zeugindustrie. Die Verteilung auf die Industriezweige im einzelnen und auf die verschiedenen Gebiete des Deutschen Reiches ergibt sich aus der anliegenden Zu— sammenstellung. Exportkreditversicherung ——— ——4 Günstig entwickelt hat sich auch die Exportkredit— oersicherung. Ihr Zweck ist bekanntlich, deutschen Ex— porteuren die Finanzierung von Lieferungen nach dem Auslande dadurch zu erleichtern, daß ihnen ein gewisser Teil (in der Regel zwei Brittel) des Risikos auf dem Wege der Kredibberficherung abgenommen wird. Ver— sichert wird die Uneinbringlichkeit der Forderungen beim ausländischen Importeur, soweit sie auf dessen Zahlungsunfähigkeit zurückzuführen ist. Im Gegensatz u der bisherigen Praxis der privaten Versicherungs— gesellschaften wird hierbei auch das sogenannte Kata— strophenrisiko mit gedeckt, das auf kriegerische oder re— bolutionäre Verwicklungen oder auf Naturereignisse zurückzuführen ist. Die Kreditversicherung erfolgt in der Art, daß ein Orittel des Risiko vorweg vom Ex— porteur zu tragen ist, während die beiden anderen Drittel zu gleichen Teilen von den beteiligten Versiche— rungsgefellfchaften und vom Reich getragen werden; im Faͤlle des Katastrophenrisikos werden die beiden lehten Drittel bis zur Erschöpfung eines bestimmten Betrages vom Reich und darüber hinaus von Rück— versicherern getragen. Für diesen Zweck hat die Reichs— reglerung zunächst einen Betrag von 10 Millionen 2 aus Mitleln der produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung gestellt. Die Heranziehung dieser Mittel war deshalb berechtigt, weil Versicherungen nur für solche Lieferungsgeschaͤfte nach dem Ausland genehmigt werden, die ohne diese Hilfe der deutschen Wirtschaft voraussichtlich verloren gehen würden; die Ubernahme eines Teiles des Risikos auf Reichsmittel erhöht also die Beschäftigungsmöglichkeiten der deutschen Arbeiter. Darauf, daß diese Voraussetzung erfüllt ist, achtet der Ausschuß der Exportkreditversicherungsstelle, dem diese —— uüͤbertragen sind, mit besonderem Nach— ruck. Die Kreditversicherung nach diesem System wird in starkem Umfang in Anspruch genommen, insgesamt hat die Exportkreditversicherungsstelle bisher Versiche Lungen über etwa 2 000 Auslandsgeschäfte im Gesamt— werte von über 25 Millionen Z.“ genehmigt. Die dadurch ermöglichten Exportaufträge verteilen sich in starker Mischung auf alle Teile der deutschen Industrie, vor allem find Textilien, Maschinen und Kleineisen— waren, Wirtschaftsgeräte aller Art, Lederwaren, Por— zellan und Glaswaren beteiligt. Während die Ein— ichtung zunaͤchst überwiegend von der kleineren und miltleren Industrie in Anspruch genommen wurde, be— teiligten sich neuerdings auch größere Unternehmungen mit einem nennenswerten Teile ihrer Auslandsgeschäfte nach beftimmten Ländern an ihr. Auch eine große An— zahl führender Hamburger Exporthäuser nimmt diese Versicherungsart in Anspruch, obwohl gerade han— sealische Exporteure vorher große Bedenken gegen die Einrichtung geltend gemacht hatten. Um auch diesen Bedenken der Hamburger Expor— teure Rethnung zu tragen, hat die Reichsregierung neen der vorstehenden geschilderten Form A der Ex— portkreditversicherung eine zweite Form geschaffen. Diese sogenannte Exportkreditversicherung B bezweckt m Gegensatz zu der ersten Form nicht das Risiko des eukschen Exporteurs zu vermindern, sie soll ihm viel— nehr die Kreditbeschaffung für seine Auslandsaufträge erleichtern. Sie versichert nämlich die Zahlungs— infähigkeit des inländischen Exporteurs zugunsten einer reditgebenden Bank derart, daß der inländische Expor— eur in vollem Umfange mit dem Risiko seiner Ge— chäfte belastet bleibt, ihm aber durch erhöhte Versiche— ung seiner Bank eine erweiterte Kreditmöglichkeit er— ffnet wird. Auch diese Einrichkung befindet sich seit inigen Wochen in Tätigkeit; über ihre praktische Aus— virkung sind aber zurzeit genaue Angaben noch nicht nbglich. Die Bürgschaft wurde auch in diesem Falle unächst auf einen Sonderfonds aus dem Haushalts⸗ itel der produktiven Erwerbslosenfürsorge übernom nen. Verhandlungen über weitere Maßnahmen zur Er⸗ eichterung der deutschen Ausfuhr, insbesondere nach Kußland, sind noch in der Schwebe, nähere Mitkeilun— gen koönnen darüber noch nicht gemacht werden. Um die Maßnahmen zur Foörderung der Ausfuhr uf eine breitere Grundlage zu stellen und der Reichs— egierung die Moͤglichkeit zu geben, den verschieden— rligen Anforderungen, die sich aus den jeweiligen virtschaftlichen Verhäl nissen ergeben, in geeigneten gällen mit größerer Beweglichkeit Rechnung zu tragen, at der Reichstag die Regierung inzwischen durch das Zaushaltsgesetz ermächtigt, für diese Zwecke Garantien is zu einer Hohe von 175 Millionen N einzugehen. Diefe Ermächtigung deckt nunmehr auch die bereits ingegangenen Verpflichtungen aus den verschiedenen Zweigen der Exporkkreditversicherung. Reparationslieferungen In der Entschließung des Reichstags vom 28. Juni vird die Reichskegierung auch ersucht, »bei den Repa— ationsleistungen auf die Gewinnung langfristiger Zachlieferungen im Rahmen des als möglich erachkeken rausfers hinzuwirken⸗« Zu dieser Anregung darf zuf die Ausführungen verwiesen werden, die der Ver reter des Reichskommissars für Reparationslieferun— Jen seinerzeit in dem Unterausschuß des Volkswirt— schaftlichen Ausschusses gemacht hat (ogl. Ses der Keichstagsdrucksache Nr. 255) und die auch heute noch zu Recht bestehen. Dort ist hervorgehoben, daß das Keich selbst nach dem Londoner Protokoll und der Ver— ahrensvorschrift für Sachleistungen vom J. Mai 1926 Zaͤchleistungen nicht mehr zu erfüllen hat, daß diese ielmehr jeht nur noch eine Übertragungsart der Be— aͤnde des Generalagenten auf die einzelnen alliierten ander darstellen. Die Verträge über die Sachliefe— ungen werden also wie andere Verträge des normalen geschaͤftslelens im Wege der freien Vereinbarung wischen den deutschen Lieferanten und den alliierten Bestellern abgeschlossen. Die Sachlieferungen sind omit heute ein Teil des normalen Außenhandels und interscheiden sich von anderen Auslandsgeschäften nur adurch, daß die Bezahlung nicht in Devisen, sondern us den Reichsmarkbeständen des Generalagenten er olgt. Bei dieser Sachlage hat die Reichsregierung iacurlicherweise keinen Einfluß auf die Att der Be— tellungen und ist insbesondere nicht in der Lage, darauf in zuwirken, daß in erster Linie die Induftriezweige Zachlie erungsaufträge erhalten, die besonders unter Irbeitslosigkeit leiden. Die Interessen des deutschen