Deutfchland Deutfchland. Sreihafenbahnhöfe: Sendungen mit folgenden FrachthriefvorfHriften: a) Hame- burg Habf. Freihafen, b) Hamburg Hab. Süd oder Ham- burg Sreihafen (Minfselbijdh), c) Samburg SHgbf. Kai T. oder Hamburg Habf. Freihafen (rechtsSelbifch) und Bremen Zokumfehlag fd, da diefe Bahnhöfe im Zokauskand Kegen, tet8 arlıne ftatijtifhe AuZziubranmeldefcheine beizugeben, Einfuhr nach Deutichland. Urfprungszeugniffe: Für Sendungen auS dem Ausland nach Deutfehland find gegenwärtig Urfprungszeugniffe nur in folgenden FJällen 1ötig: 1. Für Waren, die einen Kondventionalzoll genießen. hraucht Das Urfprungszeugnis nur beigebracht werden, wenn da3 deutiche Zollamt e$ ausdrücklich verkanat; DdieS wird dann der Sal fein, wenn da3z BZollamt die Urfprungs: >rflärung des Importeur8 auf dem AWbfertigungspapier nicht al3 genügend erachtet ($ 9 des ZolltarifgefebeS vom 25. Dezember 1902 und Kapitel. 24 de8 2. Teil8 der Ankeitung Air die ZoNabhfertigung). . 2. Yür Waren, die noch unter Sinfuhrbefchränkung itehen, braucht das UrfprungSzeutagnis uur beigebracht zu Derden, wenn bei Erteilung der Cinfuhrbewikigung verfügt Ch >aß anläßlich der Sinfuhr ein UrfprungsSzeuanis vor- zulegen fett. Sofflfakturen: Hür ftatijtifche Zwede wird von den deutfichen Zollbehörben bei der Einfuhr au dem Ausland die Vorlage einer Rechnungzabfohrift gefordert. Diefe Nedhnungen müffen alle Merkmale der zum Berfand gebrachten Waren enthalten, um Sie bentität der Mare feititellen zu fönnen. Agemein: Sür die Sinfuhr kommt lediglidhH die Einfuhrbewikigung im Frage, foweit die Ware einfuhrverboten it. Andere Begleitpapiere, insbefondere der grüne ftatiftifhe Schein, find nicht notwendig. Die Begleitpapiere find audH dann erforderlich, menn e8 fidy um den Verfand von Gegene tänden Handelt, die nicht zum Verkauf beftimmt find Schenkungen, Erbichaftaaut, UmzuaZaut, Heiratsaut ufmw.) Sechandlung von Warenproben in Deutfchland. [. Nach der Poftzollordnung vom 28. Kanırar 1909, $ 1, Abiaß 1 find von der Berzollung befreit: die neit der Roft eingehenden Warenfendungen von 250 Gramm Kohgewicdht oder weniger (Dal. jedoch Ausnahmen unter IN); die mit der Poit eingehenden Warenproben und Mırfter von Kaffee, Kakao, Zucker, Rohtabakl und zetrocdneten Früchten im Kohaemicht von. 350 Gramm END Weniger, IT. Bon der Zonireiheit nach AWbfaß Ia Kind jedoch ausS- xefchloffen: ' Die einem Zollfabße von 300 Rı-M. oder mehr für den Doppelzeniner unterliegenden Warenjendungen im Noh- zewicdht von: 50 Gramm oder dariiber; die Sendungen, die Tafhenuhren oder Werke oder Sehäufe zu fokdhen enthalten; fein gefnittener Raucdhtabak, Pfeifentabak, Schnupf- tabaf (8 5, Abfaß 1, Abteilung €, Di und F des Zabak- lteuergefeßes) in Mengen von 50 Gr. oder darüber, unverpacte oder in angebrochenen Pacdungen eingehende Zigarren in Mengen von mehr als 10 Stüc, dal. Ziga- reften in Mengen von mehr al3 25 Stück, dal. Kautabaf in Mengen von mehr al3Z 3 Stüg, verpacdte Zigarren, Zigaretten und Aautabak in Mengen von. mehr al8 30 