Rortgual 3Zollvorfchriften. . Zulluorfriften für Multer:; . Roffrei find, Muiter von Waren, wenn die Bollgebühren nicht über 800 Mei8 ausmachen (außaenonımen berarbeiteter Tabak). Mufter in Briefen: Geichloffene Briefe einfchl. Wertbriefe mit anllpflichtigent SXnhalt Hnd aulälfic. Ferner Können Gegenitände bon Inäkiaem Sandelawert als Warenproben verfandt werden, Mufter aegen Zollhinterlenung: %ür Warenmuiter it die Einfuhr auf Beit geltattet, d. 9. Muiter können unter acwilien Vorausiebungen genen Hinter- feauna des Bolles der bei der Wiederausfuhr innerhalb der vorneichriebenen Reit eritattet wird. eingeführt werden. „Is Muiter dürfen nur Tolche Waren nach Portugal auf Zeit eingeführt werden, die Warenthpen daritellen, unterein- ander unaleich find und deren Amed als Multer augen fDein- ich üt. Sie mühen bei der Einfuhr aolamtlich derart gefenn- zeichnet oder in den Verzollungspabieren fo beichrieben werden. dak fie bei der Wiederausfuhr ohne Schwierigkeiten wiedererfannt werden füönnen. Beim Wiedberausgange werden fämtlihe Reichen uf, mieder entfernt. Die Rücsahlung der binterleaten Bollaefälle erfolat nur dann, menn aus den Ausganasabfertiqungspabieren Gervornaeht, bdak allen aefeb- fichen Anforderungen acndiat it. Multer von Handlungsreifenben: . Bei Muitern zollpflichtiger Waren, die von deutihen Gandlungsreitenden mitgeführt und au zZeitweiliger Ginfuhr dem Bollamt vornelent werden, wird von der Un- bringung neuer Stempel oder Erfennungs- zeichen der portugiefifjhen Zollämter abgefehen, wenn lie mit Stempel und Griennungsseichen der deutichen Zoll- ämter verfehen find, ausgenommen jedoch im Falle, dak Diele Stempel und Erfennunagszeihen vermiicht find oder nicht für aenlinend anaefeben werden, um die Muiter Dei ihrer Wiederausfuhr au identifisieren. Sin meidhes Verfahren fommt bei den deutidhen BZollämtern Dbezüglih der von bortuniefiichen Handlungsreifenden mitgeführten Muiter zur Anwendung. 3ullbehandlung von Neparationslieferungen: Befondere Beftimmungen für die Verzollung der deutfehen Yedarationalkieferungen find bisher nicht erlaffen mworben.