Defterreich SD“ {3 t z Brenzübergangsfiationen: eutich- EITETTEICH. Sriefen (Dbb.), Kufjtein, Lindau-Reutin mr für Fracht yüter), Yindau-Stadt (nur für Eilgüter), Mittenwald, Baffau, Pfronten-Steinach, Salzbura, Simbach am Sam. BertragSverhältniffe: Vertragötarif und gegenfeitige Meiftbegüinftigung. Wirt- IdhaftSabtommen vom 1. September 1920. Ablauf 3 Mo- nate nach Kündigung. Zujaßvertrag vom 12, Juli 1924 und Notenwechfel vom 27. Dezember 1924, Uebereinkommen zur Regelung einzelner Zollfragen vom 3. Oftober 19925. Va Zufagbertrag vom 21. 5. 1926, in Kraft feit dem 24. 7, 1926. Pafete: Die Beifligung eineS für den Empfänger des Pakete8 be- timmten BriefesS ift geftattet. Gewöhnliche Bakete brauchen nicht verfiegelt ober verbleit zu fein. Zoflinhaltserflärungen: &3 ift Art, Erzeugungs- und Herkunftsland der Waren nach JandelSübkicher Bezeichnung, ferner eigenhbändige Unter: ‘“Orift des VBerfenderS anzugeben. &&3 ijt empfehlenswert, w den Zokindhaltserfärungen auch den genauen, der Rech: ung entfpredhenden Wert jeder einzelnen Ware anzugeben. Der Wert jeder einzelnen Sendung der Waren kann in der 5er Sendung beizufügenden Rechnung aufgeführt werden. Wenn für jede einzelne Paket eine Zollinhaltserfärung AuSgeftellt wird, fo it in der Spalte „Gejamtwert“ nur ber Wert des einen Patket3, in der Spalte „Wert im ein: zelnen“, oder entweder der Wert der in dem einen Raokei »tima enthaltenen berfchiedenen Warengattungen anzıt yeben. €3 darf nicht in die Spalte „Gefamtmwert“ der Boll nhaltserHNärung für ein Paket ver Gefamtwert ver ganzen Sendung eingefebt werden, die diefe irrelautende Art der Wertangaben in vielen Fällen zur Sinbebung zu hobheı Warenumfabitener Mihrt. 3ölle: Die Zölle find vorwiegend Gemwicdht33zölle; daneben beftehen AMuige, Wertzölle. Die ZoNljäbe find in Soldwährung Ffeft- zelegt, und zwar in Goldkronen. Die Zahlung der Zölle °rfolgt in Öfterreichiichen Schillingen nach einem feften Um- vechnunagskur8s. (1 Goldirone — 1,44 S)) Deutfche Konfulate: Wien (G), Graz (K), Innsbrud (K), Klagenfurt (K), Xinz (K), Salzburg (K), Wien (Rakftelle). Seichäftsfpradche: Deuttich, Berfandvorichriften. Rechnungen: Sämtlidhen Sendungen find Rechnungen eizufügen, weil die Sfterreichifche Umfagjtener nach dem Vakturenbetraa berechnet wird, Diefe Rechnungen find nicht zu bealaubiaen. Begleitpapiere zu Bahnfendungen: 1 intern. Frachtbrief nebit Duplikat (deutfher VBordrud), 2 Stammerflärungen, 1 ftatijtifder Schein, 1 Rechnung, bei Durchgang durch die Tichechoilomwatei: 2 deutiche Roll- beflarationen. Dertangabe für zollpflichtige Waren: Zur Berehnung der Warenumfagijteuer ft der Kakturen:- preis (Wert) der nach Defterreidh eingeführten 300pflich- tigen Waren dem Zollamt, daZ anläßlich der Verzolung bie Steuer zu erheben hat, nadhzumweifen. Das Dat in erfter Rimie durch Vorlage der Originalfaktura 3u gefchehen. Wenn die Verzollung durch Bermittelung der SCijenbahn, z. SB. bei Unterwegsverzollungen, erfolgt, kann fich Das Zollamt auch mit der Augabe des Wertes in den nach den Mfterreichifchen 3Zolvorfdhriften vom AWbfender beizugeben- den StammerHärungen oder mit der Angabe des Wertes im Xrachtbriefe beanliaen. Senleitpapiere zu Boftfendungen: 1 intern. Rafettarte, 1 ftatiftifdher Anmeldefchein, 2 weiße Zollinhaltserflärungen (deutich), 1 Rechnung. Frachtborfchriften: €3 beftehen drei Abfjertigungsmöglichtfeiten, und zwar: „1. Direkte Abfertigung auf Grund durdhaehender Tarife mit‘ Frachtberechnung bi$ zur Beftimmungsitation; 2. Direkte Abfertigung mit Frachtberechnung bi3 und ı%be der Grenzüberganasitation: 3Zolvorfchriften. 