2 tärkte Förderung« durch Darlehen aus den Mitteln reten, die das Reich und die Länder in ihren Haus halten für die produktive Erwerbslosenfürsorge ein— gestellt haben. Diese Darlehen werden in der Regel als langfristige Tilgungsdarlehen mit einer Tilgungs— frist bis zu 15 Jahren gewährt. Als untere Grenze für ihre Verzinsung ist ein Sat von v. H. festgesehl. Die Gesamtfbrderung einer Notstandsarbeit darf nach den bexeits erwähnten Bestimmungen in dem Erlaß vom 14. August einerseits bis zu 80 v. H. (im besetzten und geräumken Gebiet 90 v. H) der Gesamtkosten und indererseits bis zum Sechsfachen der ersparten Er— wverbslosenunterstützung betragen. Für die Entscheidung, ob eine verstärkte Förderung für eine Notstandsarbeit gewährt werden kann, sind die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauf— ragten Stellen (in Preußen die Regiekungspräsi— denten) zuständig. Nur bei Arbeiten, für die eine Förderung von mehr als 200 000 2. bewilligt werden soll, muß nach den gesetzlichen Vorschriften die Zustimmung der Reichsarbeitsverwaltung eingeholt werden. Eine UÜbersicht der Notstandsarbeiten, deren Förderung die Reichsarbeitsverwaͤltung im Laufe des Jahres 1926 zugestimmt hat, ist beigefügt. Wenn trotz der Bemühungen der zuständigen Reichs und Landesbehörden die Zahl der Erwerbslosen, die bei Notstandsarbeiten beschaͤftigt werden, seit dem 15. Mai 1926 ihrer absoluten Höhe nach nicht uner— seblich zurückgegangen ist — der verhältnismaßige Anteil der Notstandsarbeiter an der Gesamtzahl der Erwerbslosen ist ungefähr gleichgeblieben ——(vgl Anlage 8), so ist diese Entwicklung in erster Linie wohl darauf zurückzuführen, daß die Notstandsarbeiten, die zu Beginn des Jahres 1926 mit Rücksicht auf den da— maligen hohen Stand der Erwerbslosigkeit in Gang gebracht worden waren, inzwischen ihr Ende erreicht hatten. Ferner hat die Aufstellung und Genehmigung der Notstandsprogramme, wie es nicht anders sein kann, eine gewisse Zeit in Anspruch genommen, da die einzelnen Projekte nur nach reiflicher Prüfung durch die zuständigen Landesbehörden in die Programmeé uufgenommen werden konnten, wenn anders nicht die Durchführbarkeit der geplanten Arbeiten in Frage gestellt sein sollte; sie werden sich daher in der Haupt— ache erst in den kommenden Monaten auswirken Aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfür⸗ sorge werden neben den eigentlichen Notstandsarbeiten zuch noch andere Maßnahmen gefördert, die der Ver— lingerung der Erwerbslosigkeit dienen. Die gesetzliche Krundlage für diese Maßnahmen bildet der 8532 der VLerordnung über Erwerbslosenfürsorge. In dieser Art sind Mittel der produktiven Erwerbsloscnfürsorge ur Verfügung gestellt worden für die Arbeiten der Deutschen Bodenkultur A. G., die Darlehen an Melio— rationsunternehmungen gewährt, die auch der Ent— astung des Atbeitsmarkts dienen (vgl. S. 139) und an die Deutsche Odlandkultur⸗Gesellschaft, die unter Heranziehung städtischer Erwerbsloser die Kultivierung bon Odland, vor allem in den Provinzen Hannover und Schleswig⸗Holstein, betreibt. Für die Tätigkeit dieser Gesellschaften darf auch auf den Bericht des Volkswirtschaftlichen Ausschusses vom 28. Juni 1926 Reichstagsdrucksache Nr. 2455) verwiesen werden. Weiter sind auf Grund des 832 Mittel der produk tiven Erwerbslosenfürsorge für die sodenannte Keedereihilfsaktion, die der Bekämpfung der Arbeits osigkeit in der Werftindustrie dient, für die Hilfs— riktidn für den Eisenerzbergbau im Siegerland, Lahn— ind Dillgebiet und in Oberhessen, für die Errichtung son Arbeitsnachweisgebäuden und für eine Hilfs iktion für den Textilmaschinenbau der Firma Krupp ur Verfügung gestellt worden. Die Gesamtverteilung »er Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge einschließlich der den Landern überwiesenen Mitlehsen sibt sich aus der anliegenden Zusammenstellung Im Rahmen der engeren produktiven Erwerbslosen ürsorge ist auch dem Beschluß der Reichsregierung ntsprochen worden, dem Straßenbau eine besondere Förderung angedeihen zu lassen. Die Notwendigkeit, as, deutsche Straßennetz den neuartigen Verkehrs— »edürfnissen, die sich vor allem aus der starken Zunahme es Kraftwagenverkehrs ergeben, nach und nach anzu assen, ist auch in den Verhandlungen der Vereinigten lusschuüsse des Reichswirtschaftsrats, die sich gerade mit Rieser Frage sehr eingehend befaßt haben, auerkannt vorden. Straßenbauten sind allerdings schon immer n großem Umfange als öffentliche Notstandsarbeiten efördert worden, d h. es wurden für den Bau neuer Ztraßen oder die Erneuerung bestehender Straßen n aller Regel Kreis⸗ oder Gemeindestraßen bei enen bisher unterstützte Erwerbslose beschäftigt wur en, Zuschüsse und Darlehen nach den Bestimmungen ber öffentliche Notstandsarbeiten gegeben; ausge hlossen von einer derartigen Forderung waren freilich ie normalen Straßenunterhaltungsarbeiten, da diest un den Pflichtaufgaben der wegebaupflichtigen Verbände ehören. Um die vorhandenen Mittel ergiebiger zu estalten oder — mit auderen Worten — um mit ver— ältnismäßig geringen Beträgen einen erheblichen dapitalaufwand und die Bereitstellung entsprechender rbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, entschlossen sich die dessorts für die Forderung von Neubauten und Um— auten der Staats⸗ und Provinzialstraßen einen ande— en Weg, den bei den Beratungen der Reichsregierung ngeregten Weg der Zinsverbilligung, zu wählen. Zu— ächst wurde denjenigen Ländern und Provinzen, die ls Notstandsbezirke im Sinne des Erlasses vom 4. August 1926 gelten, für Anleihen, die sie zur Ourch— ihrung verstärkter Straßenbauprogramme aufnehmen, n Zuschuß zu den von ihnen aufzubringenden Sinsen ngeboten, und zwar von v. H. im ersten und von je v. H. in den beiden folgenden Jahren Neuerdings ird diese Zinsverbilligung darüber hinaus auch olchen Bezirken gewährt, die zwar selbst nicht Not andsbezirke im Sinne des Erlasses vom 14. August 26 sind, aber die Baustoffe für ihre Straßenbaten berwiegend aus Notstandsbezirken beziehen Die Sins ischüsse werden je zur Hälfte aus den Milteln des deiches und denen der Länder für die produftive Er— erbslosenfürsorge aufgebracht. Von diesem Anerbielen st schon in verhältnismäßig großem Umfange Ge— xauch gemacht worden; die Straßenbauten, die mit zilfe dieser Zuschüsse in Gang gesetzt worden sind, wellen einen Gesamtwert von rund 80 Millionen 20 ar. Ihre Verteilung auf die verschiedenen Gebiete rgibt sich aus der anliegenden Aufstellung. Die Reichs— — egierung exrwartet von diesen Albbeiten besoudé Straßenbau