Bulgarien Bulaarien. Bertragsverhältnis: . Meiftbegiünftigung auf Grund des Notenmechfel® Zur Regelung der Deutfch-bulgarifhen HandelS- und Wirtfchaft$- beziehungen vom 19. Nebruar 1921. Wbolauf 3 Monate nach Ründiauna. 3ölle: Hauptfächlich Sewicdhtszölle neben einigen Maß- und Stück zöllen und Wertzöllen. Die Zahlung der Zölle ijt in Gold vorgefchrichen, bei Zahlung in Babierwährung wird ein Aufaeld erhoben, Deutfiche Konfulate: - Sofia (G), Burgas (V), Ruftfehuk (V), VBarna (K). Zofta (K), BGabrowa (VK). dei unftSbezeichnung: Rorfdhriften über die Bezeichnung des HerkunftslandesS auf en vom Auslande nach Bukgarien ‚eingeführten Waren yeftehen auf Grund des HandelS- und HJuduftriemarken- jefeBe3S vom 13. Januar 1904 nur für die nachftehenden Karen: Koqnaf, Wein, Liksre, Tinte, Siegellad, Kleb- zJummi, Zünbdhölzer, Betroleum und Zwirn. Bei alten ınderen Waren ijt die Bezeidhnung des GHerkunftskandes ıuur dann erforderlich, wenn die Ware eine Auffchrift ‚Marke oder Zeichen) trägt, die den Anfchein erweden Fanı, aß e8 fi um ein einheimifhes CErzeugnig handelt, wie ;. B., wenn die bom Ausiand Lommende Ware die Firma 5e8 bulaarifchen Emyfänaer38 alz GanvdelZSauffichrift trägt. Sefchäftsfprache: Bulgarifh., €3 kann auch Deutfch, ebtl, franzöfiidh or- reibondiert werden. Berfandvorfchriften. Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 1 intern. Frachtorief nebft Duplitat (deutfcher Bordruck), 2 franz. Zolldeflarationen, 1 fitatijtifcher Anmeldefchein, Rechnung (doppelt). Begleitpapiere zu Loftfendungen: . 1 intern, Pafetadrefkarte, 2 franz. Zolinhaltserflärungen, L itatiftifcher Anmeldefchein, Rechnung (doyyelt). Srachtvorfchriften: . Sendungen fönnen mit durcHgehendem internationalen Srachtbrief aufgegeben werben. Der Abfender hat im FrachtOrief den Beförderungsmeg dur AnfühHrung der Srenzitbergangsftationen von Staat zu Staat vorzuichrei- ben. Für die Frachtbriefangaben und Erklärung des MAb- lenderS find Iateinijche Schriftzeichen anzuwenden. Teil: [ranfaturen find nur bis zur Grenze des Verfandlandes oder bis zu einer weiter gelegenen Landesarenze zugelaffen, bei Vorfchreibung eines direkten Verbandstarif3 jedoch nur bi8 zu der Nebergangsftation, in ber der vorgefchriebene Berbandstarifabfchnitt beginnt oder endiat. Die Bor- Hreibung der Bezahlung einer beftimmten Summe {it micht juläffig. Der Beitrag der Nacdhnahmen i{t in der Währung e8 Verfandlandes anzuachen. Boftpafete merbden mie gewöhnliche Sendungen behandelt. Berpadung von Roftpaketen: ls Verbacung find feite Holzkiften, Säcke, Pad- oder Wachskeinmwand, DOeltuch, Delpacpapier, Wach2- oder Teer- Japier, Zellftoffpapier, Wellpapier oder ähnliche hHaltbare Stoffe zu verwenden. Aukerdem müffen die Pakete gehörig gerfehnlirt und verbleit oder mit befonder8 Haltbarem ZieageNlacd ausreichend verfiegelt fein. Urfprungszeugniffe: Sind zurzeit nicht erforderlich. Kednungen: Den dbulgarifjhen Zowlbehörden find bei der Zollabfertigung don Waren zwei Fakturen (Original und AWbichrift) vorzu- legen. Da3 Original erhält der Warenempfänger nach er- folgter