YMeerifo MarkierungSvorfchriften: . Ale Sendungen müjffen wie Folgt bezeichmwet fein: a) Name und AnfeHrift des Käufer in Mexiko; b) zu Händen von (Name und AnfooOrift es Zollhaus- bertreter3 im SingangsSHafen). Alle Backftüce müffen der Reihe nach numeriert Jein. Huberdem muß auf dem Backftück das RKRoh- und Legal- zjeiwicht angegeben fein. Das Legalgemwicht it das Gewicht der Ware einfeOliech- lich der inneren Verpadung, mie Kartons, Blechihachteln, Aöjlten oder Flajchen ufw., jedoch nicht das Gewicht der iußeren Verpachung, mie Kiften, Verfchläge im. Wenn Unterfchiede zwifjfchen den Marken und Nummern 5er Berfchiffungspapiere und der Koli TOOL 1 werden, ielit wenn nur ein Butchjtabe oder eine Zahl fehlt hHezw. richtig ijt, beleat die merikanifche Zollbehörde die Güter nit Zollitrafen. &3 ift alfo die größte Sorgfalt Darauf zu serwenden, daß keine Unregelmäßigkeiten genannter Art den Zolbehörden zu rüclihtSlofen Strafen Veranlafung geben. Ronfulatsgebühren: Konfulatafakturen 10 Proz., Handelsjakturen bis 10 Pefo: freis 10 bis 100 Befo: 2 Befo; mehr al8 100 Pefo: 4 Befo. Bahlbar in Bankicheck auf Newyork oder in Dolarnoten - 1 Brozent oder in Reichsmark + 1 Prozent Spefen. Die Beglaubigungsaechlihr für Konfjulatsjakturen von E Prozent ermäßigt KO auf 5 Prozent bei Folgenden Waren: ichtenhHolzteer, wenn nachweislich zur Reinigung von CErzen im Flotationsberfahren beitimmt. Aupferröhren; 3inft in Blöden, in Drahtform und in Pulverform; Zink im durchlochten Platten zur Aufbereitung von Erzen; Pflüge, ein- oder zweifcdharig, und ihre Erfaßteile; aelel au8 Sifem von mehr al3 15 cm innerem Durch- melfjer; Dedel oder Bedachungen und Böden auZ Eifjen oder Stahl, nachweislich für Behälter von mehr al8 2500 Liter Kauminhalt beftimmt; Mineralöl, unrein, — Altaliniiche Cnanlire. — Natrium- Hopofukfit: Mafchinen aller Art für die Funduftrie, die Zandwirtfchaft, den Berabaw und das Handwerk, nicht befonderZ auf- geführt, forvie ihre einzelnen Teile und (Erfabitücke; Traftoren mit Rädern aller Art, und ihre einzelnen Teile oder Erfabitüce, wenn fie zu einem anderen Amece nicht verwendbar find; Werkzeuge aller Art für Handwerker; Yampen: aller Art für Bergleute; Düte und Selme für Beraleute und Veuermwmehrleute. Die Konfuln follen beim Beglaubigen Der Fakturen :inbheitliH den Saß von 10 Prozent erheben; mwmenn fi ıber bei der Abfertigung der Waren in dem Zowamt et- 3ibt, daß e8 fih um die im vorhergehenden Aofaß genann- en Waren handelt und demaemäß nıtr der Sag von 5 Pro- jent zu erheben ijt, {fo foll daS Zollamt der beteiligten Berfon eine dahin lautende Befcheinigung ausitellen, damit da8 zuftändige Konfulat dem Abfender der Waren die zu: viel gezahlten. Gjebühren eritattet. Artbrungsbezeichnung: » { Sn Mexiko beftehen Hinfichtlidh der UnmfprungsSbezeichnung „Germann“ feinerlei einichränfende Lorichriften. 3Zollvorfichriften. Aollvorfchriften fi r Muster: . 2 al Muiter unterliegen den entivrechenden Böllen. wenn fie nicht ür den Verkauf wertlos find. eb „ .. 8 aollfreie Muiter werden die YMbichnitte von ALCI- toffen annejeben, welche nicht länger al8 20 Zentimeter Hand. uch wenn fie die nanse Breite des Gewebes haben, fowie ıle Gegenjtände, welche. meil ununfitändia. anım Verkauf ungeeignet find, Außerdem find Yınben von Meinen, Branntimeinen ober difören in Behältern von nicht über 40 Bentiliter Inhalt ınd bei einem Gewicht der Rlüliakeit bis zu 400 ®ramm ‚Ufrei auaulafien; ijeboch darf das Gefamtreingewicht oder je: ®ej{amtinhalt der von einem Wbjender an einen Kon- ianatar zu berfendenden Proben 5 Kilogramm oder 5 Liter ıiht uüberiteigen. Muiter ganzer Gegenitände, wie Fabrikate aus jedwedem Material, Arammaren, Siien- oder Kuramwaren, Zücdher, Um- hlangetücher, Strümpfe, Semden ufw. zahlen Die ent- 'predhenden Zölle oder werden aum Verkauf unbrauchbar ge- nacht. indem He eingefdhnitten oder durchlocht werden, Wenn Multerfendungen von Krammwaren oder Sifenwaren eingehen, veldhe Seagenitände