Derfjand- und Zoflvorfchriften im Berfehr mit dem Ausland. Allaemeines. Auf genauefte Ausfüllung aller Begleitpapiere, befonders der Zowpapiere, ijt aroker Wert zu Tegen, da andernfalls die Sendung an der Grenze kiegen bleibt und die Papiere zur Verbolljtändigung an den Aofender zurückgehen, zumal Poft und Sijenbahn wicht verpflichtet find, die beigefügten Papiere ıuf ihre BoNljtändigtkeit und Richtigkeit zu prüfen. Der AWb- jenber ift verpflichtet, den Sendungen diejenigen Papiere bei- zugeben, mweldje zur GSrfülung Der etwa beftehenden Zoll, Stewer- oder Polizeivorfchriften vor der Ablieferung an den Empfänger. erforderlich find. Sr haftet der Sifenbahn und Poft, jofern Ddenfelben nicht ein Verfhulden zur Laft fällt, für alle yolgen, weiche aus dem Mangel, der Unzulänglichteit oder Un- richtigfeit diefer Papiere entftehen und Hat alle Folgen, die fi aus mangelhafter Auzfülung ergeben, zu tragen. Die Güter verden entweder zur Beförderung nicht angenommen, oder die remden Bahnen verweigern die Mebernahme. Eine Verzögerung in der Beförderung tfritt ein. Außer den entftehendemw Porto- unfoften werden von der Poft und Bahn noch Nebengebühren erhoben, au kommt bei BahHnfendungen u. a. noch LQagergeld Jinzu, Die ale dom Abfender zu tragen find und die bei fofjfor- ‘iger genauer Ausfühung hätten vermieden werden fönnen. 3nfolgedeffen ift e8& für den AWbfender notwendig, fich genaw zu erkundigen, welche VBorfohriften für daS betreffende Ausiuhr- (and aelten. Konfulate, Die Abkürzungen unter „Deutiche Konfiulate“ haben fol- gende Bedeutung: mx — Gefanbtfchaft, Botfchaft, — Generaltonfulat, A = Ronjulat, V) = Vizekonfulat, Bei den Gefandtichaften und Botfchaften befindet fich eine Konfulatsabteilung, ausgenommen. bei denjenigen in Santiago (Chile), Haag (Niederlande), Vatikan (Mom), Caracas (Vene- 3uela), Wafhington (U. S. A.) . ©€8 wird empfohlen, die amtlichen deutfchen Vertretungen im Ausiande (Gefjandjchaften, Konfulate) darüber zu unterrich- fen, wer ihre Vertreter find und für welche deutfhen Firmen (für welche ECrzeugniffe) fie arbeiten. Die amtlichen deutfchen Vertretungen werden forfmährend nad) Lieferanten, Bezugs- Iuellen w/m. in Deutfhland gefragt. Wenn fie dann über die Vertretungsverhältnijje deutfcher Firmen nicht Befcheid wiffen, müffen fie foldge Anfragen häufig erft nach Deutfchland weiter- jeben. Dies kann vermicden werden, wenn Die amtlichen deutz chen Vertretungen im Auslkande über die Vertretungsverhält- tiffje von vornherein Befjcheid wiffen. Irgendiwelche Nachteile And für die deutfche Induftrie und dem deutihen Handel mit der Mitteilung nicht verbunden. 6 Verfandvorfchriften. Xrachtbriefe. Der Abjender Hat die nicht {tar umrahmten Teile des Srachtbriefes auszufüllen. Dabei i{t zu beachten: AS Empfänger darf nur eine Perfon oder Firma bezeichnet werben. Hrachibriefe, weiche an die Güterabfertigungsftelle, Zütererpeditionen, Stationsvorjtand u. dal. gerichtet find, fönnen urlüdgemwiefen werden, fofern nicht im Tarife anderes aus: rüclich beftimmt ift. Sogenannte offene Adreffen, wie 3. B. ‚an Ordre“ oder „an den Vorzeiager des Frachthriefduplikats“ ind ungzuläffig. Mehrere Segenitände dürfen nur dann in ein- und den- {ben Frachtbrief aufgenommen werden, wenn v43 Zufammen- aden derfelben nach ihrer Bejchaffenheit ohne Nachteil erfolgen Un und 3Zoll-, Steuer- oder Bolizeivorfchriften nicht entgegen: eben. Sofern der auf dem Frachtbriefformular für die Befchrei: nung ber Güter vorgefehene Raum fich al3 unzureichend erweift. ind dem SFrachthriefe befondere, die Befchreibung enthaltende nn vom AÄbfender zu unterzeidnende Blätter im Format des Fradhtbriefes fejt anzuheften, auf welche in diefem befonders inzuiveifen ift. In den erwähnten Fällen ift in den Dvor- jedruckten Spalten des Frachtbriefes daZ Gefamtgewicht ner Sendung, fowie ebtk.-aud daS der Fradhtberednung zugrunde u fegende Gewicht und die für die Tarifierung makgebende Bezeichnung der Transportgegenftände anzugeben. Den bei- jegebenen Blättern ift der Datumitembel der Verfanderpedition uufzudrücen. Sit die Eintragung einer Deklaration des Intereffes an jer Lieferung, eine8 Barvorfchuffe® oder eine Nachnahme nach Singang nur im Ziffern oder an einer anderen al8 der Hierfitr yorgefehenen Stelle des Frachtbriefe® erfolgt, fo ijft die Eijen- ;ahn für die Nichtbeachtung einer foldhen Eintragung nicht yjerantivortlich. Das genaue Verzeichnis der Begleitpapiere und gegebenen: all3 der Vermerk, daß der AWbfender auf einer beftimmten Station der Zollbehandlung entiveder felbjt oder durch einen ‚nzugebenden Bevollmächtigten beitvohnen will, Die ZolU- vegleitpapiere, fomwie alle fonftigen Anlagen find dem Kracht- ıriefe fejt anzuheften. Die Angabe des Transportimwege8 unter Bezeichnung der Station, wo die Zoll- und Steuerabfertigung {ftattfinden fol, in Ermangelung diefer Angabe hat die Eifenbahn denjenigen Weg zu wählen, welcher ihr für den Abfender am 3wWedmäßig- (en erjcheint. Für die Folgen diefer Wahl haftet die Cifenbahn ur, wenn ihr hierbei ein großes Verfehulden zur Laft fällt. 203 AWbfender darf nur eine Verfon oder eine Firma bhe- eichnet werden. Für die Fracdthriefangaben und Erklärungen des Hbfen- ;er8 Tann bie Anwendung Inteinifdher Schriftzeichen verlangt verden. Frachthbriefe, die überlebt oder rabdiert jfind, werden Licht angenommen. Sonftige Nenderungen in den Angaben Des $rachtbriefe8 find vom Wbiender, und zwar, wenn e8 ich um