Kanada 8@anada. BeriragSverhältnis: SGeneraltarif, feine Meijtbegünftigung, 3öfle: ; Die Zölle find größtenteils Wertzölle, Daneben befteben Semwicht3-, Maß- und Stückzölle, Der Tarif bejteht aus einem Britijchen Borzugstarif, einem Zwifchentarif und einem Gjenerakltarif. Deutiche Konfulate: Montreal (GK), Winnipeg (K). Seichäftsfprache: Snakitch. gom einem Zertifikat begleitet fein, weldhes beftätigt, Daß 5aß verwendete Heu oder Stroh in einem feuchefreien Be- jirtf gemwachfen und gelagert wurde und Daß die Ware eben- ‘'all8 in einem Bezirk, der frei von Seuche oder anderen ınftedenden Krankheiten ft, Dverpact wurde, Diefes Zertififat muß von einem feitenz der Behörden in Kanada merkaunnten Deutfchen Tierarzte3 auZgefertigt werden. Kenn folcheS Zertifikat nicht mit dem Dampfer, mit jem die Ware verladen if{t, reift, mird die Ware im VBerla- ungsShafen wicht entladen, fowdern unweigerlich mit Dem- jelben Dampfer wach Hamburg zurücgefandt. Sit kein Hen oder Stroh zum Verpaden verwandt, {vo smpfiehlt e3 fich, die Rolli mit dem Vermerk zu verfehen: No Hay, Straw vr Kodder ufed a8 pading. Zollvorfchriften. DBerfjandvorfchriften. 3ollinhaltsertlärungen: . n . 3 ijt eine Zollinhalizertlärung, bei Leitung itber Belgien 2, in deuticher, enaliicher oder jranzöfiicher Sprache erforderlich. Sollfatturen: €3 find Zollfatturen erforderlich. Die Fakturen find in bierfacher Ausfertigung auf vorgefihrichenen Kormularen au8zuitellen. Der Verkaufspreis muß In Der Verkaufs» währung und Der Snlandsverbrauchsprei3 in Deutfcher Keichsmark angegeben werden, ungeachtet Der Währung, in welcher ver Verkauf in Deutichland ftattgefunden hat. Cine Beglaubigung durch ein britifches Konfulat 0Der durch die kanadifdhe HandelSvertreiung ilt nicht erforderlich. Die Befcheinigung in Formular M it vom Erporteur felbit der von feinem beftellten Verireter 3zU unterzeichnen. Siche auch „Britifiche Zoliakturen“ im Anhang. Ronnoffemente: En Die Konnoffemente werden nicht beglaubigt. Urfprungsseungniffe: , Urfprungszeuagniffe find nicht erforderlich. Irfprungsbezeichnung: Einem SEinfuhrberbot und gegebenenfallz der Befchtagnahme unterliegen Waren, die in einem fremdemw Lande hHergejtellt find ud die den Namen oder die Handelsmarke (Waren- zeichen) eine8 Fabritanten oder Händler in Großbritan- Nien oder Kanada tragen, oder aber mit einem Ortsnamen berfehen find, der identifch ift mit einem englifchen oder fanadifchen Ortänamen oder {jo ausfieht, wie ein folder, fofern folche Waren zicht auZdrücklich mit einer Deutkichen Bezeichnung de wirklichen Herftelungstandes verfehen JinD. . Die Angabe des UrfprungslandesS auf deutfchen Waren, felbit wenn diefelben mit der Handelzüblichen Warenbezeich- nung in englifcher Sprache verfehen find, Darf Daher fehlen, jolange die Waren oder die Verpadung nicht den Namen Dder das Warenzeichen eines a oder fanasifhen Fabrikanten oder eine enalifche oder kanadifche Ort8bezeich- Mung tragen, oder einen Namen, Der fo augficht, wie ein englifjcher oder kanadifcher Fabrikanten- oder Ortsname, Drucfachen und Lithographien aller Art (einfchließlich Büchern und Bildern), fomwie Bleiftijie auz Holz und Fiber, jener Baujteine, müfjfen die deutliche Bezeichnung Des Ur: Prungslandes in englifchen ober franzöfijchen Worten Ira: gen. Die Bezeichnung muz Io unmauSIöfchlich und dauerhaft erfolgen, al3 die Art der Waren dies zuläßt. Waren ‚nicht Sritijchen Uriprungs mit Gandelsbezeichnung In englifder Sprache müffen Angabe des Urlprungslandes (Made in SBermany) tragen, andernfalls merden fie befchtagnahmt. zulfvorfchriften für Mufter: Xalls e8 fich um Vuijterabichnitte oder ähnliche handelt, welche durchaus nicht verfäuflich jind und durch die Boft ngefandt werden und einen Wert von unter 25 Dollar repräfentieren, it eine Austtelluna und Bealaudimung des Währungssertififats nicht erforderlich. fondern folgende Beicheiniaung muß auf das Nafer aeflebt und vom AWoiender in Gegenwart des Boft- beamten al3 Beuge unterichrieben werden, Every article to the extent of at least onefourth of its value is bona fide the produce or manufacture Of (1) virememunn Dated at .......00.0.0. 19.0. Signature of sender ......0000007000 In presence of (2) ....0004000 (1) Name of country. . (2) Sienature of postal officer, Zul auf Kataloge; Kataloge Preisliliten und Reflamematerial unterliegen bei der Einfuhr in Kanada den Beitimmungen des Zolltarifs, Um die Annahme foldher Druciachen feitens der Udreifaten zu üchern. empfiehlt c8 Jich. den Zoll bereits bei der Abiendung zu entrichten, zu welchem Zwecd die kanadiichen Behörden Boll- marten in verichtedenen Wertitufen, bereit halten. Sie Jind bei dem Secretary des High Commisioner for Canada. London SW. ı. Victoria street, erhältlidh. Zolpflichtiae Briefe: , a . en eichloliene Briefe mit zollpflidhtiaem Snbalt And auläffig. onfulatsgebü ren: i | Sür Die Mnskellung eines Währungszertifikat® Ol elor Takturen unter 1000 DoNar Wert: 1 Dollar; über 1000 Do Wert: 2 Dollar. 1 Dokar — 420 ML Sertififate für Heu- und Stroh-Berpadung: Alle ide, welche mit OD oder Stroh verbackt find, müffen