DBrafilien Braßfilien., Bertragsverhältnis: = Ten r eine Meijtbegünftiqaung. Ein HandelSvertrag befteht Nicht. Zölle: Der Tarif enthält Sewicht3zölle, daneben au einzelne Maß-, Stüc- und Wertzölle,. Der Tarif gilt als Minimal- barif. Die ESinfuhrzölle find zu 60 Prozent in Gold und 40 Yrozent in VBadyier zu zahlen. deutfche Konfulate: Rio de Janeiro (G), Bahia (K), Blumenau a Ceara (K), Suritika (K), Cuyaba (K), Forianopokig (K), FJoindvike (K), Suriz de Flora (V), ManaoZ (K), Para (Velem (K), Per- nambuco (K), Porto Alegre (K), Rio Grando do Sul (K), Santos (K), Sao Luiz de Maranhao (K), Sao Baulo (K), Victoria (Eipirito Santo) (K), Aracoju (VK), SGogaz (VKI. SefchäftSfprache: DES prne Berfandvorfchriften. 3ollinhaltserflärungen: N . nn Beizufügen find 2 ZollinbhaltserNärungen in franzöfiicher Sprache tonfulntSfatturen: Nür jede Sendung {ft eine m in bierfacher Äusjertigung in portugiefifcher Spracde mit Wertangabe in englificher Bfundwährung einem brafilianifchen Konfulat, in dem Verfchiffungshafen oder an den Orten der VBerfen- dung der Waren einzureichen. Srforderlich find vier Fal- turen auf borgefchriebenem Formular, ein Formular wird beglaubigt zurücgegeben. Die Konfulatsfakturen müffen enthalten: a) Nummerierung der Faktura. — Die Ausftellung N a, vom Konfulat uud beainnt in jedem Jahre it Mr. 1. bb Erflärung. — Sie muß vom Ausfteller, weldher für re Genauigkeit hürgt, unterighrieben Jein. „c) Name und Nationalität des SchiffeS find 3U €T- wähnen; zesagleichen vb Segel- oder Dampffhiff. d) Berfchiffungs- bezw. Berfandort der Waren. e) Beitimmungshafen; Hierunter {ft Der legte Zollhafen, wohin die Ware abgefertigt it, zu verftehen. f) Gritärter Gejamtiwert. — Der in der Faktıura an- gegebene Gefamtmert muß den Wert der Waren zuzüglich mad und annähernder Selen in Mark angeneben ent- alten. g) Fracht und Unkosten. — AIS Unkojten (in Mark an- 3Jegeben) werden die Spefen angefehen, die nach dem Kauf der Ware entftianden find. . ae h) Marke und Nummer. — Sie müjfen auf der Rücfeite der Saktura in den hezüglichen Spalten und in richtiger Reihenfolge aufgeführt fein. €8 it nicht {tatthaft, in ein und derfelben Faktura vers bacte Waren und Loje Güter von verfehiedenen Marken aNn- zuführen, ebenfalz nit Sendungen verfhiedener Partien. 8 eine Partie werden nur folche Sendungen angefehen, die die: gleiche Marke tragen und für einen ESmbpfänaet beftimmt find. . i) Anzahl und Art der Frachtjtücke, — D. D, ob e8 fich um Riften, Tonnen, Körbe ww. Handelt. . wie © Bezeichnung der Ware. — Allgemeine Bezeichnungen, vie Baummwollwaren, Eijeniwaren, Majchinen, Liköre uf. Ci Nicht geftattet. €&3 müffen Bezeichnungen Wie „UNO: eidhte Baummwollwaren“, „Baummwolljtoffe in Verbindung mit anderen Beftandteilen“ uw. gewählt werden. Sm übrigen i{t bei jedem Artitel die Materialangabe erforderlich, % 1) Gewichtsangabe in Kilogramm. -— In die Spalte Tee der SFrachtjtücke“ wird daZ Gefamtgeiwicht der Dkeren SE in die Spalte „wirkliches Reingetwicht“ Um Gewicht der Ware abzüglich der äußeren und inneren Michliekungen: in die Syalte . Mohaemicht der Ware“ das Sekvicht der Ware abzüglich der äußeren und inneren Um- "Hliekungen, weiche bei Entrichtung des ZolleS ausger Oloffen find, wie BlehHvojen, Säcke uftw., und die fich im Tarif aufgeführt finden. m) Angemeldeter Einzelwert. — In diefer Spalte if ber Wert jedes in ber Faktura gewannten Artifel® in eng: Gijcher Pfundwährung anzugeben, n) Uriprungsland, — Für Koherzeugniffe gilt als ‚oiches daZ Land der Gewinnung und für Fabrikate irgend welcher Art das Land, in welchem da3z Kobherzeugnis bearbeitet worden it. o) Menge