Gramm. Die im Abfaß Ih genannten Warenproben und Multer find nur dann der Zollftelle nicht votzu- führen, wenn ihr Inhalt äußerlich zmweifelSfrei zu erfennen it. CSiiaß-Lothringen. Für Sendungen nach Elfaß-Lothringen find die gleiden Vor foOriften wie für Frankreich zu beachten, (Siehe Frankreich.) Miemelgebiet. Nach dem Memelkgebiet gelten diefelben Verfandbedingungen wie na) Litauen. (Siehe Litauen.) OÖithnreuken. Im Verkehr mit Ojtpreußen durch den polnifchen Korridor beftehen keine einfdhränfenden Vorfchriften. Zolpapiere find nicht erforderlich. E83 gelten diefelben VBorichriften wie im innerdeutjchen Verkehr. Dagegen find im Verkehr zwifhen Oftpreußen und dem Ausiande folgende Vorfchriften über den GSifenbahnverfehr beim Durdhaana durch Bolen zu beachten: Son Oftpreußen nad) dem Ausland durch Bolen, Den erften Frachtbrief für den. Transport von der Berfand tation bi? zur beutfhen Umbehandkhungsjtation hat der Ab- ender auszufüllen, Die Weiterbeförderung ab Ddiefer Station hat er durch nachträgliche Verfügung zu beantragen Der nachträglichen Verfügung hat er einen von ihm aus: zefülten und unterfhriebenen internationalen Frachtbrie] ür den Transport ab deutfher Umbehandkungsftation jomwie ie für diefen Transport erforderlichen Begleitpapiere ( Roll-, Steuter-, Ausfuhr- und SEinfuhrpapiere ufw.) beizufügen. Sr ann au in der nadträglichen Berfügung beantragen, 3aß die Austellung des internationalen Frachtbrief@® durch ie deutfche Umbehandkungsitation in feinem Auftrage Dot: ijenNDMMeENn. Wird. Bom Auslande nady Oftpreußgen durch Polen: Den erjten Fracdtbrief für den Transport von der Verfand tation bis zur deuten Umbehandlungsjtation Hat der Ab- ender auszufüllen. Die Weiterbeförberung ab Diefer Station hat et im erfien Irachtbrief in Spalte „Srflärung wegen der etiyaigen 3Z0N- und fteueramtlidhen oder polizei- ichen. Behandlung ujw.“, in der Zorm: „Zur Weiterbehand- ung nach .... EifenbahHnfeitige Umbehandlung in... . ju beantragen. Dem Frachtbrief hat er einen von: ihm aus: zefüllten und unterfOriebenen Deutfchen (Ofjtpreußen-) Fracht- arıef für den Iransport ab Ddeutfher Umbehandlungs- tation jowie die für diejen Transport etwa noch erforder: ichen. Begleitpapiere (Zoll-, Steuerpapiere ufw.) beizugeben. Er tann auch im erften Fracdtbrief an gleicher Stelle bean- ragen, daß die Ausjtellung des deutjhen Frachtbriefs durch xe Deutiche Umbehandlungsftation in feinem Auftrage vor: renomMmeNn Wird. Die deutfche UmbehHandlungsftation (Deutfh-ausländifche Yrenzübergangsitation) hat für den Fall, daß der vor: rımähnte Antrag nicht geftellt fein und der Sracdhthrief für »jen WeitertranSport dem erften Frachtbrief nicht beiliegen ollte, den auf die oftpreußifche Station Iautenden Fracht: 3rief ohne mweitereS auf die eigene Station abzuändern, für en Weitertransport einen neuen (Oftpreußen-) Srachtbrie| utszuftellen. und die Sendung biZ zur endaliltigen deutfchen BejtimmungsSfjtation im Güterverkehr Oftpreußen — übrigea Deutfichland durch Volen abzufertiaen.