Türfel 3Zollvorfehriften. SoNuorfdhriften für Mufter: Ale MWarenproben, die einen Gandelswert Haben, find zoll- pflichtiaq. Aoflpflidhtiae Yrieffendungen: San Verkehr mit der Türkei find verichloflene Briefe mit zollpflihtiaem Anhalt aungelaffen, Die Sendungen mülien mit dem vorgefichriebenen arlinen Bettel gekennzeichnet werben. Wuiter im Netfeverkehr:; Warenbroben und Multer fönnen zollfrei eine und wieder ausgeführt werden. Die Meifenden müllen im BVelig eines Multerbalies oder einer Lilte der Muiter nebit drei Abichriften jein. Die türkiihen Zollbehörden können eine Neberjekung deg Ralie8 ing Lürfkiiche verlangen. Die Miuijter werden geltempelt oder geliegelt. Sit Dies nicht mönlich. fo it der Sbentitätsnachweis durch Lichtbilder, Zeichnungen oder ein- nehende Beichreibungen augelalen. Sind die Muiter nicht ichon bei der Ausfuhr aezeichnet, fo brinat die türkiiche Rolle behörde neue HZeichen an. Die Zölle und Abaaben Kind bei der Einfuhr zu hinterlegen oder e3 it Sicherheit dafür zu leiiten, Wiege= und andere Gebühren find fofort bei der Ginfuhr zu entrichten. Auf Antran der Reifenden Kind die Bollämter verpflichtet. ftatt Hinterleaung des Zoll die Muiter zu bergollen. Dies aefchieht nach dem jeweils geltenden Höcften Bolliaß. Die Warenhroben und Multer find binnen Sahres. Friit wieder auszuführen, Die Zollbehörde kann die Frift verlängern. Bei der Wiederansfuhr ind die Multer und der Muilterbak oder die Beidheinigung des Bollamtes vorzulegen. Alsdanı erfolat die Rücaahlung der hinterleaten Beträge oder die Vefreiuna von der Sicherbeitsleittung. Die Rüczahluna fann von allen Grenzaolämtern und den daaır befunten BinnenzaNämtern erfaniaen Aufammenbaden von Waren: a „Man darf bei der Sinfuhr aus dem Ausland nicht in die- jelben Krachtitüde einfaches Keniteralas und Sbiegelalas und, entaeaen dem Gandelabrauch, unaleichartiae Sraeuanifie ver- ichiedener Verfertiauna und in demfelben Paket verfchiedenen Rolliägen untermorfene Baummwollgarne aufammenpaden. Wenn diefe Artikel in der daraelenten Weile verpadt find, merden die einem höheren Zo0 unterliegenden als SeOmuggel- waren betrachtet. Wenn mildernde Umftände bewirken, daß die Waren nicht als Schmungelmaren annefehen werden, fommt auf alle diele Waren der Zoll des am höchiten zu ver- zollenden Artifel8 zur Anmendung. Den DBeltimmungen diefes Artifel8 find diejenigen Waren nicht unterworfen, die aus technifchen. Transport und Ähnlihen Gründen „Not- wendiagerweife in einem NFrachtitücg eingeführt werben, infos fern der Rolbehörde vor Vollenduna der Formalitäten eine detaillierte Lilte der in jedem Frachtitüc zufammengebadten SGenenitände überneben worden, it unter Ichriftlicher Dar- feauna der Gründe. Herner nd von den VBeihränkungen diefes Artifel8 ausgenommen die aollpflidhtigen Süter und die auch aollpflichtiaen verlönlihen Bebarfsartifel. die NReifende mit lich Hihren.“” Cranfitfendungen: Kür fämtlide Güter, die nicht ausfhließlih „tranlit“ nach Smbhrna befördert werden, allo weder im Konnofement noch auf der Verpaduna 3. DB. als „Smhrnastranfit” bezeichnet find, muß im Sale der Weiterfendung nach einem anderen (Hürfilhen oder ausländijhen) Safen, allo auch im Vale der Rücfendung ins Gerkunftsland, der Zoll mit einem Huichlag von 20 Prog. devoniert werden, Diejes Zolldepot wird erit nach Borweilunag einer Belcheiniguna des betreffenben Hafens Aollamte3 aurüderitattet. nachdem die Ware dort richtig aus: geladen murbe, G2 empfiehlt Kch. Tamtlidhe Süterfendungen Für die Türkei itets „irankit“ nach dem betreffenden türkiidhen Beitimmunashafen aufaungeben. ES aenlat nicht, den Traniite vermert auf der Verpadung anaubringen. Die Tranlit- bezeihnung muß auch in den Konnoffementen angebracht fein, da fich die Bollämter in eriter Linie an die Schiffömanifelte Salten. Xm Wale der Traniitbeseihnung können Weiter: oder Nücfendungen underaolt lagernder Waren anftandslos ohne Dedaonierunn bhe8 Aolles8 voraenommen merben