Anlage 2 Anweisungen der Beschaffungsstellen über die sozialpolitischen Bedingungen 1. Reichsbahn⸗Gesellschaft In dem Vertrage zwischen dem Reichsfinanzministerium und der Reichsbahn-Gesellschaft über die Gewährung ines Darlehns von 100 Millionen A ist folgende Klausel enthalten: Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft sagt zu: l. Die Reichsbahndirektionen werden angewiesen, die Landesämter für Arbeitsvermittlung von der Vergebung größerer Aufträge, welche geeignet sind, den Arbeitsmarkt wesentlich zu beeinflussen, in Kenntnis zu setzen Es werden Anordnungen dahingehend erteilt, daß Neueinstellungen, die infolge der auf Grund dieses Ubereinkommens ergehenden Aufträge notwendig werden, grundsätzlich durch die öffentlichen Arbeitsnachweise zu beschaffen sind. Ein Einstellungszwang ist hierfür nicht bedingt. Die Unternehmer werden verpflichtet, Aufträge grundsätzlich ohne Zuhilfenahme von Überstunden aus— zuführen. Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft hat über die »erkehrsministerium folgende Mitteilung zugehen lassen: 3. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft Hauptverwaltung — 42 Nr. 3518 — Betrifft: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Auf die Schreiben vom 20 August 1926 — R. II 23 Nr. 2314 11und LSeptember 1926 Bei den Mittelbewilligungen aus dem 1005Millionen-Kredit wurden die Reichsbahndirektionen unter Hinweis auf den Zweck dieser Bewilligungen — Bekämpfung der Arbeitslosigkeit — angewiesen, a) die Landesämter für Arbeitsvermittlung von der Vergebung größerer Aufträge, welche geeignet sind, den Arbeitsmarkt wesentlich zu beeinflussen, in Kenntnis zu setzen, die Unternehmer zu verpflichten, bei Neueinstellung von Arbeitern grundsätzlich die öffentlichen Arbeitsnachweise heranzuziehen und die Arbeiten selbst, wenn betrieblich angäugig, ohne Zuhilfe— nahme von Überstunden auszuführen. Auch sind die Reichsbahndirektionen ersucht worden, bei den Bahnbauten zu Lasten des 54-Millionen⸗ Kredits nach diesen sozialen Richtlinien zu verfahren und den Landesämtern für Arbeitsvermittlung auch von der Vergebung sonstiger größerer bahnseitiger Arbeitsaufträge Kenntnis zu geben. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft — Hauptverwaltung Anterschrift) An den Herrn Reichsverkehrsminister 2. Reichspost Die Reichspost hat an ihre Beschaffungsstellen folgenden Erlaß herausgegeben: Der Reichspostminister vm Wirp Arbeitsbeschaffungsprogramm Berlin W'66, den 9. August 1926. Leipziger Straße 15. In der Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung ist der dringliche Wunsch ausgesprochen worden, bei allen vom Reich, den Ländern und Gemeinden usw, zu vergebenden Arbeiten auf eine Verringerung der Erwerbslosenunterstützungsempfänger Bedacht zu nehmen, und zwar dadurch, daß die Unternehmer hei Vergebung der Leistungen und Lieferungen verpflichtet werden