512 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, $ 11. einher. Nun konnten auch die Anleihensbedingungen nicht mehr mit den einzelnen Gläubigern vereinbart, mußten vielmehr von der Finanzverwaltung für ganze Anleihen einheitlich festgesetzt werden, alle vormals individuell bestimmten Beziehungen zwischen den schuldnerischen öffentlichen Gewalten und ihren Gläubigern werden durch rein quantitative, in einem formalisierten Text festgelegte Beziehungen ersetzt. Mit der größeren Fungibilität der nun meist auf den Inhaber gestellten Schuldverschreibungen und mit der wachsenden Aufnahmefähigkeit der Effektenbörsen ist in immer höherm Maße die Möglichkeit gegeben, Beträge, die in solchen Schuldverschreibungen investiert waren, bei Bedarf wieder in Geldkapitel umzuwandeln, was wieder den Uebergang zu immer länger befristeten Anleihensformen befördert hat. Die Erkenntnis, daß mit der Größe der Anleihensbeträge auch die einzelne Obligation größere Marktgängigkeit gewinnt, führte schließlich zur Zusammenlegung der Staatsschuld in einigen großen Anleihen (Konsolidierung); an Stelle der frühern unübersehbaren Mannigfaltigkeit der in jeder einzelnen Schuldurkunde anders festgesetzten Zinssätze, Zins- und Rückzahlungstermine treten einheitliche Bedingungen für ‚große Anleihen oder gar für die gesamte konsolidierte Staatsschuld. War das vermittelnde Bankhaus gewiß, daß das Publikum zumindest einen Teil des zu placierenden Betrages in kurzer Zeit aufnehmen werde, dann lag auch kein Bedenken vor, unmittelbar nach Abschluß des Vertrages der kreditbedürftigen Finanzverwaltung einen Vorschuß auf die erwarteten Eingänge zu leisten. In dem Maße, in dem die Bankhäuser infolge der zahlreichen, in kurzen Zwischenräumen aufeinanderfolgenden Emissionen mit immer größerer Sicherheit die Aufnahmefähigkeit des Publikums und dessen Interesse für die Emissionen der einzelnen Staaten zu beurteilen gelernt hatten, und in dem Maße, in dem ihre eigene Kapitalkraft gewachsen war, konnten auch diese Vorschüsse mit immer größerer Sicherheit und mit einer immer größeren Quote des zur Placierung übernommenen Gesamtbetrages geleistet werden, bis schließlich, noch vor Ablauf des 18. Jhs., die Form des Vorschusses mehr und mehr durch sofortige Entrichtung der Gegenwerte seitens des die Anleihe nun für eigene Rechnung übernehmenden Bankhauses ersetzt wurde. Die Finanzierungstechnik kehrt so scheinbar zurück zu den älteren, im Zeitalter der Fugger üblichen Methoden: wieder übernehmen die Bankiers als berufsmäßige Geldgeber die Anleihen für eigene Rechnung, doch nicht mehr, und darin liegt der entscheidende Unterschied, um sie selbst als dauernde Anlage zu behalten, sondern nun in der Gewißheit, die Anleihenstitel in kürzester Frist an das Publikum weiter begeben zu können. Ihren Gewinn suchen sie nicht mehr in der Differenz zwischen dem Zinsertrage der Staatsschuldverschreibungen und der ihnen obliegenden Verzinsung der fremden Gelder, sondern in der Differenz zwischen dem niedrigeren Uebernahme- und dem höheren Emissionskurse. $ 11. Ausblick ins 19. Jahrhundert. Die noch in das Zeitalter des werdenden modernen Staates und des Frühkapitalismus fallende Entwicklung der Organisation des öff. Kredites ist in den Jahrzehnten der französischen Revolution und der napoleonischen Kriege zu einem ersten Abschluß gekommen. Wiewohl seither der Raum der Weltgeschichte sich weitete, die Nationalstaaten sich zu Imperialreichen streckten, haben sich doch die damals ausgebildeten Organisationsformen nicht nur den Ansprüchen der auf den Abschluß der napoleonischen Kriege folgenden Periode der großen Staatsanleihen, sondern auch denen der kreditbedürftigen Staaten im Zeitalter des Hochkapitalismus gewachsen gezeigt. Eigene organisatorische Leistungen, die den Charakter prinzipieller Neuerungen hätten, hat das 19. Jh. nicht aufzuweisen. Neue Typen der Staatschuldverschreibungen, die den niederländischen, französischen und englischen Financiers des 18. Jhs. unbekannt gewesen wären, sind nicht zur Ausgabe gekommen, und die organisatorischen Grundlagen der bankmäßigen Vermittlung zwischen den kapitalbedürftigen Staaten und dem anlage-