z. Anlage 4 Der Reichsarbeitsminister (Ministerialkommission für Arbeitsbeschaffung) 13801/26 Berlin, den 1. November 1926 An die Sozialministerien der Länder Betrifft: Vergebung öffentlicher Arbeiten und Aufträge In Ausführung eines Beschlusses der Reichsministerialkommission für Arbeitsbeschaffung gestatte ch mir, auf folgendes ergebenst hinzuweisen: Immer wieder muß beobachtet werden, daß die oͤffentlichen Arbeiten und Aufträge alljährlich alsbald aach der Verabschiedung der Haushalte fast gleichzeitig in Auftrag gegeben und ausgeführt werden. Die Folge davon ist, daß für die beteiligten Gewerbe zunächst reichliche Arbeitsgelegenheit geschaffen wird, daß aber gegen Ende des Haushaltsjahres Rückschläge eintreten, und zwar gerade in den letzten Monaten, in denen die Lage des Arbeitsmarkles sich auch faifonmaͤßig fark zu verschlechtern pflegt Dieses Verfahren der Beschaffungsstellen stand schon in normalen Zeiten einer gleichmäßigen Be— schäftigung im Wege und brachte nicht selten auch die Gefahr unwirtschaftlicher Preissteigerungen mit sich; unter den gegenwärtigen Verhältnissen waäͤre es aber aus wirtschaftlichen und politischen Gründen nicht zu verantworten, wenn auch fernerhin in derselben Weifse verfahren würde. Es muß vielmehr mit allen Mitteln versucht werden, die Lücke, die nach der Durchführung der nee der öffentlichen Stellen auch gegen Ende dieses Haushaltssjahres wieder entstehen würde, auszufüllen und darüber hinaus für die Zukunft eine Wiederkehr derartiger Schwankungen nach Möglichkeit zu vermeiden Zu diesem Zwecke werden sich zunächst die einzelnen Beschaffungsstellen frühzeitig darüber Klarheit berschaffen müssen, welche Arbeiken und Auftraͤge in ihrem igenen Amtsbereich voraussichtlich für das nächste Haushaltssahr bewilligt werden und welche Maßnahmen vorweg genommen werden können, ohne die Arbeitsmöglichkeiten des nächsten Haushaltsjahres selbst zu sehr einzuschränken. Alsdann wird es sich einpfehlen, daß die verschiedenen Beschaäffungsftellen innerhalb eines Wirtschaftsgebietes (Ge— meinde, Kreis, Provinz, Land) miteinander Fuͤhlung nehmen, um innerhalb dieser Gebiete die gesamten öffentlichen Arbeiten gemeinsam zeitlich und örtlich zu bertetlen. Dabes müssen die Beschaffungsstellen der Reichs Landes und Kommunalbehörden sowile auch der offemlichen Verkehrsanstalten zusammen— wirken. Zu den Beratungen werden die Arbeitsnachweisbehbrden heranzuziehen sein, die in erster Linie über die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarkts und insbesondere über die zeitlichen und ört— lichen Beschäftigungsmöglichkeiten fuͤr die einzelnen Arten von Mbeitnehmern Mskuft zu geben ver⸗ mögen. Für Arbeiten, die noch in diesem Jahre vorzeitig ausgeführt werden sollen, müssen gegebenenfalls durch besondere Nothaushalte Mittel bewilligt perden. Sowen in Genehmigung dieser Haushalte durch die Aufsichtsbehörde notwendig ist, sollte fie mu tunlichster Beschleunigung erfolgen. Für das Reich hat sich der Herr Reichsminister der Finanzen bereit erklärt, aus den Voranschlaͤgen der Ressorts für das nächste Haushaltsjahr geeignete Aufträge und Arbeiten herausziehen zu lassen und beim Reichs rat und beim Reichstag ihre bevorzugte Erledigung zu beantragen damm fie am Eude des Sausbal— jahres ohne Verzug ausgeführt werden können. Mit Rücksicht auf den großen Einfluß, den die Aufträge bffentlicher Beschaffungsstellen auf die Ent wicklung des Arbeitsmarktes ausüüben, darf ich Sie erxgebenst bitlen, auch bei den staatlichen und kom numalen Beschaffungsstellen Ihres Landes auf die Durchfuhrung dieser Vorschläge hinzuwirken und wäre für eine baldgefällige Mitteilung des von Ihnen Veranlaßlen daufbar. Die Reichsressorts habe ich benfalls gebeten, im Sinne vorstehender Ausführungen zu berfahren und auch ihre örtlichen Außen ttellen zu gemeinsamem Vorgehen mit den Landes und Kommungsbeberden amuwessen. Im Auftrage Dr. Nitter r. 2921