Danzig Danzia. Zolverhältnis: Danzig jteht mit Polen. in Zollgemeinfhaft. €3 gelten für nach Danzig eingeführte Waren daher naturgemäß Die- jelben Zolvorfchriften. wie Fir Polen. Ronfulate: Danzia (GK). VYerianddorichriften. Segleitpapiere zu BahHnjendungen: 1 intern. Frachtbrief nebft Dupkikat (deutfcher Bordrud), L grüner ftatiftifcher Anmeldeichein. Begleitpapiere zu Boftfendungen: 1 Auslandäpaketfarte, 1 ntiftifher Anmeldefchein, 1 Zoll- inhaltserflärung in deuticher Sprache, 3uflinhaltserflärungen: Yun den ZollinhHaktzserfärungen {ft da3 Herjtelungsland Der Ware anzugeben. Die in dem Paket enthaltenen Waren nüffen vollftändig und mit ihren handelsüblichen Bezeich- zungen angegeben fein. 30 pflichtige Briefe: . N Sefchloffene Briefe, auch Wertbriefe und Pädchen mit Z0M- aflichtigem Inhalt find unter aehöriger Nennageihnung mit ırunem Rollzettel zuläfflig. Berzollung von Poitpaketen: Die einnebenden zollpflichtigen Poftfendungen werben bis au jem Für den Veitimmunasort zuitändigen Koftaollurt befördert, vo die AZollabfertiguna im Beifein des Empfängers oder eines Roftbeamten (f. unten) itattfindet. Wünicht der Abfender, dak eine Sendung einem anderen 18 dem für den Veitimmungsort zuftändigen Zollamt über- miefen werde, io muß er genau und deutlich den Namen »iefes Amtes in der Auffchrift der Sendung und auf der Roftfarte angeben: 2. B. „In (Ort der Bollitelle) zu bver- jollen.“ Daz Verlangen des Abfenders wird nur berücfichtiat, wenn die gewählte AZollitelle für die Bolbehandlung der jetreffenden Waren auitändia it und die Bollbehörde bdiefe Beitimmung nicht vorlibernehend aufgehoben hat. Allgemeine Bemerkungen, wie „Un der Örenae au veraollen“ ulm., fnb 1iht zuläflig, , . , Der Wbiender kann durch einen auf die Unforift des Rafet2 und die Batketkarte zu febenden Vermerk „Durch die Roft au veraollen“ veranlallen, daß die zollamtliche Abfer- äaunag unter Borauslagung der Bollgebühren durch die Bolt jewirkt wird. NVorktehender Vermerk it nicht notwendig für Sendungen mit BZollgebührenzettel, meil Die Bolgebühren diefer Sendungen ftets von der Bolt ausgeleat werden. m übrigen gelten diefelben Beitimmungen wie für Polen Ratete: Wenn Berzolung dırray die Poft gewünfht mird, fo {ft au dem Paket und auf der Paketkarte der Bermerk anzubhrinaen: ‚Durch die Bolt verıollt.“ Driginalfakturen: ee Die Einführer find verpflichtet, ver jOriftlidhen Waren- yeffaration Original-Dokumente, und zwar Faktıuren, Lauf- nännifche Rechnungen, Urdeklarationen ufiw. beizufügen. Diefe Original-Dokumente müffen eine genaue Befhreibung der Mare bezüglich ihrer Sattung und Art enthalten, und Keidhzeitig die Menge (Semwvicht, Maß, Stüczahl ujw.) jeder Art und Gattung angeben, die zur Berehnung der Zol- xbgabe dient. Danziger Firmen tun gut, die gewünfchten Papiere bei der Verzolung vorzulegen, da fonjt ein Zu- Olag von 10 Prozent des Zolbeirages erhoben wird. Eine Bealaubiaung der KRechnarna it nicht erforderlich. Sinfuhrbewilkigungen: Vei Sendungen nach Danzig werden die Einfuhrgenehmi- zungen für deutfche Waren erft bet der endgültigen 3Zoll- ıbfertigung im Innern verlangt. Solde Sendungen Wwer- den an der Grenze nicht angehalten, fondern bi Danzig durdhgelaffen, da die Danziger Empfänger meiftenteils im Befiß von der AukenhandelSitelle Danzig ausSsgeftellter Ein- uhrgemehmigungen find. Frachtbriefe, denen die Einfuhr- Jewiniaung nicht beilieat. dürfen nicht beanftanbdet merben 3olvorichriften. Serzollung von Muitern: Aus Deutfichland ftammende Mufter können auch unter der Bebinauna der Zollficheritellung nicht zollfrei in Danzaia eine xeführt werden, e3 fei denn, daß He durch BZerfchneiden, Aeritanzen ufw. für die menichlidhe Verwendung undrauchbar ıemacht worden find. Alle Übrigen DBejtimmungen der bolnifchen Verordnung über den Bolltarif Dbealiglich der Ybfertiaung von Muitern treffen für Deutihland nicht 3U, veil Deutfchland mit Bolen keinen Handelsvertrag Hat. „© beftebt jedoch die Mönlichkeit. Waren, Stüde einzelner Sattung. wie Einzelfleider, Schuhe, Velze, Maichinen ZU Befichtiaung bezw. Anprobe, gegen Hinterlegung des BZolles zunächit auf die Dauer bon drei Monaten im Vor- nerfverfahren einzuführen Diele Nrilt kann vom Danziger Sandesaollamt bis au einem Jahre verlängert werben Der Anl mirh Hei Sar Mieherauaäfnhr aurideritattet