100 Max Numpf [272 hochfchulen, die längft nicht mehr bloß Hochfchulen für NMaufleute find, Anfpruch auf den umfaffenderen und volleren Namen von Wirtfchafts- bocfhulen !. Jhr ordentlicher Lehrkörper, unaufgefpalten in Fakultäten, wie er ift, Jtellt recht eigentlich eine große, nach den verfchiedenften Nachbar- und Grenzgebieten fowie nach dem allgemeineren Fächern hin ergänzte und abgerundete Wirtfchaftsfakultät dar, deren Mitglieder fich nicht nur In Arbeitsteilung, fondern auch in Arbeitsgemeinfchaft darum bemühen, den höchft komplexen Gegenftand der fozialen Wirtfchaft allfeitig in die rechte Beleuchtung zu rüden, auf daß er nach Struktur und Funktionen möglichft plaftifch hbervortrete. Bis dahin war es ein mübhevoller Weg. Bon den drei wohl fo genannten Nernfächern des Handelshochfchul- unterrichts, der Betriebswirtfchaftslehre, der VBolkswirtfichaftslehre und der Nechtslehre, war die erfigenannte zunächft noch zu jung, die lebte viel zu alt, als daß fich fo fehnell und. ungezwungen eine volle Arbeits- gemeinfchaft im Dienfte wirtfhaftswiffenfhaftlicher Forfhung und Lehre hätte ergeben fönnen. Bor einigen Jahren habe ich die verfängliche Frage nach dem Alter der Partner innerhalb unferes Lehrkörpers einmal fo an- zurühren verfucht: Der Unterjchied zwifchen den drei Nernfächern fei der, baß die Betriebswirtfchaftslehre 25, die VBolkswirtfchaftslehre 250 und die Jurisprudenz 2500 Jahre alt fei! Hnzwijchen aber {ft die Betriebswirtfdhaftslehre {hnell herangewachfen, und die Nechtslehre an den Handelshochfhulen hat doch wohl bewiefen, daß fie noch vom grünen Holze ft und ihr Teil beizutragen gewillt und imftande ift zu einer arbeitsteiligen und -gemeinfdhaftlidhen Pflege der Wirtfchaft als des Gegenftandes einer Wirtfhaftshochjhule. In Mannheim hatten wir fchon ziemlich früh biefe Dinge methodifch und praktifh in An- griff genommen. Bei einer Umgeftaltung der Sakungen der Handelshoch- fehule Mannheim von 1923 nahınm die HandelshochfjHule gleichfam als Untertitel die Bezeichnung „Hochfchule für Wirtfchaftswiffenfchaften“ mit auf und brachte diefe Harere Ausrichtung auf die Wirtfchaft nunmehr in S 3 Abfag 1 der SaHungen fo zum Ausdrud: „Die Hochfhule pflegt in Lehre und Forfhung vornehmlich die Wirt- {haftswiffenfdhaften und, foweit fie auf die Wirtjchaft übergreifen, die Gefelljchafts-, Staats- und Naturwiffenfchaften, Ferner pflegt fie Sprachen, und zwar die fremden in ihrem Zufjammenhange mit den kulturellen und wirt{chaftlidhen Berhältniffen des fremden Sprachgebietes fowie, in der gebotenen Befchränkung, die allgemeinen Geifteswiffenfchaften, Pfydhologie und Bädaagogik.“ ı Bgl. meine. AWbhandlung Birtfjhafts-Nechts-WiffenfdhHaft und Birt- Sf hafts-Hodhfj{chufe, 1920.