Dänemart Dänemarf. Bertragsverhüältnis: DasZ Deutfche Reich genießt die Meijtbegünftigung auf rund alter Verträge, Deutfch-dänifches AWofommen vom 30. März 1926 über Zolerkeichterungen für dänijche Cr- jeuaniffe und über Erleichterungen für vdeutfhe HaNndlungS- seifende im Dänemark, in Kraft feit 19. Juli 1926. 3ößle: Der Boltarif enthält Gemicdht3- und auch Wertzölle. Die Erhebung der GewichtS3zölle erfolgt in der Kegel nach dem Neinagewicht. Deutiche Konfulate: Ropenhagen (G), Aalborg (K), Warhus (K), Apenrade (K), S8bjerg (K), Krederifshavn (K), Fredericia (K), Heffing- aör (K), Hiörring (K), Horjeng@ (K), Kakundborg (V), xofding (K), KXorför (K), NMaeftvedb (K), Nyborg (K), dyl- iöbing (Faljter) (K), Obenje (K), KanderS (K), Minal- Sbing (K), Rönne (K), Stive (V), Sbvaneke (K), Thiited (K). SefchäftSfprache: Dänifch und Deutfch. Berfandvorfchriften. Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 1 intern, Frachtbrief nebit Duplikat (deutfher Bordruck), I Jatifeifcher MAnmeldejchein (2 Redmungen, foweit erforder: ich). Begleitpapiere zu Boftfendungen: . . L intern, Paketadreffe, 1 fatiftifher Anmeldefchein, 1 weiße "2 (deutfch), fomweit erforderlich: 2 RMech- nungen). Srachtvorfchriften: Die deutihe Srenzitbergangsftation kann vom Abfender »orgefchrieben werben, andernjal3 wird der kürzefte Weg von der Sifenbahn gewählt. Sn der Frachtzahlung beiteht teinerlei Zwang. SFrachtüibermeifung ft zuläffig. Nade- rahmen. nah Dänemark find bis zum Werte des Sutes läffig, von Dänemark bis zu 200 Dir. Hrenzübergangsftationen: Stensburg für Siljtücgut und befehleunigtes Siljtüickgut; Slenäbhurg Weiche für Wagenladungen (Frachtgut, Silgut und befchleunigte3 Sikgut), forwie Frachtitücgut; Sübder- fitaum, Marmwemin de. Boftfendungen: Pakete, die Luru8gegenijtände, Hauptfächlich Seide, Pelzwerk, Wertfachen, gefchliffene Edel- oder Halbedelfteine, Perlen jeder Art, verarbeitete Korallen, Gold, Silber- ober Platin- waren, goldene oder filberne Uhren, Kinitlihe Blumen, Zierfedern, Regenfchirme, gefchliffene Stasmaren. (ausge mommen Laboratoriumsartifel, Slühlampen und optifche Sfläfer), Blumen, Spigen oder deral. enthHalten, Tomwie alle Pakete nıit Zolgebüihrenzetteln mü {fen von einem Doppel der Rechnungen bealeitet fein. Die Kedhnungsdoppel find den Begleitpapieren nicht offen beizufügen, fondern im die Batete felbit hineinzulegen. Daß dies gefchehen, hat der Verfender durch den Vermerk „Kedhnung3doppek im Baket“ in der AollinbaltzäerHärumnag zu befcheinigen. Arfprungszeugniffe und Konfulatsfakturen: 3 find weder Urfprungszeugniffe noch Konfulatsfakturen erforderlich. Recdmungen: Diejfe müffen in zwei Geremplaren beigefügt werden, [oweit 28 fig um Waren handelt, für die Zowl nach dem Wert berechnet mird. Das Duplikat muß in dieferr Falle von dem Verkäufer unterfehrieben fein und eine genaue Spezi- ;Afation über die Art der Waren, Menge, Wert, Brutto: and Nettoaewicht, Einkaufadatum. fomwie Die ZahlungsS- und Zieferungsbedingungen und Ort8- und Tagesangabe ent- palten. ür Waren, welde von Firmen und Fabhrikanten im Auslande für Filialen, Agenten, Kommiffionäre oder al8 Sonfignationsfager in Dänemark eingeführt werben, nuß auf obenerwähnter Duplikatsfaktura eine Srilärung 1bgegeben merden mit Angabe des Marktpreijes im Ab- ienderlande für diefelbe Art Waren zur Zeit des Verfandes beim Berkauf nach dem Ausland. Irfvrungsbezeichnung: Flektrizitätszähler, Motoren, Dynamosmafjchinen, Irans: ‘'prmatoren, verzinkfte und enmnillierte Sifenblechwaren für en Haushaltungsgebraugh) find an auffallender Stelle mit sem Urfprungsfiand zu verfehen. Bei auZländifchen. Waren i{ft unter Herftelungsort das land zu verftehen, wo die Verarbeitung von Eijen- und 3tahlblechen zw der fertig geformten Ware nebft der ganzen NoerHächenbehandlung ftattgefunden Hat. Die Angabe des „HerftenlungSortes“ Hat dadurch ZU vefchehen, daß auf die Ware felbft an einer augenfälligen Stelle ein Stikett geklebt wird, deffen Wortkaut in dänifcher 3pracße uny mit Buchftaben, die mindeftenZ 6 Millimeter 209 und mindeftens 1 Millimeter breit find, abzufaffen {ft Die Angabe muß für die im Ausland Hergeftellten Karen folgendermaßen kauten: „Sabrikeret i (Gerageftellt in) ....... LandeiS Navn Name des Landes8).“ E€3 dürfen nicht daS dänifche National- ‚eichen oder fonftige Bezeichnungen angebracht werden, Die jen Eindruck erweden, daß e8 fi um vänifche Waren jandelt. Druckfehriften, darunter KAntaloge, die im Ausland in yäntfcher Sprache gedrucdt werden, dürfen nur dann im Aeinhandel verkauft oder feilgehakten werden, wenn fie in Jebereinftimmung mit nachjtehbenden Borfchriften, mit Der Angabe des HerftellungsorteS, worunter das Land, in dem »ie Schriften oder Kataloge gedruckt worden find, zu Ver: teben ift, verfehen find. Die Angabe muß folgendermaken lauten „Irykt i (SGe- wuckt in) ...... (Trykffkeriet8 Navy og Belliggenhed — Rame und Lage der Druckerei)“ und auf daS Titelblatt der drucfhrift, den Umfichlag oder dergleichen des Katalog? zedruckt fein. Nebertretungen . der gegenwärtigen Bekanntmachung yerden von Staatzwegen verfolat und mit einer Seldftrafe 18 zu 1000 Xronen geahndet, Bei der Einfuhr von Tauen, Seilen jeder Art — auch ‘olcher von Stahl und Eifen — und Bindfaden muß das 'Irfprungsland in dänifdher Sprache an fichtbarer Stelle auf er Ware genannt werden. If die Ware in Paketpapier jerpackt, {v find die Worte „Fabrifet t ......“ (Name des Arfprungslande8) in einem Stikett 1020 Zentimeter auf yer Umbhühung anzubringen. Die Mindeftgröße der Buch- taben muß 15X2 Millimeter fein, Wird unberpadte Ware ‚ingeführt, {o gelten die Beftimmungen nur für Rollen von nindefltenz 2 Kiloaramm Gewicht, bei Seilen aus Stahl wer Sijen für Rollen von mindeftenz 10 Kilogramm Ge- vicht. Das Etitett muß hier 5X10 Zentimeter groß fein, xe Buchitaben dürfen nicht Meiner als 152 Millimeter jein. Xusländifche bemalte und Iarfierte Waren aus SEifenblech dir den Haushaligebrauch, verzinnte Waren aus Sifenbled) md Akuminiummaren für den HausShHalt- und Meierei- jebrauch fowie für den MilchHtranSport, ferner emnillierte Sußeifenwaren für den Haushaltgebrauch, emaillierte Kachelöfen und Herde dürfen nur dann im Kleinhandel ver- 'auft oder angeboten merben, wenn fie mit einer Angabe 5e8 Gerftelungslandes verfehen find. Unter Herftellungs: and mird das Land verfianden, in dem die Aufarbeitung jer Gifen- und Stahlbleche zu der fertiggeformien. Ware fo- Die die ganze Oberflächenbehandkung ftattgefunden hat, Die Berpflihtung zur Sennzeidnung befteht auch dann, wenn der kegigenanute Prozeß in Dänemark jtattgefunden hat, Die Kemmzeichnung ift fo vorzunehmen, daß auf die Ware felbit an einer deutlich fidhtbaren Stelle eine Stikette geklebt wirk, deren Tert im dänifcher Sprache und im Buch itaben abgefaßt ift, Die mindejtens 6 Millimeter hoch find und eine Linienjktärke von mindeftens 1 Millimeter beißen. }