Tichechoflotpafet Tichechoflotvafel. BertragSverhältnis: Gegenfeitige Meiftbegünftigung. Mirtfhaftsahivmmen bom 29. Satırt 1920 und Noteniwechfel vom 15. Sehruar 1924. Abkommen über Erleichterungen im SGrenzverfehr vom 4. März 1924. Zölle; Die Zölle find fajt ausfchließlidh SGemwichtszölle. Die 3ölle werden nach dem Reingemwicht berechnet, fojern Der Tarif nicht8 anderes borfchreibt. Sie beftehen aus Srundzöllen und RAoeffizienten, Die miteinander multipliziert Werden. Deutfche Kunfulate: Brag (G), Brünn (K), Eger (P), Mährifeh-Oftrau (P); Wrekburg (K), Keichenbera (P), Kofcban (K), Pilfen (K). Verfandvorichriften. Begleityapiere zu Bahnfendungen: 1 intern. Frachtbrief nebft Duplikat (deutfeber Vordrugc), 1 {tatijtifcher Anmeldefchein, 2 cohechifehe BZollerflärungen, 1 tfchechiicher Anmelde{chein, 1 Hechnung. Begleitpapiere zu Poftfendungen: Li intern, Bafetadrektkarte, 1 fintiftifcher Anmeldeichein, | weiße Bollinhaltzerflärung (deutfeh in Iateinifcher Schrift), 1 Nechnung. Srachtvorfchriften: Die Sendungen find mit internationalem Fradgtbrief ab- zuliefern. Die Fracht kanıv nad Wahl des NofenderS von diefem felbjt- oder vom Empfänger gezahlt werden, auch fir Teilfrankaturen biZ zu einer LandeSgrenze zu{läffig. Die Tarife enthalten Direkte Frachtfäbße in Schnittform für bie t{chechoflowakifche und deutidhe BeförderungsSitrecke, Die Frachtfäbe gelten nur bei Beförderung über die im Tarif angegebenen Grenzübergangsftationen, Cntgegen- jtehende DVerkehräleitungsvorIchriften De AWojenbder8 jOließen deren Anwendung au. Eine Verpflichtung für den AWbjender, den Beförderungsweg (Grenzübergangs- Hation) im Frachibrief vorzuichreiben, beiteht nidt. . Nacdhnahmen find bis zum Werte des Gute8, Barbor- Thu bi8 aut 20 Mit. zuläffig. Srenzübergangsftationen: Bodenbach, Ebersbach, Eger, Eilenftein, Franzen3bad (Boll- grenze bei Boiterareith und Wih in Böhmen), Furih 1. W, Hardmiühke, Halbitadt, Heiner3dorf, Herm2bo0r] bei Kried- land, SJägerudorf, Sohanngeorgenf{tabt, Kfingental (Aoll- grenze bei Graslig oberer Bahnhof), Kurbelna, Liebau, Mitteljteine, Mittelwalde, Moldau, Obderberg, Bokaun, Heichenberg (Zolarenze bei Zittau), Keißenhain, Sehnib (3Bollgrenze bei MNiedereinfiedel), Seidenberg, Tetfchen, Frobbayu, Marnadorf, Meivert, Ateaenhals. 3oinhaltserfNärungen: it im tichecho- Der Wert jeder einzelnen Warengattung {ft in 0 De Sehen nn ir deuticher Währung anzıtaehen. Balcte: . 10808 Die Beifgung eines für den Empfänger beftimmten Yriefes it gefaltet ebene Rakete brauchen nicht verfieaelt ober verbleit zu imerden. ; iaefit ya nach $ 25 des KEN Senungen DET Gehen Date ı "bie Shzuallener Sefeße3 Nr, 268/1923 die heit abet DPEL wo Tan el bei der Einfuhr aus dem Er N ze erhoben wird, wozu aud) ; Bert der Ware « Tatfert.gunas- Den On ME A {ten bi3 in den Zolla ingebenden Er en ngetüßrten Waren eingehen Se ee eliifen au von der Kiefernden Mirma 8 SAMT Deataubiat werden. xonfulatsfakturen: . 