Kolumbien außer dem Beftimmungsort auch möglichjt die EingangsS- yoitanitalt und die zujtändige Verteilungspofjtahftalt im Snneren enthalten. Berpadung von Waren: Die Sinfuhrwaren werden nach dem RohHaewißdt ver- zollt. Um an Zoll zu {paren, wird vielfach eine Leichte Berpadung vorgefchrieben, die aber für manche Artikel nicht zegignet i{jt. €3 ift daher zu empfehlen, für die Seereife ine fjtärfere Berpadung zu nehmen in Form von Neber- *iten oder Lattenverfhlägen, Die um die vorgefehriebene leichte BVerpacdung herumgelegt werden, Die an der Yahrt nach den beiden Staaten beteiligten Dampferkinien Iajfen jolche Yeberkiften ufw. ‚im Beftimmungshafen vor Der EntLöfchung abfOkagen, fo daß die Verzollung im ber Leidhten Berbadung vorgenommen werden kann. Die Reedereien geben für die Durchführung Ddiefer Magnahme befondere Bedingungen Heraus, Gefährliche Güter müffen., in deutlicher Auficdhrift DAS Wort „Beligrofo“ tragen, und zwar in roter Farbe. it alfo aerinafüagia, das Boflabfertinungsverfahren Hingegen amitändlich und wegen der erforderlichen Hohen Stempel- narfen foftipieliga. Amedmäkßigerweile follte die Neberfendung son Katalogen in Boftpateten (bis au 10 Kiloaramm auläffig) an die Deutiche SGefandtichaft in Boaota erfolgen, . Kataloge und fonitiges Propanandamaterial, gebiegen, cediaiert, und ausaeftattet, mülien in fbaniiher Sprache ab: aefakt fein, Kataloge obne verbindliche Breislilten, find zwedios. Die Preiie müllen mindejtenz fob europäiidhen Hafen oder heifer cif Kolumbianiidhen Gafen Ialkuliert fein MartierungsSvorfhriften: . | | Die zu einer Faktura gehörenden KoNi müffen die gleiche Marke tragen. x unfulatägebühren für Warenproben: Durch Berodnung Nr. 780 it in Kolumbien beftimmt wot- den, daß die Handelsreifenden, die ihre Proben nach dem Sefeß zoullfrei einführen dürfen, die aber nicht nur Proben, jondern auch Sroffijtenimare alz Maufter mit ih führen, um ie den Kunden vorzulegen, nicht verpflichtet find, Gebühren für die Konfulat3faktura Hinfichtlich fokcher Ware zu zahlen. Doch folk in den Fakturen vermerkt werden, daß die Gebühr 5i8her nicht entrichtet wurde, Bei endalltiger Sinfuhr der Waren wird die Kofumbianifjche Zolbehörde, die davon den Boll zu erheben hat, zugleidh die Gebühr für die Konfulat8- Faftura einziehen. tonfulatsgebühren: KonfulatSfatturen 3 Prozent, Zollfaktturen 3 Prozent, außerdem 50 Centavos pro Blatt, für jede befondere Kopie 25 Cent. Konnofjemente 0,15 Prozent. Zollvorichriften. Aollvorfchriften für Muiter: Gebrauch als folde nicht i { zum G®Gebhrau bla a a Mer Beitimmungen des Bolltarifs ao llirei. Muiter im Neifeverkehr: | Handlunasreifende können Warenmuiter, welche fe herfönlich Anführen, aegen Hinterleaung einer Büraichaft innerhalb 2iner Rriit bon awei Xahren wieder ausführen. | } ; i i ü den Ynfler in. Briefen: in Briefen in Kolumbien An, The tür and alz Muiter vbne Wert bezeichnet wer A een Doll, 1a aber aollpflichtia EEE NE Dem Kreta Hr ben i © CC n » . De epeben, on Oietem Auichlaa find allein Buchfendungen AuSsgeichloffen. Serzollung von Boitpaketen: Enthält ein Ratet Waren. welche nach verfchiedenen Mailen de8 Bolltarifs zu verzollen find. fo wird das ganze NRohnewicht nach der Malle verzollt. unter welche die Höchitbelente Ware ‘ällt, 8 empfiehlt Jich daher. tet nur Ware aleicher Kalie er doch nur foldhe Waren, deren Zolliäkbe nicht zu erhebliche Unterichiede aufweifen. in einem und demfielben Paket au Der: jenden. Der Veraollung wird durchwea das Rohagewicht aU- Arunde aeleat. Nerfendung von Katalo gen; i i Drudiachen, nicht über 2 Kilonramm Ihwer, die mit der em lichen ‚oi eingehen, find ER en Re En (COreiben, Baket= oder Frachtaut verfandt werden, NN über 1 Centabos Hr { NEU DKTEHLIN, au entrichten. Der Bol