5300 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, $T c) Befördert wurden alle auf Kurzfristigkeit der Schuldformen gerichteten Tendenzen durch die im ganzen Charakter der landesfürstlichen Kreditwirtschaft begründete, den verantwortlichen Leitern der Finanzen nür allzu bequeme, und deshalb trotz wachsender Erkenntnis der Zusammenhänge zwischen Schuldentilgung und Ueberschüssen doch fast unausrottbare Neigung, in jeder Schuldaufnahme nur eine „Antizipation‘ zu sehen. Dieser euphemistische Ausdruck mag ‚insofern gerechtfertigt erscheinen, als tatsächlich meist die Absicht oder zumindest‘ der Wunsch bestand, nicht die’ Schuldenlast dauernd zu vermehren, sondern nur vorzeitig über eine künftige Einnahme zu verfügen. Diese dem politischen‘ Interesse. zusagende Täuschung über den Charakter des Kredites kommt besonders deutlich in.der Befristung der Kriegsanleihen zum Ausdruck. Noch im spanischen ‘Erbfolgekriege nahm nicht nur Oesterreich schon nach zwei und drei Jahren rückzahlbare Schulden auf, sondern auch England und ‘selbst Holland deckten einen erheblichen Teil des Kriegsbedarfes durch Anleihen, die nach ‘wenigen ‚Jahren 'zurückgezahlt werden ’sollten. Freilich konnte.‘die Rückzahlung ‚solcher kurz befristeten Schulden aus Einnahmeüberschüssen meist nicht bewirkt werden, und war bei Verfall Prolongation nicht‘ möglich, dann mußten zur Bezahlung fällig werdender die Erlöse neu begebener Anleihen Verwendung finden. Dieser Gegensatz zwischen dem tatsächlich doch langfristigen. Charakter der Staatsschuld und den kurzfristigen Schuldformen konnte. nur; in.dem Maße überwunden werden, in dem die Regierungen, spät und mit Widerstreben, einsahen, daß, wenn auch der häufigste unter den Verschuldungsanlässen, der Krieg, als etwas Vorübergehendes von relativ kurzer Dauer erscheinen mag, die zur Kriegführung aufgenommenen Schulden deshalb nicht minder beständiger Natur sind, und gleich jeder andern Staatsschuld nur aus Ueberschüssen der ordentlichen Einkünfte und durch systematische, auf einen längern Zeitraum verteilte Tilgung‘ abgetragen werden können. 2. Mit der Ausbildung von Fundierungsformen, welche das Fundierungssubstrat nicht mehr den Gefahren des Traditionspfandes aussetzten, war auch das stärkste Motiv, das zur Bevorzugung kurzfristiger Schuldformen geführt hatte, ausgeschaltet, und die Erkenntnis der offenbaren finanzwirtschaftlichen Vorteile der Langfristigkeit löste bei den Finanzverwaltungen den Wunsch aus, die Kreditbedürfnisse durch Schuldformen mit länger gestreckten Kreditfristen zu befriedigen. Aber die: Verwirklichung dieses Wunsches, dem zunächst gegensätzliche, auf kurze Befristung der Kreditdauer gerichtete Gläubigerinteressen entgegenstanden, hatte zur dreifachen Voraussetzung: die Herausbildung eines Kreises von Anlagesuchenden, deren Kapitalanlagen nur gesicherten Zinsgenuß zum Zwecke haben (Rentenkapitalbildung), sodann innerhalb dieses Kreises Vertrauen in die dauernde Erfüllung des Zinszahlungsversprechens, und schließlich die Möglichkeit, langfristige Schuldverschreibungen im Bedarfsfalle trotz ihrer Unkündbarkeit doch wieder zu Geld zu machen (Effektenmarkt). Der allgemeinwirtschaftliche Charakter dieser Voraussetzungen läßt ohne weiteres begreifen, daß ein enger Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Wirtschafts- und der Verfassungsgeschichte der einzelnen Staaten und dem Tempo besteht, in welchem langfristige Kreditformen in ihre Kreditwirtschaft Eingang finden. a) Am frühesten war die Benützung langfristiger Rentenschuldformen dort möglich, wo die staatliche Kreditwirtschaft unmittelbar an die der Städte anknüpfen konnte, z. B. in der Republik der „Vereinigten Niederlande, oder ‚wo zumindest mittelbar der städtische Kredit und der anderer Korporationen in größerm. Umfange und in festen Organisationsformen in den Dienst der landesfürstlichen Finanzverwaltungen gestellt werden konnte. Letzteres war namentlich in Frankreich der Fall, wo mit den im Jahre 1522 erstmals begebenen Rentes sur 1’Hötel de Ville (vgl. vorstehend S. 490) die Geschichte der staatlichen Rentenschuld beginnt. Der Umfang, den diese Schuld im 17., dann aber namentlich im 18.‘ Jh. erreichte, ist Beweis für die in Frankreich frühzeitig vollzogene Ausbildung eines breiten Rentnerkreises mit starkem Bedürfnis nach langfristigen Kapitalanlagen, in den Formen aber, in welchen diese Schuld aufgenommen wird, zeigen sich deutlich die für den Staatskredit verderblichen Wirkungen der zahlreichen und rasch aufeinander folgenden französischen Staatsbankerotte. Wiewohl in der Blütezeit der Lyoner Messen wiederholt und zeitweise auch erfolgreich versucht wurde, relativ langfristige Königsbriefe ohne Vermittlung einer Korporation zu begeben (so z. B. beim „grand parti‘“ von 1555 mit einer über 41 Messen, 10% Jahre, sich erstreckenden Amortisationsdauer), so war doch bis zum Zusammenbruche des ancien regime der Staatskredit nicht genügend gefestigt, um bei langfristigen, insbesondere bei Rentenanleihen den Verzicht auf Substitutionen zu erlauben. Die langfristige Schuld setzte sich zu einem