Japan Saban. . Beriragsverhältnis: Gegenfeitige Meiftbegüngtigung. Deutfeh-japanifcher Han- Ddelsbertraag vom 20. Juli 1927. Noch nicht in KAraft gefeßt. Zölle: Der Zolltarif enthält übermiegend SGewicht@zölle, neben einigen Stück und Maßzöllen, felten Wertzölle. Deutiche Konfulate: . Tokio (B), Kobe (GK), Yokohama (K), Dairen (K). Seihäftsiprache: englifch. DBerfandvorfchriften. 3ollinhaltserflärungen: Beizufügen find: über Belgien 2, fonit 1 in franzöfijcher oder englifher Sprache, Die Angabe des Reingewicht$ der Sendunmng i{ft erforderlich. Enthält ein Paket mehrere Waren- Gattungen, fo find Die einzelnen getrennt unter Angabe des Neingewicht® jeder Ware aufzuführen, Art prungszeugniffe: Urfprungszertififate merden nur für jene Waren ausge: ftellt, weiche auf Grund von Verträgen mit den Urfprungs- ändern in Japan Zollbegünftiguugen genießen. Fir deutfche Waren it daber fein Uriprunaszeuani8 erforderlich. 3Zollvorfchriften. Soflorichriften für Muiter: Nach dem iabanifhen Bolltarif find Warenmuiter, fofern fie hur zum Gebrauch als foldhe meeinnet find, aollfrei, Andere Muiter, die zum Zwede der Mufnahme von DBeitelungen ein» geführt werden. find zollfrei, menn Ne innerhalb eines Jahres nad der Sinfubhr wieder ausaeführt werden Tollen und bei Aa Einfuhr Hir den Sollbetraa entivrechende Sicherheit ac» £Ufet mird. Mutter im Rei everfehr: if Vorftchende atrtiıra gilt Towobl für die Ginfuhr mit der Bolt al8 au durch Gandlungsretiende. Soll pflidtige Briefe: en Briefe nit zollpflichtiaem Xnbhalt Kind unzuläflig. 3ollbehandslung von Neparationslieferungen: , , Auf Rebarationskieferungen nach Japan wird der japantfche Cinfuhrzoll erlaffen, f{oweit 23 fich um Beftellungen Der lahaniidhen Regierung Handelt. Ueberträgt die japanifche Kegierung ihre Forderung an Reparationsliejerungen auf Private, {o unterliegen Die Lieferungen der gewöhnlichen Sinfuhrzolbehandlung. % 4