3. Umbebandlung in den Grenzüberaanasitationen. Zu 1. Der Abfender ift verpflichtet, die Anwendung des direkten Tarif? im Frachtbrief vorzufchreiben. Die Ver- rachter find nach Möglichkeit auf das Beftehen des direkten Tarifs aufmertfam zu machen, Die VBorfeohreibung der Srenzübergangsftation im Srachtbrief i{t nicht erforderlich. Die Leitung erfokat über die im Tarif angegenebenen Grenz- tbergangsjtationen. Entgegenitehende Leitungsvorfchriften 0e3 Abfender8 fchließen die Anwendung des direkten Zarifs 18. Die Fracht wird von der Verfand- his zur Beftim- MungSftation, und zwar getrennt für die deutiche und Hiterreichifche Strede, berechnet. \ollvorfchriften für Muiter: Bollfrei Hnd: Muiter und Proben, die nur zum Gebrauch al8 folche naeeianet find, mit Ausnahme von Monndnk: und Verzehrungss aenenitänden. _ ; , . . Unter Muitern und Broben in diefem Sinne find nur ioldhe zur Veranfehaulihung, Unterfuchung oder Crprobung Jeitimmte Waren DLenriffen, die mwenen ihrer SGeringfüniakeit wer befonderen Befchaffenheit einen felbitändigaen Gebrauchs» vert nicht befißen, 2 DB. Multerfarten. auch in Buchauf- nadhuna, mit Abfhnitten von Stoffen, Stidereien und Befab- ırtifeln, mit Sarniträhndhen u. a, Uu8- und YWbieGhnitte bon Vorhängen, Tapeten und Teppichen, einzelne Schuhe zum Rachbilden. Zufammenitelungen von Drechsler» und Kormer: ırbeiten, wie Anöpfe, Falhungen, Verichlüne, von Gifen- und Metallwaren, wie Befchläge und SchloNereiartifel. alle in Der: ıhiedenen Größen, Feinheiten, Kormen ufw.. Broben Für Unterfuchungen ut. 6. Sind Multer und Proben noch für andere Verwendung ıeeinnet, fo fann nur dann von der Zollerhebung abaejchen verden, wenn fie zuvor auf Antrag des Verfügungsberech- tiaten oder mit feiner Zultimmung unter HoNaufficht derart unbrauchbar aemacht worden lind. dak eine Verwendung zu anderen Ameden nicht mehr anzunehmen ift „Zu 2, Der Abfender ift zur Borfjchreibung der Grenz- Iergangsftationen von Staat zu Staat verpflichtet, {oweit Het der Tarif Ausnahmen zuläßt. Frachthriefe ohne diefe Borfchrift find zurüczumeifen. In den Frachtbrief find Nur die deutichen SErachten einzauieben. Zu 3. Der Abfender {ft zur Borfhreibung der Grenz- bergangsftationen von Staat zu Staat verpflichtet, fomweit ticht der Tarif Ausnahmen zuläßt. Frachtbriefe ohne Diefe Borfchrift find zurüczumweifen. Die Abfertigung erfolgt im Berjandbuchverfahren big zur deutfch-Sfterreichijchen bezw. deut fh-tfchechoflomwakifchen Grenzübergangsftation oder bis j einer Ddeutfhen Untermegsfjtation, wenn ab Diefer Die KWeiterabfertigung auf Grund eines direkten Tarif? hean- Drucht wird. Mufter im RMeifeverkehr: ” Bei der Einfuhr von Multern von Deutichland nach Deiter. ceich fann an Stelle der Varhinterleaung des Avlles für Die eingeführten Multeritüde Die ®arantie von Bankgefchäften oder Firmen treten, Diete Aollnarantie it in Form einer Ihriftlidien SGrflärung au aeben. die bei dem Sinaanaszollanıt Nadnahmen nach Singang find bi3 zur Göhe des Wertes 5e8 SGuteg in der Währung des Verfandlandes zugekaffen.