Niederländifch -Indien Niederländiich-Indien. Bertragsverhältnis: Gegenfjeitige Meijtbegiünitigung. Die rechtlichen GrunDd- lagen bildet der HandelS- und Schifiahrtsvertrag. zwifchen den Staaten des Deutichen Zolverein8 und den Nieder- fanden vom 31. Dezember 1851. AoänderungsSbertrag vom 3. Suni 1923. Aokauf ein Jahr nach Kündigung. Wirt- ichaftaabtfommen vom 26. November 1925. Zölle: Der Tarif enthält in der Hauptfache Wertzölle, daneben auch Gemwicdhta- fomie einige Stüd- und Maßzölle. ZuNuflidhtine Briefe: Die niederländifh-indifche Woitverwaltung 1äkt weder Briefe mit aolfpflichtigenı Inbalt noch Warenproben mit Handelswert ach Miederländtich-Indien zu, Sie fithrt jedoch eingehende Brieffendungen mit vermutlich aollpflichtigem Anhalt der Zollvermaltung vor und händigt He nenen Zahlung der Boll= jyebübren und einer Voitvergolungsgebühr von 25 Ct8, dem Smpfänger au8, e3 fei denn, daß die voraefundenen Gegen: fände einfubroerboten find. Dabei werden aollpflichtige Sendungen, die mit der Gebühr für Warenproben Freinemacht änd. nit der NMachaebhihr für Briefe bekeat. Die Vorfchriften “erden im nenuejter „Zeit {treng achandhabt, _ Wenn daher Gein Ybfjender Zweifel beitehen, ob eine UMıulterfendung Aandelswert hefikt oder ob fie zoWpfichtig it, empfiehlt es ch genenmörtia nit, fe aegen die Warenprobengebühr zu verfenden; e8 wird voraugsiehen fein, fie mit der Baketpoit oder al8 aefchloffenen Brief zu vberichiden, um den Geidhäfts- Sreunden Unkolten und NMerner zu erfparen, Deutfche Konfulate: Batavia (GK), Makajjar (Celebe2) (K), Medan (Sumatra) ({K), Badang (Sumatra) (K), Soerabaja (K). Seihäftsfprache: Vandesfprache: Holländifch. €8 kann auch Ddeutfeh oder enalifch forreinondiert merden. VBerfandvorfchriften. Konfulatsfakturen: . KAonfufatZiatturen find micht erforderlich. Rechnungen: Die Verzollung gefchieht auf Grund der NKechnung des Verlader3, die Brutto: und Nettogewichte enthalten muß. Urfprungszeugniffe: Urfprungszeugniffe find nicht erforderlich. Runnoffemente: . , Konnoffemente bedürfen keiner Beglaubigung, Poftfendungen: ; . ; Vorlage der HandelSfakturen ft erforderlich. Markierungsvorfchriften: ; Markierungzvorjchriften beitehen nicht. Urfprungsbezeichnundg: €8 jind feine befonderen Vorkchriften erlafjen worden. 3Zollvorichriften. Seraolluna von Muitern: ; Unter Muitern werden veritanden Mufjter oder Noichnitte bon Raufwaren und Modelle, die an fHch feinen HandelSwert Des tBen und ausichlieklich dazu dienen follen, um über Die Ware oder die Sorte urteilen zu können. Muiter von KMeidunas- iüden oder anderen Genenitänden, gana bearbeitete Handel8- artifel im unverfehrten Zulkande, die als Toldhe wirflichen Wert hefiben, können demzufolge nicht, ebenfowenig wie edele Metalle. al8 Mııter anaefehen werden und Kind zollpflichtig.