. ZA ud Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $ J HN. Organisation des landesfürstlichen und des Staatskredites, $ 9. Geldgeber und Kreditvermittler bis Ausgang des 16. Jahrhunderts, Im vollen Gegensatze zur städtischen entwickelt sich die Organisation der landesfürstlichen Kreditwirtschaft in den Jahrhunderten des Mittelalters und der Renaissance. Die ständische Schichtung der Kreise, in welchen die zeitgenössische Vermögensbildung sich vollzieht, und das starke Mißverhältnis zwischen dem Umfange des landesfürstlichen Kreditbedarfes und der Kleinheit des Personenkreises, der seine Kapitalbildung der Anlage in fürstlichen Schuldverschreibungen unvermittelt zuzuführen bereit ist, führen zu weitgehender Abhängigkeit von Leistungen berufsmäßiger Geldverleiher und zumal der berufsmäßigen Kreditvermittler, die vor allem auswärtige, außerhalb des territorialen Machtbereiches der Schuldner gebildete Kapitalien heranzuziehen haben. Je stärker die traditionelle Gebundenheit und damit auch der statische Charakter der Wirtschaft, desto entschiedener setzt jede Kreditgewährung eine Vermögensbildung aus Ueberschüssen der Geldeinkommen über den Verbrauch voraus, und nur soweit solche Ueberschüsse nicht in der eigenen Erwerbswirtschaft der Vermögensbildner zu Kapital werden können, steht Geldkapital für Kreditgewährungen zur Verfügung. Von den Quellen der Vermögensbildung jener Jahrhunderte sind aber nur wenige, Kirchen- und Königsdienst und Waffengewalt, überwiegend von Angehörigen der feudalen Gesellschaft appropriiert; schon an der Exploitation der Kolonien partizipieren im größten Umfange bürgerliche Elemente; und die Vermögensbildung aus Meer und Bergwerken, Handel, Steuerpacht und Geldleihe, und durch Akkumulation städtischer Grundrenten hat, soweit sie nicht außerhalb der Stände stehenden Outcasts zufällt, spezifisch bürgerlichen Charakter. Gewiß hat der feudale Reichtum der Zeit den bürgerlichen an Größe gewaltig übertroffen; aber das freie, mobile oder leicht mobilisierbare, für Zwecke der Kreditgewährung geeignete Vermögen unterstand doch weitgehend der Verfügungsgewalt nicht der feudalen, sondern der neuen bürgerlichen Welt oder der außerhalb der „Gesellschaft“ stehenden Gruppen (Juden, Lombarden). In diesen Kreisen aber war man zur Kreditgewährung wohl an die Städte, jedoch weit weniger an eigene oder fremde Landesfürsten geneigt. Wer nicht auf Erwerb von Land oder Rechten bedacht war, zog meist angesichts der Risiken des Fürstenkredites (vgl. vorstehend S. 492) andere Formen der Vermögensanlage vor, und auch wenn Widerstände dieser Art nicht wirksam waren, schloß häufig schon die Kleinheit der zur Verfügung stehenden Beträge deren Anlage in fürstlichen Schuldverschreibungen aus; denn die übliche pfandrechtliche Fundierung fürstlicher Anleihen war vor Einbürgerung der Partialobligation (vgl. nachstehend S, 510) praktisch nur bei Kreditgewährungen größeren Umfanges möglich. Konnte die Befriedigung der Kreditbedürfnisse nicht in der oft beliebten Form der Zwangsanleihe erfolgen, und waren die benötigten Mittel auch von Klöstern und Stiftern, Städten oder Beamten nicht erhältlich, dann ließen sich die Kreditquellen meist nur durch Vermittler erschließen, die gewerbsmäßig ihre Kapitalkumulationsfähigkeit (vgl. nachstehend S, 507) in den Dienst der fürstlichen Kreditbedürfnisse zu stellen bereit waren. 1. Die nichtberufsmäßigen Geldgeber, Zu einem erheblichen Teil haben den Kreditbedarf der Könige und Fürsten bis ins spätere Mittelalter nichtberufsmäßige Geldgeber befriedigt. Unter diesen stehen an erster Stelle die großen Ritterorden, in deren Schatzhäusern sowohl die Erträge der eigenen, weitausgebreiteten Besitzungen wie im größten Umfange kuriale, fürstliche und private Depositengelder zusammenströmten, und die bis ins hohe (Templer), ja bis ins spätere Mittelalter (Deutschritterorden) als „finanzielle Großmächte‘“ an den Geschäften des öffentlichen Kredites in hervorragendem Maße beteiligt sind. Beispielsweise sei auf die Stellung der Templer hingewiesen, die in England Geldgeber König Johanns ohne Land und Heinrichs III., in Neapel Geldgeber Königs Karl I. waren, und deren Schatzhaus in Paris in der Zeit von Philipp August bis zu Philipp dem Schönen so sehr im Zentrum der Finanzverwaltung stand, daß die Geschichte des Templerordens aufs engste mit der französischen Finanzgeschichte jener Zeit und mit der Entstehung des französischen Nationalstaates verknüpft ist. In kleinerm, vor allem räumlich enger begrenztem Umfange leisteten den Fürsten Geldgeberdienste auch die Klöster, in deren Gewölben aus Spenden der Frömmigkeit und aus den Bodenrenten bedeutende Geldreserven sich bildeten, gelegentlich auch die Dombauverwaltungen, die aus den ihnen zufließenden Schenkungen und Vermächtnissen zeitweise üher erhebliche und nicht unmittelbar benötigte Mittel verfügten.