Schweden Schweden. BertragsSverhältnis: Deutich-ihwebdifcher HandelS- und Schiffahrisvertrag vom 14. Mai 1926. ES3 i{t ein fogenannter YMeiftbeginiftigungs- vertrag, der außerdem eine Keihe von Tarifabreden enthält. Der Vertrag it am 1. 8. 1926 in Kraft getreten, Zölle: Die Zölle find Gewicht83ölle, 3. I. auch Kertzölle, Bei der Gewichtsverzollung wird Das Keingewicht der Ware 3U- arunde geleat. Deutiche Konfulate: Stockholm (G), Abus (V), Geile (K), Cothenburg (RB). Sakmitad (V), Helfingborg (K), Hernöfand (K), SHudiks- vall (V), Kalmar (K), Karlöhamn (V), a Iöfrona (K), Qandafrona (V), Lulea (K), Malmö (K), Norrkföbing (KK), Nyköping (V), ODStarshamn (V), Bieta (VI), Stelleftea (V', Söderhamn (K), Sundsvall (K), Umea (V), Weiterbit (V), Wi3by (K), Yftad (V). Sefchäft8fprache: Schwebifdh und Ddeutfch:. Der Umftand, daß die an der Ware vorkommende Bezeich- aung in {Olwedilcher Sprache abgefaßt oder daß an Der Mare eine Abbildung mit fhivebdifjchem Motiv angebracht it, foll, auch wenn in dem Leßteren Falle die Abbildung oon einem erflärenden Texte Hegleitet {jt, nicht an und für ch ein Hindernis für die Einfuhr der Ware hilden. DiefezZ Verbot findet keine Anwendung, menn nachgemwiejen wird, daß Die Ware wirklich in Schweden erzeugt oder Hergeftclt wird und früher au3 dem Reiche ausgeführt worden if; wenn die darauf angebrachte Bezeichnung nach Dem HandelSorauche nur dazır dient, die Art Der Ware anzugeben (gegnerifde Bezeichnung); oder venn. außer der JOwedifchen Urfprungsbezeidhnung auf der Ware noch in deutlicher, Leicht in Die Hırgen jallender und dauerhafter Weije der ausländijdhe Urfprung angegeben (ff. Eier, die in Schweden eingeliefert merden, mütffen mit dent Stempelaufdruck „Import“ und dem Namen Dde8 Ur fpraug3fandes bverfehen fein. eonfulatsgebühren: Sede Beglaubigung == 4,60 Mi. Zollvorfehriften. Berfandvorfchriften. Begleitpapiere zu Bahnjendungen: 1 intern, Frachtbrief nebfit Duplikat (beutfcher Bordrum, L $tatiftifdyer Anmeldefhein. (NMechnungen 1, u.) Begleitpapiere zu Pojtfendungen: . 1 intern. Latetadreftarte, 1 ftatiftifcher Anne dejchein, eine weiße Zollinhaltserflärung (deutfch). (Rechnungen f. 1.) Srachtvorfchriften: Der Aofender hat die deutfche YebergangS- jtation im Frachtbrief anzugeben. Sn ber Frachtzahlung Defteht feinerlei Zwang, Fradtübermweifung {ft 3uläffig. NacdnahHmen find undbefhränkt DiS zUr Höhe des Gutes, Bar- Vorichuk big zu 20 RM. zugelafien. Srenzübergangsftiationen: „ Slenzdurg für Silfkückgüter und befhleunigtes EifÜAaU: Flensburg Weiche für Tagen ka darnagen (Krachtauft, Gitqut und befchleunigte8 Silgut), 1owie Frachtitücaut; Sübers fitgum, Marnentünde, Sahniß. i nfulatsfatturen: . ma. Age u nie um See Bonfulatäfatturen find nicht € for derlich. Rechnungen: A ertzoll unter- ea ae die in Schiveben Un b Zn rau von fi t a8 Bollamıt vom Verzoller Tchrieben fin, Tonungen. welche vom Kabrilanten 1 af Der deutiche verlangen. E3 Iheint daher zWwechmäßtg, Xarüber hinaus Nabrikant die Mechnungen unterfhreibt. Rollbehörde hie kann in Zweifelsfällen die