Berzollung zurüc, während die Abfchrift, die vom Warenempfänger felbit angefertigt fein kann, im 3Zollamt zu ftatiftifchen Zwecen verbleibt. Die Rechnungen müffen 2nthalten: die Mengen, den Preis, den Urfprung, die Art und die Marken der verkauften Waren, inZbefondere auch zenaue Angaben über dagZz Bruttv- und Nettogewicht der zinzelnen Sendungen, mie auch der verjchiedenen Waren. Bei Stoffen muß die Zahl der Fäden (Einfhlag und Zettel) im einem Quadrat mit 5 Millimeter Seite ausdrüclihH in der RecHnung aufgeführt fein. Die Beglaubigung feitens des RKonfulat2 it nicht erforderlich. 3ollvorichriften. SoNlvorfdiriften für Muiter: Sollfrer Und: . Warenproben die nur als folche dienen fönnen, ferner mit der Bolt angefommene Gegenitände. deren Roll ein Qein nicht überiteiat Mufter im Vormerkverfahren: N Die bei den Zollämtern zur Sinfuhr augelaficnen Waren fönnen auf Wunich - wieder ausgeführt werden, falls noch nicht 6 Monate feit dem Tane der Sinfuhr verfloffen find. Solche Waren find vom Zoll, der Verzehrungsiteuer und der Gemeindeftener frei und unterlienen nur der Lagere jebiühr, der Matiltiichen Gebühr, der Aprogentigen AWbgabe iowie fonftigen Steuern Wer irgendwelche Waren aus dem Auslande nach Bulgarien einführt, um fie auf den Meffen ınd Märkten zu verkaufen, oder He als Multer zu benußen, muß dies, falls er fich das Mecht vorzubehalten wünfcht, Die ıiht verkauften Waren ohne Entrihtung des Zolles zurück: ıchen zu_lafen. in der Deklaration vermerken, Daraufhin verden Sienel von den Zollämtern angelegt, oder cS wird än ausführlides Verzeichnis der Waren annefertiat. oder 8 werden Multer davon zurüdhehalten die von beiden Teilen nit Siengeln au vberfehen find. Die Waren werden freigegeben, urchdem die dafür zu entrichtenden Boll= und anderen Ge= yıbren durch Aoution fichergeltellt find. Derartige Waren ind bei der Nücfendung von den ZoMämtern einer Unter: uchuna au unterziehen. der als Sicherheit hinterlegte Betraa {it nur für die Waren zurüdauerftatten, deren Rlomben und Zienel fich al8 unbverlekt ermeifen oder die dem betreffenden BRerseichnis und den Multern entfprechen. Die Mücfenduna jer Waren fomwie die Rücdaabe der hinterlenten Sicherheit kann audı dureh andere Anlämter erfolaen, wenn die Näm- lichfeit der Ware Feitaeftellt mird. Indeffen it hierau be: iondere Senechmiaung des Finanaminifter8s erforderlich. Mufiter im NReifeverfehr: | Yusländiiche RNeifende Haben eine genaue LQiite über die mit: xeführten Multer dem Singangszollamt vorzulegen, . Die {fo bezeichneten Multer merden dlombiert und gegen Hinter. leauna des darauf entfallenden AoNbetranes dom Roll befreit Der hinterleate Betrag wird zurüderitattet, wenn die Multer innerhalb eine8 Sahre8 wieder ausaeführt mwmerden. Muiter in Briefen: Seichloffene Briefe mit azollpflidhtigem Inhalt find zuläflig Sm Verkehr mit Bulaarien find auch Wertbhriefe und Warenz vroben mit zollpflichtigem Inhalt zugelafien MWarenproben yiefer Urt dürfen jeboh nur mäkigen GandelSwert haben und nüflen mit dem bvorgefchriebenen arünen Bollzettel getenn:- seichnet werden ®