Nicaragua Nicaragua. ; Bertragsverhältnis: Gegenfeitige Meiltbeglinftiqung, Freundfchafts-=, HanbelS.-, Schiffahrtä=- und Konfularvertrag vom 4. Nebruar 1896. Nblauf 3 Monate nach RAündiauna. Deutfche Konfulate: Qeon (V), Managua (K), Matagalpa (V). Sefhäftsfprache: DEE (eventl. enalifch). Beriandvorichriften. Zollinhaltserflärungen: Beizufügen find über Hamburg (Seeweg) eine, Über Niederlande und England 2, über Belgien 3 fFranasfiiche Aolinhaltsertlärungen. Ronfulatsfakturen: Für ale Sendungen find vorgefchriebene Konfukatsfakturen erforderlich, die in fechSfacher Ausfertigung in fpanifcher Sprahe mit Wertangabe in U.S.A-Doklar-Währung ein: zureichen find... Auf einer und derfelben Faktıra darf nur eine Marle erfheinen. Die Beglaubigung der Verlade- bapiere hat {tet3 im VerjchijfungsShafen zu erfolgen. „In jeder Konfulat8faktura muß der Inhalt eines Pad- HüceB im einzelnen angegeben und außerdem das RKoh- gewicht, daZz Meingewicht und der Wert der verfchiedenen Waren enthalten fein. Bei der Befchreibung der Waren jo die Menge in kaufmännifjchen Maßen und Gewichten außgedrüct werden. Unter Rohgewicht verfteht man Das Gewicht der Waren mit volljtändigem Einfluß der inneren, äußeren oder unmittelbaren Berpadungen, Neberzüage, Be- hältniffe, Ummiclungen, Berfhnäirungen und Umhülungen aller Art, worin die Waren hei der Verichiffung enthalten. aufbewahrt oder verpadt find. — In das Reingewicht einer Ware find keinerlei gewöhn- liche VBerpacdungen, Ueberzüge ufiy. eingefloffen, Darin zingefchkojfen find jedoch alle inneren oder unmittelbaren Behältnifie, einfhkießlichH Karton, Pappe, Holz oder andere Materialien, an die die Waren geheftet find. AZ Teile de8 unmittelbaren Behältniffes darf weder angefehen noch in das Rohgemwicht einge[AOloffen merden: 10fe8 Stroh, Rapier, Holzwolle oder andere ähnliche Materialien, weldhe zwifdhen der äußeren Hülle und dem unmittelbaren Behält: ni8 zum Schuß der Waren eingelegt find. DAS Gewicht muß in ilvaramm oder deffen ruchteiken auzZaedrückht merben, &8 wird noch darauf Hingemwieren, daß Die Angabe des Urfprungslandes mur dann erforderlich ift, wenn e8 fi um Waren nichtdeutfchen Urlprungs Handelt, Die aber ab deutichen Nerichtitunagahäfen zur Berladung aelanaen. Boftpakete: Yür Sendungen, deren Wert 50 Dollar überfteigt, {ft eine Ronfulatsfaktura erforderlich. Poftfakiuren werden unent- zeltlich Legalkifiert. Die Bejchafiung von Ionfıutlarifih De Maubigten Redhnungen für Pojtpakete ift nicht unbedingt nötig, aber zu empfehlen, um zu vermeiden, daß bei „aD vakorem“ zu verzollenden Sendungen ein zu hoher Wert von der nicaragkanifdhen Zollbehörde angefebt wird. Dem nicaraguanifchen Konful find zur Beglaubigung fech8 Durchfchriften vorzulegen; hiervon behält drei der Konfuk, yivei find von dem Empfänger fogleidh unmittelbar zu überfenden, und eime verbleibt dem AÄAbfender. Markierungsvorfchriften: Die auf einem und demfelben Konnoffement zur Berladung gelangenden Frachtjtücke müffen ftet8 gleiche Markierung tragen; e8 find möglichft fortlaufende Nummern 3uU Der- WENDEN. x onfulatsgebülhren: Kür die Beglaubigung der Konnoffemente merden Sebühren im Höhe von 3 DolarZ erhoben. Die Beglaubigung von Urfprungszeugniffen erfolgt tojtenlos, Für die Beglaubi: gung von Konfulatsfakturen für SchiffSfendungen al8 auch für Pojtfendungen find al8 Konfulatshonorar 30 v. H. zu erheben auf die Konfulategebühren, die am Beitimmungs- prt vereinnahmt iverben. Sollvorfichriften. 3ellvorfchriften für Diniter: 5 . Waren, die al8 Muiter einaeführt werden, find zollpflichtig, ausgenommen Gengenitände, die nad Anfkicht des RAollver- wWalter8 feinen SGandelamert haben Mufter im Reifeverfehr: Die Einfuhr von Mufternm ohne Zolwlentrichtung darf geiltattet werden, wenn der Handlunagsreifende dem Hollverwalter eine aenügende Vürgichaft leiltet und fich zur Hahlunag des Sin- fuhrzolles für den Wall verpflichtet, Daß er die Multer nicht innerhalb. einer vom Bollberwalter feitnefeßten, anaemeffenen #xrift wieder ausführt, In dem WVerpflichtungstch:in find Urfprung Gattung NRohnewicht und alle anderen Einzelheiten anzugeben. die die Yowlbeamten Für nötig erachten. Handlungsreijende, die unbekannt und deshalb nicht im: itande find. die geforderte Büraichaft ‚zur Sicheritellung des Sinfuhraolles für Muiter au leitten, Iönnen den Zollbetrag beim Rollamte aeaen Empfannsbelcheininung hinterlenen, Der hinterleate Betran wird aurücgezahlt, wenn durch Vorlage von Schriftitücen die Wiederanstuhr der Mutter nachaewieien mir ioNpflichtine Briefe: | %ür einaeichriebene Brieffendungen, beionberg Bädchen (Miufter ohne Wert), wird eine Zollitrafe von 100 Prog, der Bollnebühren erhoben, wenn He wertvolle Gegenitände ent- balten und ihre Ankunft nicht dor ihrem Gintreffen beim Noftamt des Sinfuhrhafens dem betreffenden Rollamt fchrift- ich anaemeldet worden Hit Urfprungszeugniffe: Auf Grund de8 beftehenden VFreundfchafts-, Handels-, Schiffahrt8- und Konfularvertrages zwifchen dem deutfhen Reich und der Republik NMicarayıra vom 4. Februar 1896 find für die verfchiedenen deutichen Srzeugniffe hei Der Einfuhr in Nicaragua Urfprungszeugniffe vorzulegen, Da« Mit die Zollermäßigung von 25 Prozent der IM Aolltarif angegebenen Sinfugrzoljäge zur Anredhnung gelangt. ‚Für welde Waren Urfprungszeugniffe notwendig find, erteilt die HandelSkaminer Auskunft. Die Urjprungszeug- nifje {ind auf vorgejdhriebenen Formularen der HandelS- fammer und dem Aonfulat zur Bealaubiqung vorzuleaen. Ronnoffemente: En ; erden Die SKonnoffertente müffen Fonfularifd A neisfatturen und dürfen in Uebereinjtimmung mit den wei gezeichnete tet nur eine Marke tragen. &€3 priien Si onfulat ein: KXonnojfjemente (davon ein Original) dem gereicht mervden.