Sitland. BertragsSverhältnis: Deutfhland genießt keine Meiflbeglinftigung, e8 fommt der Seneraktarif zur Anwendung. €3 befteht ein vorkäufiges Wirtfchaftsabiommen vom 27. Juni 1923, Das Abkommen bezieht jich nur auf die Durchfuhr, Die Zojörmlichkeiten, die Zulafjung zur Ausübung von Handel und Gewerbe, den Schuß de3Z gewerblichen Sigentums und Die Behandlung von Handlunasreiienden. Ablauf3 Monate nach KÜnNDiLAUNG. zöfle: Die Zölle find fajt durchweg Semicht8zölle. Der Tarif jOreibt vor, ob nach dem KRohgewidht oder nach dem Hein- gewicht verzollt mird. Die Zolfäge find in Goldfranfen Feftgelegt und in efinifcher Mark zu zahlen. 1 Goßfranf — 75 eftnifcdhe Mast deutfche Kunfulate: . bat CN Dorbat (K), Narva (K), Bernau (V), Reval(K. SelchäftSfprache: Gitnifch; daneben deutfch und ruffifh; im Muzlandverfehr meift Deutfch. Verfandvorichriften. Begleitpapiere zu Bahnfendungen: £ deuticher Frachtbrief bis zur oftpreußifhen Umbehand- [ungSitation, 1 internationaler Frachtbrief für den Weiter- Iransport, 1 nachträglidhe Verfügung für die Weiterfendung BIS a Beftimmungsitation, 1 arüner {tatiftificher Anmelde- ichein. Begleitpapiere zu Loftfendungen: L intern. Pafetndrefitarte, 2 deutfche ZollinhHaltserkärungen weiß), (über Litauen 3), 1 ftatiitiicher Anmeldefchein. Srachtvorfchriften: Der Abfender kann auch in Der nachträglichen Verfügung beantragen, daß Die AusSjtellung. des internationalen ZradHt- öriefes durch die Deutiche UmbehandlungsSfitation in feinem Auftrage vorgenommen wird, Franfatur oder Neber- meifung nach Wahl des VerfenderSs. Teilfrankatur Het für zinen beftimmten Betrag oder bi3 zur Grenze der Berfande (andes zuläffig., Nachnahme {ft zuläffig in Währung des BerjandlandesS, ” jedoch keine Barvorfchliffe. Nachträgliche Auflage oder Wenderung der Nachnahme, ferner Dekkaration de8 Interejfes an der Lieferung ft nicht zuläffig. Der Verfender hat den Transportweg vorzufdhreiben, AS Um: dchandlungSftation kommt Königsberg Hauptbahnhof (nu1 lebende Tiere und Gilaut), Königsberg Oft (Fractagut), oder Injterburg in Frage. Da der Eingang von Sen- dungen nur den Empfängern mitgeteilt wird, wenn die Adreffe bekannt und die Benachrichtiqung vom Abhfender im Frachtbrief beantragt ift, fo empfiehlt eS fich, Die An: IOriften zer Empfänger genau anzugeben und gleichzeitig um Fradtbrief vorzuichreiben, Welche Art der Benach- richtigung (durch die Poft fOriftlich oder telegraphifdh, DUTC Rernfprecher over durch befonderen Boten) gewünfdt wird, ‚ Deutfoh-Litauwifche Grenzübergangsitationen: CydtkuhHnen— Virbalis, Tilfit-—Bajegiat. Litauifh-Lettifhe Grenzüber gangsftationen: Foniskis—Meitene, Abeliat—Sriva. Let- Aichselthrifche Grenziiberaanasitationen: Balta-—Balf. Sitland gewicht der Waren enthalten. Sie mäüffen mit Firmen %empel und Unterfhrift der Abfender firma verfeben fein. Ir prungSzeugniffe: . Sür Waren, welche auf Grund von Zollfonventionen ein Anrecht auf Zollermäßigung haben, find den Sendungen Urfprungsattejlte beizufügen, weiche DOM eitnifchen Sonjul beglaubigt fein müfjfen und nicht fpäter wie 14 Tage nach Nogang des Dampfers auZgeftellt fein dürfen. Die Ur- fprungsattefte müjen Die gemwaue Warenbezeichnung, Mar- fen, Nummern der Koki, Art der Berpadung und Koki- anzahl, fomie das Brutto- und Nettogewicht, wobei Zahl und Gemicht in Buchjitaben auszufüllen find, auftveifen. Urfprungszeugniffe {ind für den