Ruba 3Zollvorjchriften. zu Nuorfchriften für Mufter: Bolfrei find nur Muiter von Filzen, Papiertapeten und Se veben, falls nachitehenden Veitimmungen entfprechend: a) wenn foldhe, über der Kette der Gewebe gerechnet, nit über 40 Rentimeter lana find, au wenn Ddiefelben die ganze Stüdbreite einnehmen, welche bei den Geweben von ber Sadleifte, und bei den Filzen und Babiertapeten von dem unbedrudt aebliebenen Ichmalen Rande ab au be- itimmen it: b) dak die Mufter, welche diefe Mennzeidhen nicht tragen, in feiner Dimenfkion 40 Zentimeter überichreiten; ;) aum Verhiüten von Mikbräuchen genießen nur folde Muiter die Freilahung, welche von den Intereifenten in der Weite zur Wofertigung nelancen, daß fie nach der Breite von 20 au 20 Bentimeter durch Sinfhnitte unbrauchbar ge- nacht find, , Multer von Bofamentierwaren in Meinen Abihnitten bne fonitiae BVermendbarfeit und ohne GHandelswert. Mufter im Reifeverfehr: Andere _al8 vorktehend beseichnete Muiter find nicht aoNfrei änzulalien: iedoch fol für gewöhnliche und gebräuchliche Sandelamulter melde von Handlunasreifenden bona fide in Orem Gepäck eingeführt werden, nach, Prüfung und Kennaseich: nuna durch das Rollamt bei der Wiederausfuhr binnen drei Monaten nach dem Tange der Sinfuhr, eine Rüdvergütung von 75 rom. der dafür aezahlten Bölle eintreten, Falls bei der Borleoung aur Wiederausfuhr die Muiter als mit den Früher jeraollten identiich bom Bollamt anerkannt werden: weiter mird hierzu vborausgefebt, Dak der gefchäßte Wert der aedachten Mırlter K00 Dollar nicht iüberiteiat. Synitiae beachtenzwerte VBorfehriften: Strafen: Neberiteigt der gefhäßte Wert einer Ware den deflarierten Wert. io wird auker dem Boll eine Buße von Lv. ©. des nefamten aeldhäßten Wertes für ie 1 o, ©, er- joben- um ben der aefchäbßte Wert den deklarierten Überfteigt, Neberfteiat der UnterIhied 50 v, S., To wird ein Beirugss erhuch angenommen und die Ware Leichlaanahmt, Ueber Reklamationen enticheidet der KVeiter des Zolldienjtes in Habana endnültig. Bei verfpäteter Benlaubiaunag der Konfulatsfakturg und des Konnoffements werden die dopbelten Konfulatsgeblihren erhoben. Dasielbe nilt Für Konfulatsfakturen, wenn der ge idhäßte Wert höher it. als der Ddeflarierte, Diele Strafen treten jedoch nicht ein, wenn e& KO um Waren aus Ländern er ‚Säten Handelt. in denen lich kein Iubaniicher Konful Zefinbe: