Srlianß Srland. DBeriandvorfchriften. Begleitpapiere zu Poftfendungen: 1 Auslandspaketkarte, 1 ftatijft. Anmeldefchein, 1, über Bel- Bien 3 ZollinhaltSerfärungen in deutfcher, englifcher oder Iranzöfifcher Sprache. (Zullfakturn f, u.) 3ollinhaktserflärungen: Sede einzelne Warengattung {ft nah Warenbezeichnung, Einzelgewicht und Menge aufzuführen. Arfprungszeugniffe: find nicht erforderlich. Soflfatturen: Die Borlage der Originalfakturen des Verfenders üft in allen Fällen, in denen Waren einem Wertzoll unterliegen, borzulegen, €3 ijt zwedmäßig, auf diefe Fakturen die Worte „Original invoice“ zu Ddrucdem und fie durch eine Dverant- Mortliche erfon unterzeichnen zu Laffen. Die Eijenbdahn- und Schiffsgefellfichaften, die al Agenten für die Impor- teure handeln, empfehlen den Verfendern — um Staus Unger im dem Lagerhäufern der Gefellfchaften und Berzöge- Tuhngen in der Muslieferung zu vermeiden — ihnen die Originalfaktur zufjammen mit der Zolldekkaration zu Übers Mitteln, fo daß diefe Schriftftüce anläßlich ‚der Abfertigung der Waren in den Hafen- vder YnkandSzollämtern zur Ber: fügung fjtehen. 2 . Die Faltura fol den Marktpreis für den erften Käufer im Freijtaat (einfchließ lich Fracht, Verpadung und Berfiche- Clng) darjtellen, Sie fol in jeder Hinficht mit den tatfäch- (chen Sendungen übereinftimmen. Bei der Ausferfigung der Faktura für den Empfänger follte der Berfender alle Waren, die unter eine Gruppe der Einfuhrzollijte des iri- chen Sreiftaatz kommen, zufjammen aufführen. „Er Tollte ferner, wenn er eine Sendung von mehr al8 einer Rifte oder einem Backjtück fpediert, die Kijten und Vacitie Uumerieren und in der Waktura neben ‚jeder Grup- benbezeichnung Die befondere Nummer der RKijte oder des Pacitückes angeben, in dem die Waren enthalten find. Auf dMefe Weife kann vermieden werden, dak alle Varkjtücke einer Sendung zum Zmwede der Zolfontrolle geöffnet werben mitffen, als eine Sendung aus zollpflichtigen. und nicht: 30Ubflichtigen Waren beiteht, Io empfiehlt e3 fich, die 30l- Pflichtigen und die nichtzollpflichtigen. Artikel auf befon: deren Fokturen aufzuführen, .. Die Fakturenm des Verfender3 müffen den Werk der Silte und anderer Lerpadungen, jowie Die VBerfiderung in ji KOließen, Sind der Wert der VBerpadung und die Aus: yagen für die vom Verfender bezahlte Verlicherung im Fal- UTahreis aicht inbegriffen, fo müffen Diefe Pofjten getrennt Defgeführt werden. Die Fakturen müffen eine Erflärung enger üufer8 über die Nichtigkeit der angegebenen VPreife alten. Zollvorfchriften. Mariter im VBormerkverfahren: Muiter zollpflihtiger Sengenitände untennenannter Art. die nach ihrer Verwmenduna als Muiter wieder auzaeführt werden tollen. fönnen in den, Irifhen Freiftaat zolfrei als Boitpakete ınter folgenden VBedinaunaen eingeführt werden: Die Bollinhaltserflärung Hit mit der Auffchrift „Com mercial Trayellers Samples“ zu bverfehen, der Inhalt und jer Wert jeder Warennattung Hit in der BollinhaltserfHärung genau anzugeben Die, Muiterfendung darf nur an einen Handlunasreifenden oder einen bona-Fde-Angenten oder Ver: ireter gefandt werden, der im Freiltaat feinen Wohnfig Hat; in den leßten beiden Fällen muk der Agent oder, Vertreter jelbit Meifender fein oder einen ober mehrere KReifende mit dem Verkauf von Waren, die durch die Muijter bemultert werden. befchäftigen. Bollfreie Einfuhr an Firmen, die keine Keifenden beichäftigen (2. B. reine Ladennefchäfte) fommt nicht in Wrage. Kolgende, Gegenitände fommen, für die zollfreie Sinfuhr al8 Muiter in Betracht: Verfönlidhe Kleidungs- und Aus- Hattungsitüce, 3. ©. Ober- und Unterkleidung, Hüte, Strümbfe, Taichentücher. Schirme. Krawatten ufw.; Schuhe und, Stiefel; Betten und andere Deden: aussenommen Dedken für Fuß Sodenbefleidung. 'onnDffe- Be Saar den So eben, "ONNoffemente: va erforderlich. 3land anzu Cine Segafifierung N Yeiprungs BoNabfertiqung Menten ift Bent an Denen um aM di {5 u etz öaern. der Sen Wicht zu verz5ög Berpadun . 8Svorfchriften: Neu Anfzunehmen ift: Gen und Stroh al bg peaterial ijt für ganz Srland verboten. Die irtfden 30 N Behörden fönnen Güter, welche in Heu und Stroh verbadt find, nad) den beftehenden Vorfchriften ohne weitere® be- "Ölognahamen und vernichten. Marfierungsvorferiften: x VBerpacung bei der je Markierung der Berpachung richt Sina ggte alt be Er alemdine Anordnungen Wi Meiroffen. ri prungsGezei mung: and. Siehe Die A Deirten unter Enalan „3