a — Anlage! Vergleiche hierzu auch Anlage 5 Der Reichsarbeitsminister V 2026 — Berlin NW 40, den 5. Januar 1926 Scharnhorststr. 35. An die obersten Landesbehörden für Erwerbslosenfürsorge leinschl. der Vertretungen der Länder in Berlin) Betrifft: Erleichterung offentlicher Notstandsarbeiten l. Die erhebliche Zunahme der Arbeitslosigkeit, die in den letzten Wochen in vielen Bezirken ein— jetreten ist, macht es erforderlich, in verstärktein Umfange Notstandsarbeiten bereitzustellen, um wenig— lens einen Teil der Erwerbslosen für eine gewisse Zeit beschäftigen zu können. Zahlreiche Gemeinden aben in den letzten Wochen bereits die Inangriffnahme von Notstandsarbeiten beschlossen, in anderen chweben noch die Verhandlungen. Ich darf der Erwartung und Bitte Ausdruck geben, daß in Fällen, denen Geineinden mit einer erheblichen Zahl von Erwerbslosen nicht von sich aus rechtzeitig Vor— kehrungen für Rotstandsarbeiten treffen, die zuständigen Landesbehörden ihrerseits den Gründen dafür achgehen und sich bemühen werden, etwaige Hindernisse aus dem Wege zu räumen. Für Arbeitskräfte zus Bezirken, die eine günstigere Arbeitsmarktlage aufweisen, sollten dagegen in diesem Winter Not— kandsarbeiten nach Möglichkeit gar nicht ausgeführt werden. Selbstverständlich wird es auch in den Bezirken mit großer Arbeitslosigkeit bei der Knappheit der erfügbaren Mittel einerseits und der großen Zahl der Erwerbslosen anderseits immer nur möglich In, Wbeilsgelegenheit für einen Bruchteil der Erwerbslosen bereitzustellen. Um diese beschränkten Abeilsgelegenhessen — sowohl zur Exleichterung ihrer wirtschaftlichen Lage als zur Prüfung ihres rbeilswillens an wmöglichst viele Erwerbslose heranzubhringen, wird befonderes Gewicht auf eine egelmaßige Auswechselung der Notstandsarbeixer in wöglichst kurzen Zeit— aumen zu legen sein, soweit dies mit einer wirtschaftlichen DOurchführung der Nosstaudsarbeiten noch rgend vereinbar ist. Über drei Monate hinaus sollten in diesem Winter Erwerbslose bei einer Not tandsarbeit überhaupt nicht verbleiben II. Auch die gegenwärtige Lage enthebt die zuständigen Stellen nicht der Pflicht, bei der Auswahl der Arbeilen die Grundsahe der Bestimmungen üher öffentliche Notstaudsarbeiten bom 30. April 1925 zu beachten. Insbesondere ist es bei der Notlage der Wirtschaft und ihrem Mangel an Betriebsmitteln richt zu verantworten, wenn Arbeiten ohne wirtschaftlichen Wert als Notstandsarbeiten gefördert pelden Die zufsandigen Stellen müssen sich stets vor Augen halten, daß die öffentlichen Mittel, die für diese Arbeiten zur Verfügung gestellt werden, letzten Endes zu einem großen Teil von der Wirt— chaft aufgebracht sind. Die Krase der Wirtschaft würden es aber nicht verstehen, wenn die Mittel, die als Seuern aus den Betrieben herausgezogen worden sind, für Arbeiten Verwendung finden, die oom wirlschaftlichen Standpunkt aus wertlos sind. Ich darf Sie daher bitten, gerade n Frage, ob S sich um wirbfchaftlich wertvolle Arbeiten handelt, stets mit besonderer Sorgfalt zu orüfen und auf die Geineinden und Arbeitsnachweise dahin einzuwirken, daß sie auch bei ihren Be— chlussen diesem Gesichtspbunkt Rechnung tragen. Im Einvernehmen mit dem Herrn, Reichsminister der Finanzen darf ich einpfehlen, daben schon jetzt die Grundsätze, die im 8111 des Entwurfs eines Hesehes uüber die Arbeitslosenversicherung vorgesehen sind, als Richtschnur zu nehmen. Notstands— rbeiten, deren wirtschaftlicher und sozialpolitischer Nutzen in keinem angemessenen Verhältnis zu den ufgewendeten Kosten steht, müssen bei der Knappheit der Mittel, die zur Bekämpfung der Arbeits— osigkeit zur Verfügung stehen, unter allen Umständen unterbleiben. Wie bei früheren Arbeitsmarktkrisen bitte ich ferner, darauf zu achten, daß nicht für solche Arbeiten ine Förderung aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge zugesichert wird, die mehr als etwa echs Monate in Anspruch nehmen. Daran muß ich festhalten, damit nicht bei einer Besserung der Arbeitsmarktlage unfertige Arbeiten liegen bleiben müssen. Sind Arbeiten kleineren Umfanges nicht orhanden, so werden solche Abschnitte arößerer Arbeilen zu fördern sein, die auch allein wirtschaft⸗ ichen Wert haben. III. Da in den besonders betroffenen Bezirken die Gemeinden ohnedies durch die Folgen der wirt— schaftlichen Krise in vielen Fällen schwer belastet und daher nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln rhebliche Aufwendungen fut Notstandsarbeiten zu machen, wird in diesen Bezirken die Förderung aus Reichs umd Staatsmitteln (verstärkte Förderung) erleichtert werden müssen. Als Bezirke, die unter besonders großer Erwerbslosigkeit leiden, sind die anzusehen, in denen die Zahl der unterstützten Erwerbs— ofen 2. der Einwohnerzahl übersteigt. Eine Hingabe von Zuschüssen an Stelle von Darlehen oder