Strukturwandlungen der Weltwirtschaft a 43 zu solchen Maßnahmen in der Regel vom Kapital ausgeht, der Staat es jedoch für nützlich hält, sie mittelbar oder gar unmittelbar auf dem Wege der Gesetzgebung zu unterstützen. Ein drastisches Beispiel dafür ist bekanntlich die »Rubber Restriction«in den Vereinigten Malaien- staaten, der »schamloseste Raubzug gegen die Kautschukverbraucher der Welt«, wie die Amerikaner sie zu bezeichnen pflegen. Die Maßnahme hat die Hochhaltung der Gummipreise zum Zweck. Sie knüpft in ihrer Durchführung an den Ausfuhrzoll an, der auch vorher für Gummi erhoben wurde. Dies ist ja überhaupt der Weg, die rohstoffverarbeitenden Länder dem Monopolland tributpflichtig zu machen. England hat im Jahre 1922 ein Gesetz erlassen, dem zufolge jede Kautschukpflanzung in seinen Gebieten ein Kontingent zugewiesen erhält, das zu dem normalen Aus- fuhrzoll exportiert werden kann. Die darüber hinausgehenden Mengen werden mit Prohibitivzöllen belegt, außerdem werden von etwaigen Vor- ratsmengen im Inneren Abgaben erhoben, Bei steigenden Weltmarkt- preisen wird das Kontingent erhöht, bei sinkenden herabgesetzt. Wir sehen hier eine gleitende Zollskala, und zwar, anders als sie sonst begriffen wird, für die Ausfuhr und nicht für die Einfuhr. Der Zweck, die Preise zu stabilisieren, ist jedoch der gleiche. Zur Zeit wird ein Preis von 21 Pence für notwendig gehalten. Die Urteile über die Kautschukrestriktion gehen erheblich auseinander. Was die Hauptverbraucher sagen, ist schon erwähnt worden. Es gibt in Amerika Stimmen, die im Kupfer- trust ein Kampfmittel gegen die englische Kautschukpolitik sehen. In England selbst wird betont, daß es sich um eine Notstandsmaßnahme in zwölfter Stunde gehandelt habe, weil das gesamte in den Kautschuk- plantagen angelegte Kapital unmittelbar vor dem Zusammenbruch gestanden hätte. Man habe sich dabei große Mäßigung auferlegt. Es kann in der Tat nicht behauptet werden, daß ein Gummipreis von 21 Pence übertrieben hoch sei; er hält sich im Gegenteil noch unter der allgemeinen Preissteigerung. Anderseits darf wohl behauptet werden, daß die »Mäßigung« nicht ganz freiwillig erfolgte, denn seit der Restrik- tion hat die Erzeugung in Niederländisch-Indien beträchtlich zugenommen. Insgesamt stehen heute schon etwa 30 °/, des plantagenmäßig gewonnenen Gummis außerhalb des englischen Einflusses. Dazu kommt, daß bei einem Preis von 2 bis 3 Schilling auch Brasilien mit seinem Rubber wieder stärker konkurrenzfähig wird. Stünde die gesamte Produktion von Plantagengummi unter englischem Einfluß, so würde die in England gelegentlich, ausgesprochene Absicht, aus dem Gummimonopol einen Teil der Kriegskosten zu decken, wohl rigoroser durchgeführt worden sein*, 1 Beim Lesen der Korrektur kommt die Nachricht, daß England durch Verschärfung der Kontingentierung bestrebt ist, den Rubberpreis über die obengenannte Grenze hinaus festzusetzen. Die zunehmende Nachfrage scheint diese Maßnahme zu ermöglichen.