jdmwedilche Unterlagen nad- Rechnungen durch Vorlage vor geeigneten Prüfen. Markierungsvorfehriften: Sedes Koni ijt mit einer genauen UND deutlichen Marke zu verfehen, und diefe Marke muß far aus dem Konnoffement herborgehen, Falls diefe Borichrift nicht beachtet wird, If Mit einer verfpäteten Zollabfertigung, unter Umitänden auch mit Sonzerkoiten zu rechnen, Tuorichriften für Mufter: . . Qollirei find Warenproben. die bei der Einfuhr keinen Handels- mert haben oder bei der KoMabfertiaung wertlos gemacht verden. Sir aollpflidhtioe Muiter. die ordnungsmäkßia nit Zoll- deflaration al8 Voltvaket. Wertfältdhen, oder, Bahnfendung ein- neführt werden, fann Zollbefreiung auf beitinmte Hirzere Beit xemährt werb:n. wenn e8 fih um Gegenftände Handelt, die zur Mnlicht al8 Broben einochen und die an und fir Kch nach ihrer Reichaffenheit nicht al8 au BVerkaufsameden eingeführt an- aelchen werden fönnen. Muiter im Reifeverfeht: , BWarenproben mülen in der Regel in aewehnter MWeife verzolt verden. jedoch fann bei der Wiederausfuhr eine Ritderftattuna ’e8 Bolles erfolaen. Unter welchen Kormalitäten das möalich it, erfährt der Neifende auf Verlangen an der fchwebiichen Srenzaollitation. Unter gewillen Bedingungen können Waren nufter, die lonit aollpflichtia find. nach Schweden zolNlfrei ein- zeführt werden, aber nur dann. wenn Diele Mufter feinen Zandelawert beiiben oder jeitens der Bolbehörde entwertet find, Sbenfo fann Zollfreibeit gewährt werden, wenn als Sicherheit zine Summe entiprechend dem Bolliaß bei der Bowlbehörde 3interleat mird. Yuf eine Rüderitattuna des Hinterlenten Betrages fann nur aerechnet werden, wenn die Warenmuhlter innerhalb eines Nahres wieder ausgeführt werden und der Handelsreifende der Zolbehörde die folgenden Dokumente bor- feat. die don einem Ichmwebilchen Konkulat oder der auitändigen Ortiabehörde beicheiniat fein mülien: 1. Eine DBeicheinigung der Sirma des. HGandelsreijenden dahingehend, daß er als ihr rechtmäßiner Vertreter beauftranat ft, in Schweben zu reifen. 2 eine Beitätiaung der Firma des Neifenden, dak die mite naeführten Waren. die im übrigen in einer befonderen Qifte Din- fichtlich ihrer Gattung Zahl. Menge, Größe ulm. im einzelnen renau genannt fein mülien, tatfächlich dem Meifenden als Multer bon feiner Firma mitgeaecben worden find. Mufter in Briefen: 3 Briefe freinemacdhte Sendungen aus dem Yuslande, einfchl, Werthriefen, wenn durch Stifeiten oder Vermerk auf ihnen anaeaeben iit, dak fe zollamtlich abaufertigeen 1tnd, ind dem Ndreflaten nach der VBeraolluna in der üblichen Weile auszu: händiaen. Für die Verrichtungen der Voftverwaltung bei der Aollabfertiaung von aollpflichtiaen Yriefen wird für Nechnung = zieren eine Gebühr von 0.30 Kr. für iede Sendung »rhoben. Arfprungsbezeichnung: i In Schweden ijt dur Gefeb vom 4. Suni 1913 die Einfuhr bon Waren mit unzureichender Urfprungsbezeidhnung Der boten. Gine Ware, an der eine Bezeichnung angebracht it, welche der Ware den Anfehein gibt, al8 ob fie in Schweden erzeugt oder beraeitellt wäre, Darf Midht eingeführt erden,