N i® +7 538 335 ER a: A Die) jchen Ri wöhnlict Solfattır Diel der auch perfteller Druchte englitf® find 3 dem € Sintreif in feine ger außi del8faktı Berkauf Inhalt Zolfalt tt Mi “chiebden Nach dei ie Deti( x x > n ie n Hurfinachung Invoice Zeite 4! Beer, N irfprungsland Man Bet, haltd mh O CO ven Fracht zur D Intandsfracht transport) un im Hafen, einf| Entoften für Bert der duß Ob die Güt unterliegen © [9 o N OD ar Der Lie} neben Je ven Spa to Purc und am Disfont- Maren 3 3a die Bettdsz Getrag al. Zeite MÜ den, Die d anzabl ul ie] bl X br j> J ben & C {C Bert: und W Sin Berti gejtellt m Gringen. | Zertifikat DBritiiche Zollfakturen. y dem Warentwverterfolgt in den Driti- Sefißungen teils auf Grund der ge- ftura, teil8 auf Grund fongenannter Hriebenem Text. zigen. Formulare kann fich der Abfen- ) ober mit der Schreibmafjchine felbft haus nicht unbedingt erforderlich, ge- berivenden. Die Husfertiqung ift un ‘zunehmen. Bon diefen Zollfakturen 1 Drei Eremplare erforderlich, welche zu überfenden find, {o Daß Ko beim 3weds Vorlage hei der Zoo behörde € empfiehlt fich, dem Empfän- ei Cremplare der gewöhnlichen Han- tteln. Für Poftpakete, die keine zum Jyandelsmwaren enthalten, und deren m 10 £ nicht überfteigt, merben feine Die Zollfakturen {timmen im Wort- überein, fondern enthalten für ver- ige Abweichungen oder Ergänzungen. ET dürfte e8 möglich fein, ıiren voriOrijltsmäßhia auszufüllen: oder gedruckt auf den Rechnungen der für die britifchen Bee Ägungen beftimmten Ausfuhraliter angebracht fein: Ich, Endesunterzeichneter (1)... ... der Firma (2) ve... , im GB) ....... Fabhrifant/ Verkäufer der in Siefer Faktura erwähnten Waren, fi Dbelaufend auf ‚....., erfläre hierdurch, daß ich (4) ermächtigt bin, dieje Srkfärung im Iftrag des vorhergenannten Kabrifanten/VBerfäuferSs zu unterzeichnen, und Daß ich mitande bin, zu wiffen, und hierdurch erkläre ich wie folgt: ‘4. Daß diefe Rechmung in jeder SHinficht richtig ft: zime wahre und volljtändige Aufitellung des wirklich gezahlten oder zu bezahleubden Preijes der aenannten Waren und deren Quantität enthält. . 2. Daß keine andere Rechnung der in genannter Rech- uıng erwähnten Waren an Jemanden zugeftellt worden ft, oder fein wird; daß keit Abkommen ober Cinver- tändnig Letreff2 Verkaufspreis, Stonto, Rabatt oder Ver- aütung auf irgend eine Weife zwiichen genanntem YAus- ihrer und Abnehmer, oder zwifchen irgend jemanden in ihren Namen abgemacht worden {ft oder fein wird, wenn nicht vbolljtändig in Ddiefer Nechnung aufgeftellt it, oder vie folat: (5) Waren, melde auf der betrejfenden N, 3%. 8. Enamelware, Crockerv. 3. Daß die inkändifchen Preife unter der Rubrit ‚Yaufender inländifcher Wert“ eigentlich biejenigen find, die Die obengenannte SZirma für ganz ähnliche Waren in den üblichen Srokhbandelämenaen (6) uantität und BefOHreibung Ser Maren Inlandstvert in der Währung: des erp. "Pa (fiehe Abf, 3u. 4 Sees Gertififates)| Betrag Derkaufspreis an den Räufer irgend einem Abnehmer für inkändifhen Bedarf im aus- führenden Sande am Tage der Ausfuhr berechnen würde, mit einem SKaffajtonto von, .. Prozent, und daß folche Breife etwaige Berpacungskoften (Kiften. ufjw.), mie e3 ın einem joldden Lande für inlänbifchen Bebarf gewöhnlich ‚It, (nicht) einfokießen. 4. Daß irgend eine auf den Waren erhoben Steuer, ie dor der Lieferung der Waren für inkändifchen Bedarf zuferlegt it, auch in den “Preifen eingerechnet ift, und daß bet Ausfuhr der Waren ein KRückzoll oder Steuernacdhlapß von .... von der Zollbehörde des ausfiüihHrenden Lanu- de8 geitattet morben ift ober fein Mird. den . Heuge, Unterfchrift. i. Name des Leiter, Profuriften oder Jonft irgend eine in Frage kommende Perfönkichkeit, ; >, Name Der Firma vdder SGefellfchaft. 3. Name der Stadt oder des Landes. L, Diefe Worte müfjen ausgelaffen werden, falls der Kabrifant oder Lieferant perjünkich das Zertifikat anterzeichnet. | a | 5. Siard anzugeben; Ginzelheiten über irgend eine befon: dere Vereinbarung, | 6. Hier find anzugeben: Lagerhaus, Fabrif oder Ver- Ichifiungshafen. I Diefe& Formular kommt nur in Frage für Waren beutichen Urivrunas. Betrag ‚emben Unfoften auf und bemerke da- am a dem obigen Yndandivert ent- Ott: Setrag in der Währung des ErpDdrtlandes Enthalten oder nicht ® »%er Wafier- i Anlieferung Averficherung Ausfuhraoll ı Sage des Falles der Kabrikant, muß aftura aufgeführten Warenpoften in Domestic Values‘“ und „Selling Price uttoiwert oder BYruttopreis angeben Hauptteil der Faktura die etwaigen iße, Die er auf folche oder ähnliche x bemilliat hat. Le größere Verfchiffung Handelt, find Seite zu addieren und der Gefamt- Seite borautragen; auf der zweiten wieder Die Artikel angegeben wer: nden Seite im Einzelnen nach Koli. pberben miüffen. Wertangabe ii die Zofklbehörde: . i. Befondere Beachtung muß Der Anmerfung der Saktura gefchentt merden, Die den inländijchen Wert behandelt, da ausführliche Ynformationen von ber Zolbehörde der Br. fißungen (Dominions) verlangt werden, wenn der Wert Zezitglih Verzolung abgefbägt wird. Die Erporteure follten zußerdem darauf achten, daß die Im Hofaß 3 und 4 ver: 'anaten Sinzelheiten des Zertififat2 durchaus genau gemacht DELDEN, 2. Ferner foll darauf geachtet werden, daß die Preife in jer Rubril „SInlandamwerterkärung“ Diejenigen fein follen, ie im offenen Saulanbakfonfum anpaffen und nicht uot- fat: x Lieferanten oder Fabrifanten aus: Mauiter, it auf der Rückfeite anzu en Wert-Zertififate oder Ur{prungs- ndgeichtieben, malchinengefchrieben