Dominikanifehe Republif Dominifaniiche Rebublif. Beriragsverhältnis: . Gengenfeitige Meiftbealinitiqung. Sin Bertrag beiteht nicht. 3öfle: Der Tarif enthält meift Gemwicht8zölle, daneben einige Stüc- und Wertzöle. Der Tarif fOreibt vor, welches Betvicht als Unterlage zur Berzoflung dient. Deutiche Konfulate: Ban Pedro de Macori8 (K), Santiago de [08 Caballeros- Za Vega (V), Santa Dominao (K). Selchäftsiprache: Zpamnifch. Verfandvorfchriften. iollinhaltserflärungen: Beizufitgen find bet Leitung über Hamburg 4, über Frank :eich 5 ZollinhaktserfHärungen in franzöfijcher Sprache, Jede Angelne Woarenagattumg ijt genau nach Menge und Wert aufzuführen. Bei mehreren Warenftücken ijft Beziffern Der Anzehten Stücke mit Nummern, die in den Zolinhalts- ?zriärungen. zu vermerfen find, erforderlich. Tonfulatsgehühren: . . Cm tönebührer merben Bon: Cmbfänder ENnadez0aen. tonfulatsfafkturen: &8 find KAonfulatSfakturen erjJorderlich. Bei der AUus- Fertigung find folgende Borfehriften zu beachten: Wer in WsTänDdifchen Häfen Waren mit der Beftimmung nach der Dominikanifchen Yepwolik verfrachtet, Hat dem Konful oder deffen Vertreter eine eideSjtattlich unterzeichnete Faktura in vier Ausfertiaungen in fpantfcher Sprache Dorzuklegen, Melde folgende Aıgaben enthält: Den Namen des AbjenderZ und Des Eigentümer3 Der Waren, ve8 Empfängers oder Konfianators, Den Werfchif- UNgS- und Beftimmungshafen, die Klafje, Staatzangehörig eit {vivie Namen des Schiffes 1.115 des Napliäns; Beichen, Nummern und Rohgewicht der Packftücke mit dem Wwirklichen Werte der Waren nach dent Marktivert zu! Beit der Vorlage der Fafktıra, Reingewicht, Menge und Maß des Inhaltz der Packjtücke, . Die einzelnen Faktautren dürfen nur für einen Sinführer Seltimmte Waren enthalten. Backjtäicke gleichen Kubhalt3, Gemwicht3 und gleicher Form, welche die aleichen Zeichen und Nummern, tragen, fönnen In eine Boft zufammenngefaßt merben. Allen Faktıren müffen die „ent{prechenden Ladunmgakonnoffemente beigefügt fein, worin. Zeichen, Nummern und RKohaemwicht der Packftücke Mgegeben find. Wenn die Beteiligten ver fpantfchen Sprache nicht mächtig find, fo haben fie e3 dem Konfatl mit- ilteilen, der in diefemn Falle Die Nakturen in fremder Sprache annehmen mird. Die Konfularerflärung unß in Gegenwart des Konfuls 1b zwar von den Verladern felbit oder von einer von Oren gefeßlich hierzu ermächtigten VBerfon abaengehen Verden, Die in der Faktura geforderten Sinzelheiten [ind In Den Sakturen. anzugeben ohne Rückficht Darauf, oO Die Waren ach dem Kohgetvichte, dem Reingewichte, nach der Stitef jahl, dem Maßgehalkte, dem Werte zoNpflichtig find oder 5b fie Marfpruch auf zoklfreie Zulaffung haben, Die Bezeichnung der Waren in den KonfukatSfakturen, NSbefondere Hinfichtlih Menge, Maß und Gewicht, muß 1ach den Maßitäben erfolgen, Die in Dem Tarif als Grunde ‚age für bie Zolberechnung gebraucht find. ‚Nach dem Rohacwichte zollpflichtige Waren, Da zo Dflichtige Gewicht {AOlickt das Gewicht aller inneren UND Iußeren Verpackungen, UmfehlieBungen und Behälter In 1 ein, obne irgend einen Abzug für Das MerbacdunagsS- Material zu aecwähren. Nach dem RKeingewichte zollpflidhtige Waren, Das z0ll= ‚Flichtige Semvicht hficht alle inneren oder unmittelbaren Behälter in fih ein, einfOl. Näftchen, Karten, Papier und Kappe, die feinem Höheren Zolliage uuuterimorfen find, als yie Ware felbit. Dagegen find nicht einbegriffen DAS ne- vöhnliche äußere Verbpadungsmaterial, Iofes Stroh, Hobel- päne, Sägefpäne und dergleichen Material, Das fich zwifchen jem äußeren und unmittelbaren oder inneren MNehälter ye findet. Biyei oder mehrere Packjtiücke, Die Gogenftände Der Waren verichiebener Gattungen, Befchaffenheit 0Der DET= OGiedenen Material ufiv. enthalten, Dirfen nicht auf einer Zeile in ver Faktura aufgefithrt werden, Der Sudalt „genzifchter Backjtüicke“, D. 9. von LPackftücken, die mehrere erichiedenartige Waren enthalten, {ft unter befonderer Yurgabe jedes einzelnen Pacftüces näher zu bezeichnen. 18 Wert einer Ware i{t für Die Anwendung Des Wert- ‚oll8, mag er unbedingt oder bezingt fein, Der SGroßhandelS- prei8 der Ware an den Hauptmärkten des Landes 3 Gefrachten, Don 10 De eingeführt wird, verpacdt UND fertig am Berkaden, einfchließlich der Seefracht, der VBerficherung, zer iur Gerkunftskande entrichteten Auzfuhrzölle und Der Bermittlungsipefen. Die Aunnoffemente werden aicht Beafayubiat. toumoffenente: Lenaklifierung der tomnoffernente {ft erforderlich. Huf ci und Dvemfelben Aonnoffement Darf nur eine Marke ericheiten. BefonderS zu beachten: Orderverladungen find geftattet. Konnofjemente uud Konfut- Tatäfakturen müjffen Den gleihen Empfänger aufweifen, Ausitellung der Bapiere auf eine Bank {ft geftattet. Kuftfendungen: . . Konfarklatafakturen find nicht erforderkich. MurtierungSvorfehriften: . | | Die Kolli, weiche auf einen Konnoffement oder einer Sal tra ‚zur Berkadung gelangen, Dürfen nur eine Marke Fraaen, ZoNvorfchriften. Zerzullung von Multern: Muiter in Werte von nicht über $ 2000 bona fide, die von Rommiilionären für ihre Geflchäftsswede eingeführt werden und die nicht mehr als bier Monate im Lande verweilen, und Ser SXmborteur eine vom Yebvilor. welcher die Waren bei Sin und Ausfubr aweds Keitbaltuna der Identität prüft, Hi binlänalich erachtete Sicheritellung Keiitet, fönnen zollfrei innefithrt wmerbden Kufter im Reifeverkehr: . Beiondere Vorfchriften über die ‚Behandlung von Muftern, die Handkungsreifende mit lich. Führen, beitehen nicht, In- jeifen wird in der Regel wie folat verfahren: Das Bollamt feßt den Roll Fir die Multer feit und zieht den Betraa von dem Eigentümer ein, Kehrt der Eigentümer zurück und führt einen Teil der Multer wieder aus, fo erhäli »r vom Rollamt den DBetran für diefe Mırlter wieder zurüdc, %ür die Wiederausfuhr der Multer bewilligen die Zollämter » dor Regel eine Frilt von 90 Tagen