Saargebiet Kontingentbefcheinigungen: Kür einige Waren find im den Lifjften A und C des deutich- franzöfifhen Gandelsabiommenz Dbeftimmte Kontingente borgefehen. Dieje Waren genießen Die vorgefehenen Vers günftigungen nur, wenn fie von einer Kontingent3- befcheinigung begleitet find. Das NeichswirtfchaftS- minijterium hat für Induftrieerzeugniffe FOLGENDE Berbän se mit der Ausitellung der Kontinaentsbefcheinigungen De- traut: Kür eleftrifhe Giühlampen der Po. aus 361 des Fran. zöfifchen BZolltarifs den Zentralverband Der Deutfchen ({eftrotechnifchen Yudarfjtrie, Berlin W. 10, Corneliusfir. Si Für Wachätuch der Pof. 430/431 und aus 385 des fran- zöfilchen Zolltarif@ Den Verband Deutfcher WachHStuch-, et und Kunftlederjabriten in Leipzig, Hugo Licht- Straße 1. Sir Nadeln für Trikotz, Wirk» ufw. Stühle der Pol. aus 544 bi8 des franzöfifhen Zolltarij3 den Sifen- und Stahlwarenindujtriebund, Elberfeld, Hofaue 95, IL. Für Schuhwaren der Pof. 481, 482, 483 des fran- zöfifchen Zolltarifz ven Neichsverband der Deutfchen Schwh- indutftrie, Berlin € 2, Buraftr. 7. Bei Stellung des Antrage3 anf Ausitelung einer KXon- tingentäbejcheinigung find vor allem folgende Angaben Noten Diaq: 1. Genaue Bezeichnung der Ware; 2, Keingemwicht und Zahl der Stücde; . 3, von welchem Kontingent, welcher franzöjifchen Boll- tarifnmummer ift die Sendung abzufdohreiben; 4. Abfender; 5. Embfänger, Berzollung von Waren bei der Einfuhr in das Sanrgebiet: BZahlreiche Mighelligkeiten bei Der Ginfuhr zollpflichtiger Waren in das Saargebiet find Darauf zurückzuführen, Daß die Annahme von Sendungen von den Empfängern Det- weigert wird, weil die Zollbeträge al2 untragbar hoc empfunden werden. Der Borgang {pielt fich meift in Der Weife ab, daß die GifenbahHnzoljielen an den SGrenzbahn- Höfen die Deklaration auf Grund der beigefügten Bapiere Dornehmen und den von der Zollverwaltung berechneten Boll vorkegen. Dabei erhöht fidh ver Zoll Häufig moch um eine Zollitrafe wegen untichtiger Deklaration, weil Die Der Sendung beigefügten Papiere nit Dem tatJächlichen Waren- befund nicht übereinftimmen, Die zollamtliche Aofertigung ijt damit erledigt; die Sendung wird in freien Verkehr gefeßt und geht weiter nach dem EmpfangSort, Dort wird der Empfänger von der Bahn vder dem Spediteur Don Der Ankunft der Ware und zen auf ihr ruhenden und von der Bahn bereit3Z gezahlten Zollgebühren in Kenntnis gefebt Der Empfänger, der bei Aufgabe der Beftellung mit wefentlich niedrigeren Zöllen gerechnet Hatte, fieht fi außerftande, die tatfächlichen Zullgefälle zu fragen und fatcht fi durch Verweigerung Der Annahme hHerauszuziehen. Hierzu if zu bemerken, daß die Zollvermaltung in dem Augenblick, im den fie die Sendung endgültig abgefertigt und in den freien Verkehr gefebt Hat, In Dem Die Ware alio da3 Zollgewahrfam verließ, zu einer Kückerftattung der Zölle auch dann nicht verpflichtet ft, wenn die Ware ohne in die Hände des Adrefjaten gekommen zu fein, [ofori mieder ausgeführt wird. Möglich ijft Die Rückerftattung aan ausnahmamweije auf Grund befonderen Auftrags Höchitens dann, wenn die Sendung nicht an der ODhhut der Bahn gefonımen ift. Hat die Bahn die Sendung aber bereit3 an einen Spebiteur oder an den Norcfaten (bit auZgchändtiet, fo it eine Rückerjtattung der Zölle völlig auSgefchloffen. Die einzigen Mittel, um fih Hiergegen zu fehliben, find; Vorherige genaue Erfundigung über die in Betracht fom- menden Zullfäbe bei der Zoildirektion, bei der Bollaus- funftitelle der Handelskanımer oder einem Spediteur, Ein- gehende Vorfchriften an den Lieferanten Hinfichtlich Der Ausfüllung der Deflarntionspapiere, In befonderS {hmit: tigen Fällen: Berzollung im Beifein des EmpfängerS unter Beantragung einer „vorläufigen Befichtigung‘“ (vuverture Probifvoire) durch die Zollvertnltung, wobei al8dann Der genaue Charakter der Ware und die Sorm der abzugebenTen Deklaration unzmweideutig feitgeftellt und die Gefahr einer jalfden Deklaration mit daraus folgender Zuuitrafe vEr- Mmicden werden fannu. 3Zollvorfehriften. vür Sendungen uach dem Saargebiet nelten Diefelben Zoll- vorfdhriften wie für Scndbungen nadı Frankreich, 3ufpflichtige Brieffendungen: Kolaende Bedingungen find aenau zu beachten: 1) Offene Brieffendungen (zoNlpflihtiae Warenproben oder Drucfachen) mülen einen auffälligen arünen Bette] (Größe efwa 4X 7 em) mit der Aufichrift tragen: Dem Zoll vor. zulegen. Darunter Kind anzugeben: Art (nach den VBezeich- nunaen des Franzöfiichen Zoltarif8), Uriprung, Gewicht und Wert der Ware, Diele Angaben fönnen auch auf einer bes jonderen RollerfNärung aemacdht werden, die in die Sendung zu legen oder haltbar an ihr zu befeitigen it. Verfchloffene Brieffendungen, au Päcchen, miüffen die gleichen Zettel mit demjelben Angaben tragen wie au a), außerdem muß die Nummer und das Datum der (Sinfuhr-) Senehmiagung, bie dor der Wbiendung vom Wbiender bei der Bolldirektion in. Saarbrüden einzuholen it, durch den Ver. merf „Genehmigung der Aolbdireftion in Saarbrücden Nr. ..... vom. .... +. +” auf der Sendung angegeben und darunter bermerft werden: „Durch die Bolt in Saare brüden zu bveraoNlen“ Sämtlike Angaben über die Ware inmie die Genehmicuna können auch in einer befonderen Bollerflärung aemacht werden. die nıit Freuzweife gefnühfter Schnur an der Senduna befeftigt fein, muß. In, rer. iOloffenen, freigemachten Briefen im Gewicht bis zu 150, die an Brivete nerichtet find, fönnen Webmaren, mit Mus- Sms von Spiken, Tül und Stidereien, zollfrei verfandt werden. yJ Brieffendungen, bei denen Feitaeltellt oder vermutet mird deok ie mbaabepflichtioe SGeaenttände enthalten und die den obiaen Bedinaunaen nicht entiprecdhen oder die ein und durchfuhr- jerbotene Genenitände enthalten, merden befchlaanahmt. Befchlannahmt werden in allen Fällen: Segenitände mit falihen fFranzöfiichen (Bandels-) Marken: fremde Scheide nünzen: Spielfarten: Bühernachdrude; Araneien, die nicht In nem amtlichen Geilmittelverzeidhnis Itehen; Sacharin:; Tabak, Diaarren und Biaaretten