Argentinien Zollvorfehriften. Mufter ohne Wert: Muliter ohne Handelswert oder foldhe, die für Handelsawede unbraudbar gemacht worden Kind, find zollfrei. Als Muiter obne Wert können von der Bowlvermaltung nur Azugelalfen werden Baditice mit Heinen Abihnitten oder Stüden von Waren, die offenbar für Verfanfsawede ungeeignet find und die keine arößere Länge als 10 Bentimeter aufweifen, oder einzelne Artifel oder Gengenitände, bie fo verunitaltet find daß He für Sandelsswede unbrauchbar find. Wenn derartige Muiter in Koffern. Reifeläden ober anderen sollpflihtigen Behältern eingehen, fo ijt für die Behälter der fällige ZoU zu entrichten oder zu Hinterlegen, Is Muiterfendungen werden die KolNli annefehen, welche Meine Abichnitte von Stoffen enthalten, die für den gewöhn- lichen, Gebrauch nicht verwendet werden können, NTerner Koll mit einzelnen Stüden von Waren, die für gewöhnlich fortiert in Gäben bezogen werden, und nur ein oder zwei Stück jeder Battung, Größe und Qualität enthalten. Die in folden Mufter- fendungen enthaltenen Waren müllen derart fein. wie fie im allgemeinen in größeren Mengen bezogen merden fowohl bon einer Sattung wie auch Qualität in jedem Kolli. Muiter mit HandelSwert: . ” Multer mit Gandelswert oder, Multer, denen die ZoNbehörbe einen Gandel8wert bheimikt, find zowlpflichtig. Multer tm RNeifeverkehr: . Vor NMofertigunag der Muiter muk der Handlunagdreifende der RoNbehörde feinen arnentiniihen Grrerbefchein ulm, vorlegen, Der Boll Für aollpflichtiae Multer, die innerhalb 90 oder 15C Tagen wieder, ausgeführt werden follen. wird von der Zoll: behörde aurüderftattet. wenn dabei folgende Bedingungen er Füllt find: 6 muß ein Geht an das Finanaminifterium oder an den Voriteher des Hetreffenden Zollamtes gerichtet werden, worin beantraat wird, die einzeln aufauführenden Multer aeaen Sicherheitsleiitung vorübernehend zollfrei einzulafien. Der Bolbetran it bar oder in einem Bürafdhaftsmechfel auf 90 oder 180 Tage Sicht zu hinterlegen. In den Abfertiaungs- babieren mülien alle Cinzelheiten angegeben werden, die den abzufertiaenden Geagenitänden eigentüumlich find und die Feft- itelluna ihrer Nämlichkeit bei der Wiederausfuhr ermönlichen. Wenn die Muiter nit innerhalb der Friit vorm 90 oder 180 Tanen der RoNlbehörde aur Wiederausfuhr vorgeleat werden, fo verfällt der Hinterlente Barbeiraa. oder der Wechtel wird Au Rabluna präfentiert. 3obflichtine Brieffendungen: Geichloffene Briefe mit zaollpflichtigem Inhalt find auläflig