508 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $ 9. Depositengelder und Leihkapital, Die Mittel zur Finanzierung der fürstlichen Kreditgeschäfte fließen den berufsmäßigen Geldgebern zu einem sehr erheblichen T. eile in der Form von Depositengeldern zu. Für den Geschäftsbetrieb der jüdischen Geldverleiher sind zwar solche Depositeneinlagen des „Publikums“ urkundlich nur in einer relativ geringen Zahl von Fällen nachweisbar, aber’ die bei Erteilung von Niederlassungsbewilligungen an Juden diesen häufig auferlegte Verpflichtung, Geschäfte nur mit eigenem Geld und Gut zu betreiben, bei gleichzeitigem Verbote, Geldeinlagen von Christen entgegenzunehmen, legen die Annahme nahe, daß bei den Bürgern nicht selten die Neigung bestanden haben mochte, verfügbare Geldmittel durch Vermittlung der Juden‘ nutzbar anzulegen und’ die Häufigkeit der Wiederholung jener Verbote dürfte wohl nur Beweis ihrer ebenso häufigen Vebertretung sein. Von den christlichen Geldmächten der Zeit verdanken die italienischen ihre überragende Stellung im fürstlichen Kreditgeschäft wesentlich der Möglichkeit, über Depositengelder größten Umfanges zu verfügen. Seit Mitte des 13. Jhs. besteht ein ständiger Depositenverkehr zwischen der camera apostolica und einer Elite (praecipui mercatores papae) der italienischen Handelshäuser, deren Vertreter zum Bezuge der Kreuzzugsgelder und der Ablaßgelder Europa bereisten, Die kurialen Depositengelder, in welchen zu einem guten Teile die Bedeutung der Kurie als mater pecuniarum begründet ist, liefern einen erheblichen Teil .der Betriebskapitalien, mit. welchen die über ganz Europa verstreuten Niederlassungen der italienischen Handelsgesellschaften arbeiten. In späterer Zeit sind aber gewiß noch größer die Beträge, welche diese Häuser in Italieh sowohl wie durch ihre Zweigniederlassungen im Auslande im privaten Depositengeschäft heranziehen. „Dynasten, teilweise Fürsten recht entlegener Gebiete, Feudalherren, weltliche und geistliche Große, Kardinäle, Prioren geistlicher Ritterorden, Frauen aus regierenden Häusern‘. Jegen gleichermaßen wie bürgerliche Elemente, Kaufleute, Gewerbetreibende, bis zum Makler, dem Herbergswirt und dem Buffone, Geld gegen feste Verzinsung oder Gewinnbeteiligung bei den großen „HMandelsbanken‘“ an. Dasselbe gilt für den Geschäftsbetrieb der oberdeutschen Finarizinächte.. Neben dem Ankauf städtischer Rentenbriefe war gewiß das Gelddepot bei einer der bekannten großen Firmen die im ausgehenden 15. und im 16. Jh. in Deutschland meist verbreitete Form’ zinstragender Kapitalanlage, Auch wo das Publikum bereit sein Mochte, Vermögen in fürstlichen ’Schuldverschreibungen unmittelbar anzulegen, fehlte doch die Möglichkeit hierzu häufig schon deshalb, weil solche Verschreibungen in kleineren Beträgen überhaupt nicht vorhanden waren, und den schwerfälligen „Delegationen“ („Transporten‘, Unterbeteiligungen an einer Fürstenanleihe) zogen die Anlagesuchenden doch meist eine Schuldverschreibung des ihnen‘ bekannten,‘ als unermeßlich reich: geltenden heimischen Handelshauses, z. B. „der Fugger Brief“, vor,’ In-der Fugger-Bilanz von 1563 standen einem Gesellschaftskapital von 2 Millionen fl. Depösiten’im Betrage von 3,4 Mill. fl. gegenüber. Wo solche langfristigen Publikum-Depositen nicht ausreichten, wurden vorübergehend fremde Unternehmungskapitalien herangezogen, und zwar sowohl Seitens der jüdischen Geldleiher, die sich häufig die für ihre Kreditgewährungen benötigten, Geldmittel bei auswärtigen Glaubensgenossen, gelegentlich. auch bei Lombarden beschafften, wie seitens‘ der großen christlichen Finanzmächte. Die Finanzierungstechnik der spanischen Assientos, deren Zentrum die Genueser Wechselmessen waren, gleichermaßen wie die Finanzierungsgeschäfte der „Weltbörse‘“ von Antwerpen im 16. Jh. haben zur Voraussetzung, daß Firmen mit’ güt fundiertem Kredit bereit waren, die zur Befriedigung der fürstlichen Kreditbedürfnisse erforderlichen Mittel im eigenen Namen bei Berufsgenossen in den mannigfaltigsten Formen des Meßdarlehens, des Wechselkredites und des börsenmäßigen „„deposito‘“ zu entleihen. Die Gesellschaft der Bardi hatte zur Zeit, da das durch Einlagen von 16 Teilhabern gebildete Firmenkapital 'sich auf knapp 150 000 Librae a fiorino belief (1320), nahezu das Zehnfache dieses Betrages von den Königen Englands, Neapels, Cyperns, vom Großmeister der Rhodiserritter und anderen Großen zu fordern; in der Bilanz der Fugger von 1563 standen einem Gesellschaftskapital von rund 2 Mill. fl. Forderungen an den Kaiser, an Könige, Fürsten und Städte im Betrage von 5 Mill..{fl. gegenüber; diese, den Umfang der eigenen Mittel bei weitem überschreitenden Kreditgewährungen wurden durch Depositen und kaufmännische Leihkapitalien Hinanziert. Diese für die Finanzierungstechnik der Finanzmächte des Mittelalters und der Renaissance kennzeichnende Einsetzung des eigenen Kredites zur Beschaffung der von den königlichen und fürstlichen Schuldnern benötigten Mittel hatte die dauernde Abhängigkeit der Geldgeber von der Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der großen Herren zur Folge. Solange die für die moderne bankmäßige Organisation des öff. Kredites grundlegende Möglichkeit, das Risiko der Kreditgewährung auf die Schultern des Publikums zu überwälzen, fehlte, vielmehr der Kreditvermittler selbst dauernd nach der einen Seite Gläubiger, nach der andern Schuldner bleiben mußte, haftete er seinen Geschäftsfreunden und Kunden nicht lediglich mit seinem abstrakten „Emissionskredit‘“‘, sondern mit seinem gesamten Hab und Gut, seinem Kredit und seinem guten Namen für die Erfüllung der von den fürstlichen Schuldnern übernommenen Verpflichtungen. Jeder Bruch der fürstlichen Zahlungsversprechen mußte auch zum Zusammenbruch der solchermaßen vermittelnden Häuser führen. Die Scali und die Francesi, die Bardi und die Peruzzi, die Fugger und die Welser haben mit den Vermögen ihrer Geschäftsfreunde und Deponenten auch die eigenen Firmenkapitalien in Staatsbankerotten verloren.