Warenverfand von Deutfch- fand nach Gitland nicht erforderlich. Rechnungen; Rechnungen brauchen den MWarenfendungen nicht beigefügt jur werden, doch ijt eine möglichtt baldige Neberjendung der Rechnungen mit Angabe des Nettogemwicht3 auS dem Grunde ratfam, weil fie dem Zokamt mit dem Konnoffement zugleich hei der RBerzollunag vorgelegt merden miütffen. Konnoffemente:; Bei Abladungen auf den Namen Des Empfänger8 genügt die VBorlegung eines Berfonalausmeifes, damit Die Ware sem Empfänger vom Zollamt auch ohne Konnoffement quögeliefert wird. Daher folten Sendungen, auf Denen Rachnahmen ruhen, {tet Nur an Order oder auf den Namen Äine8 vertrauenSmwürdigen Spebiteurs abgeladen und Das Ronnoffement dem Hetreffenden Spediteur eingefandt Werts yen, der Das Inkaffo beforgt. Bei VBerladungen nach Keval yerechtigt zur Entgegennahme der Güter nur ein als ‚Driginal“ bezeichnetes Konnofjement. Deshalb follte tun- ‚ichft über jede Berladung nur ein DOriginaltonnoffentent don den Reederien gezeichnet verlangt merben, Ferner verlangt daS Zollamt, daß das Giro auf Den Ronnoffemnenten, Die auf den Namen einer im Auslande fälligen Firma fauten, notariell und vom eftHnifhen Konful yeglaubigt wird, welche Forderung Häufig TjeitenZ Der Wbjender nicht eingehalten wird. Um Die zeitraubende Rück tendaeng zwedZ Beglaubigung zu vermeiden, ft es empfeh- lemätvert, die Konnoffemente ebenfalls an Order, in welchem Falle da3 Giro nicht begkaubigt zu werden braucht, oder auf den Namen des Empfänger8 am Beftimmungsort, fofern nicht Zahlungen, die oben erwähnt, auf dem Sendungen nrheit bezm. deg betreffenben Sbehiteutrs ausıuftellen S9yollvorichriften. Berzollung von Muitern: Wertlofe oder von der Bollverwaltung entwertete Warenproben Ps anllfrei Auch Multer unterliegen der Verzolung Mufter im NReifeverkehr. , . Um bei der Ausreile aus Sitland wieder in den, VBeliß der bei der Einfuhr der Multer Hinterleaten Bollbeträge au ge= fanaen. haben die deutidhen Reifenden folgenden Weg ein zuißlagen: Nach der tatfächlih erfolaten Wiederausfuhr der Multer hat der Reifende dem Bollamt unter Vorleauna der Sollauittung von der Wiederausfuhr Anzeige zu madhen und die Müczahluna des Hinterlecten Zollbeiranes zu beantragen, Weber die Rüczahlung entidheidet das Präfidium des Holl- amtes. Da der Reifende inazwilchen durchwen Sitland bereits wieder verlallen hat. it eine Azur Cmbfananahme des Geldes Sebollmächtinte Berton dem Hollamt nambaft zu machen. Da die Bollämter ganz allaemein dem Seidhäftsreifenden nach Mönlichtkeif entaegenfommen, werden die Veträge des Öfteren Onen nn nachaelandt. Sine BVBervflichtuna hieran beiteht tedoach nicht Berbarfung: Die Verpackung muß befonder8 jorgfältig und Dauerhaft jein. Bei Sendung über Stettin oder Schweden muß fie den befonderen Erforderungen der See entfprechen. Papp- Hiten oder Holzkiften auZ dünnen Brettern find bei der Beförderung nicht genügend mwiderftandsSfähig. Die Sen- dungen müffen durch Siegel und guten Siegellack gehörig N oljen jein. Sin Verichluk durch Sieaelmarken {ft nicht 1u8Teichenh Iollinhaltserflärungen: G ; Diefe find vom AWbjender auszurftellen und müffen alle Sin ‚elbeiten über den KMert, Senhaklt, fomwie Neinzs und Rob: 3 pflidhtige Brieffenbungen: Briefe mit zoNlpfligtinem Inhalt (ausaenommen Wertbhri ind auläflig. Die Sendungen mülien mit. dem EHEN ’enen arünen AoMfennaettel verlchen fein 2