Seite 32: Irland, Begleitpapiere zu Poftfendungen:; Zu {reichen i{t; über Belgien 2. Seite 100: Panama. ZuNinhaltserflärungen: Bei Leitung über Hamburg ift eine jranzöfiiche, bei Leitung über Belgien und England drei deutfche, ranzöfifiche und enalifde Sollinhaltserfkärungen erforderlich. Seite 107: Siam, BertragSverhältnis: Hreundfchafts-, Handels- und Schiffahrisvertrag zwifchen dem Deutfchen Reiche und Siam vom 7. Aprik 1928, Gegen- jeitige Meijtbegünftigung. Noch nicht in Kraft. Bei In- [rafttreten tritt daz vorläufige Wirtidhaftsabtommen vom 238. 2, 1924 außer Kraft. zu Seite 109: Südafrifanijdhe Union, 311 BertragSverhältnis: Bandel8- und Schiffahrisvertrag zwifjchen Deutfchland und der {übdafritanifhen Unton, Noch nicht in Kraft. Seite 89: Kolumbien. ZullinhHaltserflärungen: Der erfte Abfjag erhält folgenden Wortlaut: 3 find 2 fran- 3öfifiche oder fhanijche Zollinhaltsertlärungen erforderlich. Zulinhaltserflärungen: Den Paletten ijt eine Zolinhaktserflärung in franzöfifcher Sprache beizufügen. Seite 104: DBeru. Seite 44: Dolen, Die Konfulatsgebithren find wie folat geändert worden: . tonfulatägebühren: . Urfprungszeugniffe und Handelsurkunden für 3olbegün- ‚tigungen: 1 Proz. vom Wert, mindefjtens 3,50 30019, HIcQOft- geblihr 86 Aloty. Desal. zunı Nachweis der Herkunft = 1,— Zloty. nam Seite 77: Coita Rica. ZuHinhaltSerflärungen: Erforderlich find bei Leitung über Hamburg 1 deutfche, über Belgien und England zwei deutfche, enagliiche oder franzö- Äfiche Aolinbaltserkflärungen. Seite 108: Sierra Leone. ZullinhaltsSerflärungen: Erforderlich {ft eine Zollinhaltserflärung in deutfcher, eng- [ifdher ober franzöfificher Sprache, Seite 36: Iugoflawien. Nr Seite 36 mit den ZoNlvorfchriften wird durch die Anlage eriekt. - Seite 45: Portugal, Boftpafete: Der erfte Abfag {ft zu ftreiden und dafür einzufeben: €8 find weder Rechnungen noch Urfprungszeugniffe er- jorderlich. Konfulatsfakturen find nicht erforderlich für Sendungen, deren Wert CEscudoz 22 $ 50 Gold (= 103,50 RIM.) nicht überichreitet.