der Ware, — Diefjfe Spalte wird für Waren benautßt, Die nach der Einheit mie Dubend, Taufend, Hundert 4m. berzollt merbden (Uhren, Strümpfe 1[m.). Sendungen, für welche das Konnoffement und die Kon- hulatafaktura aus irgendivelchen Gründen dem Zollbeamten nicht vorgezeigt werden, Lönnen auch ohne diefe Dokumente verzollt und empfangen werben, wenn die Dokumente auf en Namen einer Firma ausSgeftellt find, die als ESmpfänget Ääguriert. Die betreffende Firma muß in dem Falle im Boll eine fOhriftlidhe ESrHärung geben, dak; fe Mir Nach- Lieferung der Dokumente auflommt. Kür jedeS LandungS-Aonnoffement bei See- und Land: mwangsporien. nach Brafilien ift eine KonfulatSfaktura erfor- derlich. Al Waren gelten auch genmtünztes Sold und Silber, Banknoten und Börfeniwvertpapiere. Konfulatzfakturen find nicht erforderlich: 1. fütr Pojtpaketfendungen (für Poftfracht Hücke {ind Fakturen erforverlich); 2, für Parcel- over Mufter: Iendungen, deren HandelSwert am Ausfuhrpfaß 10 Pfund Sterling in Gold oder Gegenwert in einer anderen Gold- münze, ein{dhl. aller Spejen, nicht überfteigt; 3. für Paffagtier- mut (Effekten), auch menn der Eigentümer nicht gleichzeitig meitreift; 4. für Waren aus Nachbarländern, in denen keine brafilianifdhe fonjularijche Vertretung befteht. Bon fämt- ‘ichen anderen Sendungen it eine Aondulatsfaftura einzu veichen.- Nechnungen: Den Begleitpapieren zu jedem Fracdhtijtück (auch ven Murfter- jendungen) oder jeder Gefamtfendung (mehrere Pakete an den gleichen Empfänger) it eine Rechnung offen beizu- jügen, die genaue Angaben über die einzelnen Warengattun- gen, das Kohgemicht der Sendung und der einzelnen Ware, daß NReingewicht jeder Ware, deren Wert und die Befür- derungs- und fonjtigen Koften enthält. Die Bejchreibung der Waren kann entiveder in Yebereinjtimmung mit dem amtlichen brafilianifjdhen Warenverzeichni$ oder nach dem Handelzgebraucdh unter Angabe des Stoffes, aus Dem jeder einzelne Gegenftand zufammengefegt ift, erfolgen. Für jedes Paket oder jede Gejfamtfendung (mehrere Pakete an denjelben Empfänger) mit einem Wert von mehr al8 10 Pfund Sterling, einfchl, der Koften für Fracht, Berbachung ufmw. ift eine Konfulatzrednumg erforderlich. die bon den Spediteuren Defchafft Wird. Die Koften für die Beglaubigung betragen für jede Sefamtferdung (nicht jedes Paket) 4 Milreis Gold, die von dem Konfuk nach dem jeweilz gültigen Kur umgerech- net werden. Diejle Gebühren fowie 3 ARM, für die Be: jhaffung der Konfulatsrednung werben nachträglich vom Abfender eingezogen. Zu Diefem Zweck’ ijt den Begleit- papieren poftfeitig ein Gebührenzettel beizufügen. Ferner find den Begleitpapieren zu jeder Sendung (nicht jedem Bafket), für die eine Konfulatsrechnung erforderlich Ht, außerdem zwei vom Herfteller oder dom Ausführer, der die Ware verkauft hat, gehörig unterzeidnete Handelsrech- nungen beizufügen. Die Etheit der HandelSrehnungen {fi durch eine Beftätigung der zufändigen HandelSfammer nach: zumweijen. Beim Fehlen der HandelSrednungen darf die Konfulatärecdhnung nicht beglaubigt werden. Der Empfän- ger hat in diefem Falle den doppelten ZolW zu zahlen. Sn verfhiedenen Konfutkatsbezirten ift folgendes Ver- jahren eingeführt: Firmen, die Ko mit dem Crport nach Brafilien befaffen, reiden der Imdiiftriez und Handels. tammer eine Aufjtelung der Unterfhriften ihrer zeichnungs. berechtigten Herren in doppelter Ausfertigung ein. Die Richtigkeit wird durch die Kammer beftätigt und das Ver- zeichniz dem brafiliantichen Konfukat eingefandt, Auf diefe Weije erübrigt e8 fih, die UnterfAhriften antj ben einzelnen Handel8fakturen iemeils beionder8 zu DE