8 find leine Xonfukatsfakturen erforderlich. Irfprungszeugnijfe: Urfprungszeugniffe werden gefordert, wenn €S fi um Waren handelt, welche im Kahmen eines Vertragskontin- ment3 eingeführt werden, oder wo e3 ausdrücklich jür die Berzolung nad Bertragszöllen angeordnet wird, oder wenn die Berfanddokumente Zweifel über den Warenurfprung auffommen laffen. Vom 10. Sumi 1926 ab wird die Sinfuhr von frifchen Weintrauben, Zmwicheln und Anohlaucdh, Schweinefett, ZOweinefdhmalz, Schimeinefped, Sänfefett, audy ausge fOmolzen, nur dann zugelaffen, menn die Sendung von einem Urfprunmgszeugnis begleitet ft. Die UrfprungsSzeug- niffe müffen von den zuftändigen HandelS- und Gemwmerbe- lamern des Herkunftstandes ausgeftellt fein. Das Bijum des zuftändigen t{Oechoflomwakticdhen Konfıtlats Hit nicht er iorberlich jür Deuwtfche Maren, Beitügung von Frachthriefen bei Einfuhrbewilligungen: Zoweit für Sendungen nad) der IIheHofkomwakei Sinfuhr- jemwilligungem erforderlich find, müffen Ddiefe oder vom Smpfanger zu befchaffende Teikbewilligungen den Fracht- zriefen beigefügt werden. Hierbon darf nur dann abgefehen verben, wenn der Abfender im Frachtbriefe unter Unagabe zer Ausitelungsbehörde, des Ausftellungstages und Der Rummer der Einfuhrbemwikigung erklärt, daß Die Bewilligung zu den nach der SGrenzitation bejtimmten Zendungen beim Empfänger zu den unmittelbar nach den ;{checho-(omwakifchen SBinnenftation gerichteten Sendungen Zeil einem nach Namen und Wohnung genau bezeichneten Beauftragten in der SGrenzitation hinterlegt ij. Senwdun- zen, die obigen Beftimmungen nicht entjprechen, dürfen zur Beförderung nicht übernommen werden. Die 1{hocho- HNomwatifdhen Srenzzolämter verlangen in der Hegel Die Borlage ver Orviginalbewilligumng. Nıtr wenn fi am SmpfangSorte ein Zollamt befindet und im Frachtbhrief micht auZbdrücklihH die Zollabfertigumg an der Grenze vor- gefchrieben ijt, fowie bei Sendungen, deren endgültige Zol- abfertigung beftimmungsSgemäß an der SGrenze ftattfinden muß, 3. DB. bei Lebenden Pflanzen, ferner wenn im FJrach‘- brief ein beitimmt genanıutes UntermegSzollamt zur 3oll- z>rledigung Dder die Verzollung beim Empfänger Durch HauZbefchau vorgefchrieben ijt, aenlagt die Vorlage einer zeafaubiaten Abichrift. zichechoflomwafifcher Anmeldefchein: Auf die Beigabe eines weißen ftatijtifchen Anmelvefcheines jür die tichechoflomwakifche Zoltitelle kann verzichtet werden. Bei Nichtbeigabe it jedoch der Warenwert entweder auf der Einfuhrbewilliqung ober auf den Warenerflärungen der auf dem Frachtbriefe oder durch Beigabe einer Rech- mung anzıuacben. Der MWert ift zu ermitteln, indem der RednungsSbetrag und Die KAoften der Verpadung fowte tivaige Verficherungsgebithrem 1D Die Fracht bi@ zur Bollarenze erhöht mird. Die Annahme der Sendungen wird ıllerdinas von der Angabe bes WerteS nicht abhängig zemacht, e3 empfiehlt fich aber, im ihrem eigenen Yntereffe nen. Marenwert möalichft aenau anzıuaeber. TransportermüchtigungSffaufel: 8 ift erforderlich, daß auf der Rückfeite einer jeden Sin- und Ausfuhrbemwilligung folgende2 evtl. durch Stempelauf: druck angebracht und von Der Partei mitunterfertigt wird: „Zmocnuji firmu aby zbozi v tomto povoleni uvedene za mne odbavila — prijala, odeslala —. Toto zmocnen{i plati do dne ..... 192 .. . vcetne.“ In deutidher Sprache Lautet die Klaufel: „sich ermächtige die irma, die in diejer Bewilligung angeführte Ware für mich abzwiertigen — zu übernehmen SÖREN Diefe Bevolmächtiguung gilt bi8 inkl... Das Datum it möglichft mit Dem keHten Gültigkeit3- tag der betr. Bemwilliqung zu bezeichnen. IrfprungsSbezeichnung: ea in der Tichechoflomwakei beftehende Sefeß über Die Urfprungsbezeichnung von Waren bezwedt die Anpaffung der tichedho-Momatiichen Sefebaebung an die Beitimmungen 5