8 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung des Verkehrs an sich, dann aber auch wegen der allgemeinen finan- ziellen Lage sehr erheblich gemindert. Von Interesse dürfte sein, daß damals im Gegensatz zu dieser allgemeinen Richtlinie das Programm des Gleisumbaues erhöht wurde, da sich bei dem schwachen Verkehr diese Arbeiten leichter und billiger durchführen ließen. Änderungen der ursprünglichen Schätzung bedeuten lediglich eine Programmänderung der Abteilungen, die gleichfalls nicht den Charakter der Bindung in sich trägt. Eine formelle Zustimmung der Stellen des finanziellen Dienstes zu Überschreitungen ist grund- sätzlich nicht vorgesehen. Trotz der starken Stellung, den der finanzielle Dienst an sich hat, ist bei den englischen Gesellschaften seine Zuständigkeit im Rahmen der Wirtschaftsführung nicht so klar und bestimmt festgelegt wie in Deutschland. Die GW weicht in ihrem Vorgehen von dem der LMS ab. Sie stellt Schätzungen und Programme nicht in dem Umfange auf wie die LM S. Abgesehen davon, daß auch hier die Zuweisungen zur Erneuerungsrücklage festliegen, wird lediglich ein Programm des tatsächlich ‘beabsichtigten Gleisumbaues, der Fahrzeugher- stellung und der Neubauten vom Verwaltungsrat genehmigt. Im übrigen findet eine Schätzung der Einnahmen und der Ausgaben im ganzen nicht statt. Für die Wirtschaft des laufenden Jahres wird von den Ziffern des vorausgegangenen Jahres (in 1927 von denen für 1925) ausgegangen und gegebenenfalls von den einzelnen Abteilungen eine Begründung etwaiger Überschreitungen der Vorjahresziffern verlangt. Auch wird dafür gesorgt, daß die Wirt- schaftsführung im ganzen sich der Konjunktur anpaßt. So wurde z. B. nach Beginn des Kohlenarbeiterstreikes im Jahre 1926 vom Finanzdienst gefordert, daß die anderen Abteilungen für Ver- minderung der Ausgaben sorgen möchten. Was aber eben doch fehlt, ist ein Gesamtvoranschlag des laufenden Jahres, der die Richtlinien für die Einnahme- und Ausgabewirtschaft auf allen Gebieten gibt. Immerhin darf man nicht übersehen, daß die Ver- hältnisse bei der G W einfacher liegen als bei der LM S, weil das Netz erheblich kleiner ist und hier auch die besondere Einwirkung des “General Manager” auf die Wirtschaftsführung im einzelnen besonders hoch anzuschlagen sein dürfte.