VBerfand- und Zollvorfchriften: DBelaien. Bertragsverhältnis: VBorkäufiges Handelsabkommen vom 4. 4, 25, enthaltend Bertragstarife und Meijtbegüntigung, Dauer Di23 30. Sep- tember 1927, RündigqungsSfrift 6 Monate. 3ölle: . Teilweife GemichtS- und teitlmweife Wertzölle. Deutfche Konfulate: de Brüffel (G), Antwerpen (G K), Lüttich (K). SefchüftsSfprache: Sranzöfifch. VBerfandvorfichriften. Begleitpapiere zu Bahnfjendungen: 1 intern. Frachtbrief nebft Duplikat (deutfch-franz. Vordrud), 2 deutfch-franz. Zuldeflarationen, 1 {tatijtifcher Anmeldefchein, Cmpfehlenswert: eine bealaubiagte Yaktura. Begleitpapiere zu Poftfendungen: L intern. Yafetadreife, 1 ftatijtifcher Anmeldefchein, 2 weiße ZoflinhaltserNärungen (franz). Empfehlenswert: eine benlaubigte Saktura, Srachtvorfchriften: Sendungen fönnen mit direktem internationalen Fracdhtbrie} aufgegeben werden. Die Frachten fönnen ganz oder teil- weije frandiert oder in Nebermweifung geftellt werben. Nach nahmen unbefhränkt bi3 zum Werte des Gutes zu[(äffig. Barborfchuß 3Zuläjlig biz 20 Markt von Belgien bis 100 B.-Fr. Grenzübergangsitationen: Aachen-Weft Grenze Bleialf Grenze, Losheim Grenze, Ronheide (Hergenrath! Bremze, Konheide (Monkgen) Grenze, Walheim Srenze. zollinhaltserflärungen: 3m den ZolinhHaltsertfärungen Datf die Wertangabe wicht fehlen. Bet deutfchem Urfpraung DDer SHerkunit wird Die Wertangabe in den anderen Begleitpapieren verlangt. In dem ZoNinhaltserflärungen- ZU Wojtpaketen muß allgemein angegeben fjein: a) Gattung und Wrt jeder Ware nach dem im belgifjhen Zolltarif enthaltenen Warenverzeichnis, An- zahl oder Maß der Waren, Keingewicht und (bei nach dem Wert zu verzollenden Waren) Wert jeder Warengattung; b) ob die Sendung zur Einfuhr, Durchjuhr oder nach einem Niederlagehauts abzufertigemw ft. Ferner muß nad) dem delgifchen Zoktarif au3 den ZollinhaktserHNärungen herbor: gehen: a) bei Sendungen mit Geweben: Gattung und Stoff, aus dem das SGemebe vorwiegend befteht; b) Sendungen mit Alkohol, Wein, Sijig, altoholhaltigen und Siligfäure znthaltenden Fiüffigkeiten: der Stärkegran, Wenn Waren, vie nach dem Wert 3 verzollen find, in Boitpateten nach Belgien verfandt werden, {9 darf in der Spalte „Wert“ ver Zowinhaltserfärungen die für Die Sr Hebung der ZoKgehühren beftimmte Wertangabe wicht ge- ringer jein al8 der Großhandelspreis für ähnliche Waren auf dem. beigifhen Markt zur Zeit der Sinfuhr. Bon dem jo ermittelten Wert dürfen Iediglihh Die Dorausfichtlichen belgifgen 3Zolgebüihren abgezogen werden. Bei Angabe eines zu niedrigen Wertes in den Bolinhaktserfärungen werden von feiten Der belgifchen Zollvermaltung Aoll- rafen berhänat. Urfprungszeugniffe: . Urfprungszeugniffe find für Sendungen aus Deutfchlans nicht mehr erforderlich (ausgenommen für Ariftall und Salbtriftall). Korfulatsfakturen: Konfulatsfakturen und beglaubigte Kechnungen find wicht erforderlich. Kecdhnungen: €3 empfiehlt fi, den Sendungen eine bealaubigte Yaktıyra beizufügen, weil Dies Die Zoßltontrolle erleichtert und be- {Obeunigt. Urfprungsbezeidhnung: Sm Belgien beftehen keinerlei Morfehriften, wonad Waren oder deren Ladungen mit dem Uriprungslande zu Dezeich- nen find. Ronfulatsgebühren: . Urfprungszeuagniffe über 80 Mark Wert (100 GSoldfranfen) =— 4,50 Mb. 5 Golsfranken); unter 80 Mi. Wert (100 Gold- franfen) — gratis, Berpadung von Paketen: BGewöhnkiche Pakete brauchen nad Belgien nicht mit Siegeln im Siegellad, Blei- oder Stahlbledhfiegeln verfhloffen zu jein, Die Pakete müjffen. dem Inhalt und der Beförderungs- jtreche entiprechend genitaend feit verpadt und verfcOndirf jein. Wertangabe: Der Wert der Ware muß in dem Zolldekkarationen und in dem itatiftifchen Anmeldejchein Lorafältia anaegeben werden. Zollvorichriften. 3Zullvorfchriften für Multer: Muiter werden zollamtlich ebenfo behandelt wie bie Waren, die Ne darftellen. Ausgenommen find die Mufter, die 10 flein jind, daß e8 unmöalicdh Mt, fe au andern Zmweden als zu Mujtern oder Vorbildern zu verwenden. Andernjals müllen Die Muiter derartig zerichnitten werden, daß Ne ihren Gebrauchs- und Handel8Zwert verlieren. Mufiter im Reifeverkehr: , . N Genenitände, die bon Reifenden eingeführt werben, um als MNMuiter hei Geichäftsabichlüfien au dienen, können auf Beit zollfrei zugelafien werden. Die Wiederausfuhr diejer Muiter Dird durch einen Ballterichein jhergeftellt, Welcher eine genaue Beichreibung der Muiter mit allen Einzelheiten ent- Bält. um die {bätere Feititelung ihrer Adentität au erleichtern. Die Gegenitände werden außerdem mit einem ‚Stempel, Sienel oder Blei des ZoNlamts verjehen; diele Ydentitätszeihen werden bei der Wiederausfuhr abgenommen und vernichtet. Sun dem Baftierihein wird die Frilt angegeben, innerhalb oelcher die Muiter wieder ausgeführt werden müllen, Die auf Zeit zugelallenen Multer dürfen in Belgien weder aum Verkauf ausgeftellt noch verkauft werden, Sie müflen in demielben Zuitande wieder ausgeführt merden. in dem fie eingeführt worden find. Muiter in Briefen: ee . , Geichlofiene Briefe (nemihnlihe und eingefdriebene, nicht Mertbriefe) mit zollpflihtinenı Inhalt find aulällia. Diefe OYriefe müllen durch arünen BZollzettel gefennzeichnet fein. Behandlung von Reparationslieferungen: Befondere Beitimmungen für nie Berzolung don Ddeutfchen Keparationsliefer ungen find nicht betannt., Deshalb Dürf: jen Die Sachkieferungen die gleiche Behandlung erfahren hie die gewöhnlichen Lieferungen, Sie werden alfo gemäf den Beitimmungen Des deutich-belgifchen HandelSvertrages sgerzollt merden.