Kuba Quba. Bertirngsverhältni8: . Gegenfeitige Meiftbegünftigung. Sin Vertrag befteht nicht. deutfdhe Konfulate: | Havana (G u. A), Matanzas (VI, Santiago de Cuba (K). Sefchäftsfprache: NN Me mcben auch enalifc. Berfandvorfchriften. Rechnungen: Zu jedem Paket over jeder SGefamtfendung (mehrere Pakete in den gleichen ESmpfjänger) ift eine KXonfuklatsrednung in Hinffacdher Ausfertigung auszuftellen, die von einem fuba- ıifchen Konfulat beglaubigt werden muß, wenn ein Jokches am Mırfgabeort vorhanden {jit. Der Abfender erhält eine MHusfertigung zurück, die er dem Empfänger unmittelbar zu überfenden Hat, Befindet ih kein kubanifhes Konfulat am Mufgabeort, jo muß der Abfender die zu jedem Paket oder jeder Gefamtfendung gehörige KonfulatZredhnung unbeglau- biat im fünffacher Ausfertigung unmittelbar an den Empfänger fenden. 3oflinhaltsernärungen: . . . Sedem Paket find zwei Zolinhaltserkfärungen in fran- öfifcher Syrache beizufügen. Koanfulatsfakturen: Den Sendungen werden zwei beglaubiate RKonfulatsfakturen beigefügt, melde der Fabrikant oder Verkäufer der Waren jedhSfach auszufertigen Hat. €3 find die vorgefchriebenen Ronfitlatsformulare zu verwenden. Die Fakturen follen in panifcher oder englifher Sprache wahrheitgemäß aufge- macht werden, ohue AWbänderungen, Streichungen, noch Rafuren; fie find auf fejtem Pabier nit unausStöfchlicher Tinte zu fOreiben. Für Habana find Hinf, für alle anderen Häfen vier AbfHriften erforderlich, Bei Verwendung von SOreibmafchinenfchrift mırz daS Original vorgelegt werden; Die übrigen AuzZfertigungen fönnen Durdhfhläge fein. Sinp mehrere Blätter notwendig, Io find fie aneinander zu Heften und die Deklaration {ft auf daS Teßte Blatt zu Ichreiben Zie müjffen enthalten: Die Namen des AbfenderS, ESmpfän- zer8 und Schiffes, Marke und Nummern, Befhreibung der Ware (unter Angabe des Materials, aus welchem fie Defteht; 3. B. bei Melfern, ob au3Z Eifen oder Stahl, mit Holz- oder Hornariffen bei Schuhen, ob aus Leder mit oder ohne Seinwandeinlage, vb für Männer, Frauen oder Kinder und die Grüße; bei Mafchinen, ob aus Stahl oder au3 Stahl und Mejfing oder anderem Metall; bei Möbeln, aus welcher Dokzart; KRoh- und Keingewicht (in Kilogramm); Einzel- preife und GSefamtivert, und zwar für jeden Artikel gefon- dert. 3 ijft zu empfehlen, die Breife in U.S.Y.-Dolkar- Währung anzugeben bezw. die Borfohriften der Empfänger Jinfichtlich der Wertdeflaration auf da3 genauefte ZU be- ‚olgen. Nach Borichrift des Konfulatz muß die Endjumme jeder Faktura gegebenenfallg durch Umrechnung in Dollar Ingegeben werden. Dem KedhnungZbetrage find am Ende jeber Faktura fämtliche Unkoiten, wie Fracht, Spefen, Kon- iulatägebühren ufm. zuzujchlagen. Dieje Angabe kann jedoch 'ortfallen, wenn der Vermerk „lJibre de gastos hast destino (franto Beftimmungsort) aufgenommen wird, Ant Schluffe jeder Faktura Hat der Ausiteller die folgende ESrflärung, Melche recht3gültig unterfchrieben merden muß, anzubringen: „Declara que soy el vendedor (0Der fabricante, DDeT produc- or) de las mercanicias Ela Sn la presenie ne / que ciertos los precios emas particulares, C se consignan.