$ 10. Geldgeber und Vermittler im 17. und 18. Jahrhundert. 511 für Partialen einer kaiserlichen Generalobligation, die durch Vermittlung der Firma Gebr. Beth- mann in Frankfurt a, M. placiert wurden) brachte u. a. zum Ausdruck, daß die Zinsen, zu deren Bezug seit Mitte des Jahrhunderts regelmäßig Kupons beigegeben wurden, und nach Ablauf der Darlehensdauer das Kapital an der Kasse dieses Bankhauses zahlbar sind. Die Verpflichtung, den ganzen, in der Generalobligation festgesetzten Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu placieren, übernahm das vermittelnde Bankhaus nicht; Monate, ja gelegentlich selbst Jahre konnten vergehen, ehe dieser Betrag im Publikum untergebracht war, und nicht selten trat der Fall ein, daß nur ein Teil des in Aussicht genommenen Betrages placiert werden konnte. Das vermittelnde Bankhaus war lediglich verpflichtet, die nach Maßgabe des Absatzes von Partial- obligationen eingehenden Kapitalbeträge an die von der Finanzverwaltung bezeichnete Stelle abzuführen, wogegen die Finanzverwaltung ihrerseits natürlich nur für den Teil des Anleihens- betrages, für welchen Partialobligationen ausgegeben wurden, die Zinsbetreffnisse und bei Ablauf der Darlehensdauer das Kapital bereitzustellen hatte. Für ihre Vermittlung erhielten die Bank- häuser eine Placierungskommission, die sich zwischen 1% und 3% bewegte, 1 bis 1% % Kupons- einlösungskommission und %% Kommission bei Rückzahlung des Kapitals, Bei all ihrer Schwerfälligkeit hat diese Technik doch die Ausbildung einer sehr leistungsfähigen internationalen Absatzorganisation angebahnt. Sie bot den Bank- häusern die Möglichkeit, an der Deckung des öffentlichen Kreditbedarfes mitzuwirken, ohne deshalb, wie ihre Vorgänger im Zeitalter der Fugger, eigenes oder unter eigener Haftung im Geschäft arbeitendes fremdes Kapital den Gefahren des öff. Kredites, zumin- dest der Immobilisierungsgefahr auszusetzen; sie bot dem anlagesuchenden Publikum in bequemster Form die Möglichkeit der Kapitalanlage in Staatsschuldverschreibungen; und sie hat zugleich die Voraussetzungen erfolgreicher Inanspruchnahme ausländischer Geldmärkte und des modernen internationalen Effektenhandels geschaffen. Denn nun war der einzelne Anlagesuchende nicht mehr darauf angewiesen, sich selbst ein Urteil über die Kreditwürdigkeit eines Staates und über die Zulänglichkeit eines ihm vielleicht selbst dem Namen nach nicht bekannten Unterpfandes zu bilden; er durfte voraus- setzen, daß diese Prüfung durch das ihm wohlbekannte heimische Bankhaus, zu dessen Inhabern er persönlich Vertrauen hatte, erfolgt war, und er sah in der Empfehlung dieses Bankhauses und in dessen Unterschrift auf der Partialobligation oder auf dem Prospekt die für ihn wesentlichen Garantien der Sicherheit; ‚,Viele, die für eine bloße Staatsobli- gation ihr Geld herzuleihen Bedenken getragen hätten‘, haben sich zu der durch Gebr. Bethmann, 1778, durchgeführten kaiserlichen Subskriptionsanleihe gedrängt und sogar einige Gulden Aufgeld für die „„Bethmannischen Obligationen‘ bezahlt, „um ihr Geld mit solcher Sicherheit für Kapital und Zinsen auszuleihen‘“. Um-die Mitte des 18. Jhs. war in den damaligen Zentren des Geldhandels, Amsterdam, Frankfurt a. M., Hamburg, Genua, Genf, Augsburg, aber auch an den meisten kleineren Plätzen eine Anzahl ange- sehener Bankhäuser tätig, die entweder selbst Partialobligationen ausgaben oder solche für Rechnung ihrer Geschäftsfreunde placierten, und die fast immer in der Lage waren, dem anlagesuchenden Publikum Obligationen verschiedenster Staaten zur Wahl anzu- bieten. Noch vor Ablauf des 18, Jhs. sind einzelne Staaten dazu übergegangen, größere Anleihensbeträge selbst in Partialobligationen zu zerlegen, die durch Vermittlung der- selben Bankhäuser placiert wurden; damit war auch die Möglichkeit gegeben, Partialen desselben Anleihens auf verschiedenen Plätzen durch eine Mehrzahl von Bankhäusern im Publikum abzusetzen (z. B. dänische Anleihe von 1757, ausgegeben in Hamburg und in Amsterdam), womit der Typus der „internationalen Emission“ ausgebildet war. Welcher Leistungen diese Organisation fähig war, sei der einen Angabe entnommen, daß ein einziges der beteiligten Bankhäuser, allerdings das bedeutendste in Frankfurt a. M., Gebr. Bethmann, in der Zeit zwischen 1778 bis zum Wiener Kongreß österreichische Obligationenanleihen im Gesamtbetrage von rund 42% Millionen fl., und Anleihen anderer Schuldner, meist deutscher Landesherren, aber auch außerdeutscher Staa- ten, z. B. Dänemark und Schweden, deutscher und ausländischer Städte im Be- trage von 2,9 Mill. Taler, 34%, Mill. fl. und 1,6 Mill. Fr. placiert habe. Gleichviel ob die Partialobligationen von einem Bankhaus auf Grund einer Generalobligation, oder ohne eine solche unmittelbar vom Schuldner ausgegeben wurden, in beiden Fällen war mit der Partialobligation eine tiefgreifende und folgenreiche Wandlung in der Struktur des Gläubigerkreises vollzogen: an die Stelle von wenigen großen, mit der Finanzverwaltung unmittelbar verhandelnden Gläubigern ist eine anonyme Masse kleiner Anlagesuchender getreten, mit der Internationalisierung geht eine Demokratisierung des öff. Kredites