Finnland Dinnland. BertragSverhältnis: Vorläufiges Wirtfchaftsabkommen vom 26. Zuni 1926. In Araft feit dem 30. Dezember 1926. €E€3 enthält die BZu- jicherung der gegenfeitigen uneingefchränfkften Meijftbeglüinfti- gung, fowie Zolltarifabreden. Kündigung früheftens nach %nem Sahr mit dreimonatiger Kündigungsfrifi. Bon Der Meijtbegünitigung auZgenommen find Zollermäßigungen, die Finnland und Sjtland in einem Handelsabkommen 3U- gebilligt hat. zölle: Die Zölle find meijt Gemwicht8zölle. Die Erhebung erfolgt ıtach dem Reingemwicht der Ware, Deutfche Konfulate: Helfinafor3 (G), Abo (K), Biörneborg (K), SGamlatarfeby (V), Sacobiftadt (V), Kemi (V), Kotta (V), Lovijfa (V), Yayımo (V), UWeaborg (K), Wafa (K), Wiborgw (K). EEE ten fchnoedifch, im Auslandvertehr deutich und enalifch. DBerfandvorfehHriften. Begleitpapiere zu Bahnjendungen: © Gin direkter Berfand i{ft nicht möglich. Begleitpapiere zu Boftfendungen: - 1 Austandspaketndreffe, 2 deutfche Bollinhaktserflärungen, L itatiitiicher Anmeldeichein. (UrfprungsSzeugnis f. u.) Berpadung: Die Verpadung muß den hefonderen Anforderungen Der Seeheförderung entipredhen, alfo befjonderS Jorgfältig und dauerhaft fein. Je nach dem Inhalt find jtarke Holkzkijten, Zinkblechumhüllungen, WachsSleinwand ufw. zu verwenden. Pappkäjten und Holzkijtem auZ dünnen Brettern find nicht genügend mwiderjtandSfähig. Sendungen müffen durch Ziegel und auten Siegellad oder durch Plomben gehörig verichloffen fein. Siegelmarfenberfalitffe aendtiaen wicht. UrfprungsSbezeichnung: . Die finnländiiche Regierung hat ein Sefeg erlafen, welches hei Falfihen Urfprungsangaben für eingeführte Waren die »tl. Befdhkagnahme vorficht. &€&3 ijt daher wichtig, wicht zur die Maren felbit, jondern auch die Verpadung und Ambüllung genau und Deutlich mit dem wirklichen lUr- jprung zu. bezeichnen und auch die Fakturen fowie Die "onitiaen Bealettpapiere gemwiffenhaft auszufülßen, 3Zollvorfchriften. / Zuflunrfdhriften für Mufter: Muiter. die feinen Handelgwert Haben. oder hei der Mer 2ollung wertlos aemacht merden, find zollfrei Muiter im Reifeverkehr : 5 Genenitände. die von, deutfben Gandlungsreifenden als Xroben oder Modelle eingeführt werden. find von Roll oder anderen, Wogaben unter der Vorausfebung befreit, daß diefe Segenitände innerhalb einer vorgefdhriebenen Friit wieder aus Yinnland ausgeführt werden; die Fragliche Frifit ii auf 12 Monate feitgefebt. . Die heutigen Handlunasreifenden haben SGewerbeleniti- nationsfiarten boraugeigen. Beicheiniaungen von Gandels- (ammern oder die von deutichen BoNlbehörden ausgeftellten Multervalle werden von den finniichen Bollbehörden nicht merfannt, £ . Der für Warenmufter gezahlte Zoll in den in Gandels- jertränen vornefebenen Sällen wird nur aurücerftattet, wenn die Muiterfollektion voNitändia und aleichzeitin aus dem Lande mu8neFihrt DiCrd Mnficht8= und Auswahlfendungen: , Eraibt fich, dak eine eingeführte Ware ihrem Zwed nicht ent ipricht ober Tonitwie Den vereinbarten Beitimmungen nicht genünt, fo kann der Zoll nah Prüfung durch die AoNdirektion dem Ginbringer zurücdgezahlt werden, wenn die Wiederaus- jubr innerhalb dreier Monate nach der Einfuhr der Ware in Kinnland Itattfindet und wenn die Nämlichkfeit mit der früher eingeführten Ware feitgeftellt wird. Zulnflichtine Brieffendungen : Briefe mit zollpflichtiaem Snbalt find unsulällig. Ärfprungszeugniffe: Urfprungszeugniffe find für Waren, die auf Srund eines Dandelsvertrages Zollermäßigungen Hean]prucdhen, erforder- (ic. €3 gilt dies für Waren, die: a) von einem anderen 8 dem Urfprungsland ohne durchgehende, im Urfprungs- land. auSgeijtellte Berladepapiere auZgeführt werden; 6) für Handelsziwvecke in Pojtpateten eingeführt werben aus nem Lande, das nicht die gleidhen VertragSborteile genteßt wie das Urfprungsiand. Die Urfprungszeugniffe müffen don einer Handelskammer, einer Zollvermwaktung oder einer Hafenbehörde auszgeftellt fein. . _ Für Sendungen nah Finnland find Urfprungszeugniffe im allgemeinen wicht erforderlid. Nur in Zweijelsfällen, wenn e8 fi um Waren Handelt, die auch aus einem anDde- ten Lande kommen können, Daß feine BZokermäßigung zenießt, wird ein Urfprungszeuqni8 verlangt. Im allge- neinen it die finnifjdhe Zolbehörde bei derartigen Waren Mit einer Originalfaktura einer Deutfchen Kabril zufrieden getwefen, Wenn €2 fi um eine Händlerfirma Handelt, dürfte wohl ein UrfprungZzeugniz in diefemr Falle verlangt werden. Urfprungszengnijffe der Handelstammern werden anerfannt. Im allgemeinen wird die Legalifation durch eine finni[dhe Vertretung nicht verlangt, RonfulatSfatturen: Sind nicht erforderlich. igefüt werden, een MW elbft wicht beigefügt An er@ fein, A She De la ES ärung abgeb: a 0i . der Ware, nr miffen entbalten: ; TandeiSiblicge Bezeichnung Der d CM | St Sendung, Urt Di Rh hd Brutto- und Nettoaemvich