enthalten, die bverfchiedenen BZollfägen interlienen, und das Gewicht jeder Kalte ich nicht beitimmen ‚Akt, 10 zahlt das Sansae den Boll in Höhe des Höchitbe- tenerten in ber Dlılterfendung befindlichen Geaenitandes. Nuiter im Reifeverkfehr: ” , Gandelt es fich um vollitändine Warenmufter, welche der Ein. ‘Uhrer unverändert wieder ausasuführen beabiichtint, Io kann ‚Dre Sinfubr sollfrei augelafien werden, wenn das Zollamt zlaubt, daß ihre dentität beim Ausagange TFeltgeftellt werden ann: in dieflem Falle hat der Bollverwalter eine Bürgichaft der den. Betrag der Zölle, den bie Waren zu entrichten jätten, au erfordern und dem Cinbringer der Waren eine nit dem erforderlihen Stempel verfehene Beicheinigaung Zu zrteilen, in der die einneführten Gegenitände nach ihrer 'ariflihen Benennung, die Au ihrer Kennzseidhnung erforder: ‚Gen Angaben und die zur Wiederausfuhr gewährte Friit jermerkt find: bie Wiederausfuhr darf bei Vorlage der Multer ınd ber vom Singanasasollamt erteilten Beldheinigung über edes Bollamt erfolgen. Rach der Prüfung der Multer und hrer Kdentifigierung auf Grund der beifolgenden TVeicheini- una, berftändinct das Ausganaszsollamt das Singangszolamt ‚on der aechöria erfolaten Wiederausfuhr behufs Aufhebung jer beitelten Bürafchaft oder Rüdaabe der hinterleaten Zoll- zebühren. „.. Die BoNämter fönnen für die Wiederausfuhr der einge übhrten Multer eine Frilt bis zu 6 Monaten‘ bewiNigen; die »m Aollanıt bewilliate Rrift kann auf Anluden des Bes ‚eilinten von der Holdireftion bis zu awei Jahren verlängert verden; in diefem Falle hat die Sicheritelung in der Ginter- eauna des Rollbetraage8 in bar zu erfolaen wIlpflichtine Brieffenbungen: . , Seichloffene Briefe mit zollpflihtigem Inhalt ind nach Mexiko zuläifie, nicht Wertbriefe, Kennzeihnung der anllpflichtigen Briefe durch arıunen AnUzettel it erforderlich Anmerkung: VBorfchriften für Warenfendungen: „Sournal of the American Chamber of? Commerce »% Mexiko“ Ihreibt: „Die erite wichtige Angelegenheit, die eine nadı Mexiko liefernde Firma au erledigen Hat, it die Beitätiaung des YMuftrans, Diejes {ft befonders michtia, Telbit dann, wenn die Firma nicht Hicher fit, ob He den, NMuftrag bünktlih erledigen ann. — Firmen jollen daher ftets fofort den Wuftrang beltätigen und den mexifanifchen Imborteur nach Meönlichfeit benach- richtigen. wann He borauslichtlich die, Waren abichiden önnen. Falt alle Aufträge merikaniicher Importeure enthalten die NWuftragsnummer, Häufig auch die Requi- itionanummer, Itet8 aber Die Worderung, daß die Zenduna an ihren BSollagenten und Spediteur gerichtet wird, welchen fie in dem von ihnen beitimmten Anfkunfts« bafen haben. NYebde Kilte muk In großen BuchHitaben die YMuftragsnummer, die volle Adreife des Smpfänger? und deß YMaenten. fowie die NMummer der Lifte Hihren. damit der Anhalt an der Örenze leicht feitgeitellt werden Die Kilten mülhen von 1 an aufwärts numeriert werden, und die Rabhlen mit denen der Ladelifte Übereinitimmen, fan. Dieles 1it auch Für die Revifion durch die merxi- fanilchen Aolbehürden erforderlich. Die Verfchiffungs: abiere mülen bünftlih bei Mfendung der Ware an den Moenten abaelchict werden, damit ettwaine Verzögerungen vermieden werben, Die Ladeicheine müllen die AnfqOhrift bes Empfängers fowie des Anenten enthalten, fomwie alle Rennzeidhen der einzelnen Kiften. Die Lilte der Kilten muß da3 Brutto-, Netto- und legale Gewicht in der Meihen- folge der Nummern für Die einzelnen Kiften enthalten, Da in Mexiko die Angaben nach dem Gewicht der Ware erhoben werden. ift auf die Richtigkeit diefer Angaben befonderer Wert zu leaen. ‚68 it ferner münfdenswert, aß die SLiite Muffchluk aibt über das Material, aus welchem die verkchiedenen Yrtifel Hergeftellt find, ins. jefondere bei Metall» und Konfektionswaren, Die Ver jaduna muß die zollamtlidge Deffnung des Pakets durch %erausnehmen der Nänel oder Schrauben oder durch Löfına de8 Minhfohens8s der Umbhlüllunga leicht aeltatten