landes sind in Landesgruppen zusam- mengefasst. Insgesamt bestehen 24 Landesgruppen, nämlich in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Indochina, Italien, Japan, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Schweden, der Schweiz, Spanien, der Tchechoslowakei und Ungarn. Jede dieser Landesgruppen vertritt alle wirtschaftlichen Interessen ihres Landes, und die Interna- tionale Handelskammer gewährt einem Lande die volle nationale Vertretung in ihrem Verwal- tungsrat erst dann, wenn die Ordentlichen Mitglieder dieses Landes einflussreich und zahlreich genug sind, um eine Sicherheit dafür zu bieten, dass, wenn sie sich im Namen ihres Landes durch eine Landesgruppe äussern, sie dann auch tatsächlich als die Meinungsäusserung der wirtschaft- lichen Kräfte dieses Landes in seiner Gesamtheit angesehen werden können. Ausser in diesen Ländern hat die Internationale Handelskammer Mitglieder in Ägypten, Argentinien, Brasi- lien, Bulgarien, Danzig, Estland, Guatemala, Haiti, Indien, Irland, Kuba, Lettland, Litauen, Mexiko, Portugal, Salvador, Siam, im Sudan, Syrien und in der Türkei. Die Internationale Handelskammer ist eine Organisation, deren Vorgehen stets auf voll- kommener Übereinstimmung beruht. Die hierin liegende Bedeutung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Bei einer freiwilligen Organisation ist sie eine absolut notwendige Vorbe- dingung für jegliche wirksame Tätigkeit. Die tatsächliche Übereinstimmung der Wirtschaftsin- teressen der gesamten Welt kann wohl als eine feststehende kaufmännische Wahrheit gelten. Ein weiteres bedeutungsvolles Kennzeichen der Internationalen Handelskammer ist ihr durch und durch internationaler Geist, der in der Zusammensetzung ihrer leitenden Körperschaft, dem Verwaltungsrat, seinen Ausdruck findet.