“ Hierauf folat Angabe de3 Orte8, Datum Mb Unterfchrift, Much für Poftfendungen miütffen beafaubiate Xakturen beigebracht werben. „Die Vereinigung mehrerer Sendungen zu einer Faktura it nicht geftattet. Rorrefturen, RKafıtzen, Zujäße Oder ANenderungen find ur zuläffig, wenn fie dor der Deklaration in fpanifcher oder enakiicher Sprache heitätiat find. Um Fuße der Faktura haben Fabrikanten, Produ- ‚enten, Berkäufer, Befißer oder Verlader in der oben vorge. cOHriebenen Form zu unterzeichnen. Hat niemand von ihnen einen WohHnfig in der Stabt, fo muß der Vorzeiger Der Kaktıura eine [Oriftliche Vollmacht vorzeigen. Jun Diefem yalle ift außer der erwähnten Deklaration, . die von Dem Vabrilanten ujw. unterzeichnet ijft, eine zweite vom Ver: ;refer unterzeichnete Deklaration in fpanijcher Sprache Dei- urbringen. Zur Vermeidung von Strafen wegen Verlegung des Ronfulargefebes für den Fall, daß die Verjchtffer von Waren nach diefer Republik im Zweifel find, welcher Konful pie Sakturem zu bealaubigen hat, wenn €3 an ihrem Wohn- üiße feinen, wohl aber im Verichiffungshajen einen Tolchen Beamten gibt, oder wenn ein folcher wicht im Verfohiffungs- hafen, wohl aber am VBerkaufsort aufäffig {ft oder wenn an beiden Orten Konfuln vorhanden And: ‚Die Fafktıren dürfen nah Wahl des VBerfchifferS ent- weder durch den Konful am Berkaufs=- oder Urfprungs- orte oder durch den des Verichiffungshafens beglaubigt werden, wenn an beiden Orten Konfuln find. Fall8 e8 am VBerkaufzort keinen Konful gibt, muß Die Beglaubigung Durch den des Verfhiffungshafens er- folgen, wenn Dort ein folcher anfäffig ift, oder umge- fehrt durch den Konful am Verkaufzorte, wenn e8 feinen Konful im VBerfhiffungshafen gibt. 3 Für Waren, die in einem ausSländijden Hafen{peiher [agern, von wo au fie nah Kuba verfchifit werben follen, und die in ihrem ErzeugungStande nicht von vornherein für einem Lrbanijchen Händler gekauft wor- den maren, find bei ihrer Verfchiffung und NHeber jemdung nach Kuba Die fonfularifchen Beglaubigungs: gebühren zu zahlen, falls in dem SHajen ein Konful feinen Si8 hat. Xonnoffentente: Das Konfulat verlanat zwei Ausfertigungen Der Konnofie- mente; Das Original wird beafaubiat, Die Kopie zurüc- behalten. Das vom Konful hHeakaubigte Konnoffenrtent {fi mit der Konfuklatafaktura dem Zolamt vorzulegen. Bei Berhuft des OriginalionnoffementS wird ein Duplikat Koften- {03 auggeftellt. KXonnofjemente über Waren im Werte von wenider alz 5 Dollar brauchen nicht beafaubiat zu merden MartierungSvorfchriften: MarkierunagsvortOriften beftehen nicht. tonfulataägebühren: Konnoffemente 1 Dollar, Konfulatafakturen: bis 4,99 Dollar — 0,10 Dollar, 5—49,99 Dollar — 0,50 Dollar, 50—200 Dollar =— 2 Dollar, für jede weiteren 100 Dollar — 0,25 Dollar, jede 2. Ausfertigung — 0,50- Dollar, Aende- tungen 5 Dollar, 1 Dollar = 4.40 RM., zahlbar im voraus ‘4 Neichamart. Qolflborfchriften fiebe nächfte Seite