32 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung Unterhaltung und teilweise Erneuerung, Ankauf neuer Fahrzeuge, Werkstattkosten. In gleicher Weise wie bei Abstract A findet hier der Ausgleich mit der Erneuerungsrechnung statt. Ebenso gilt das dort geschilderte Verfahren für Versicherungs- usw. Kosten. Wegen der Werkstättenbuchführung und der Selbstkosten- ermittlung (costing) siehe Seite 55. Abstract C. — Lokomotive Running Expenses — ist geteilt: Aufsicht und Leitung, Dampfbetrieb, Löhne, Feuerung, Wasser, Öl, Sonstiges, Elektrischer Betrieb, Löhne, Feuerung, Wasser, Öl Sonstiges. Diese Teilrechnung enthält also im wesentlichen die Zugför- derungskosten, jedoch nicht die Kosten des Zugbegleitpersonals, die unter Abstract D erscheinen. Zwischen Abstract C und den anderen “Abstracts” findet eine Abrechnung über Lokomotivleistungen für Dienstzwecke statt. Abstract D. — Traffic Expenses — ist geteilt in Gehälter und Löhne, Aufsicht und Leitung, Zug- und Stationspersonal; Kosten des örtlichen Dienstes (Heizung, Beleuchtung usw., Druck der Fahrkarten, Reklame, Reinigung der Wagen); Verschiebekosten, soweit sie nicht durch Lokomotiven erfolgt, Kosten stationärer maschinentechnischer Anlagen (Krane UuSW.); Kohlenladekosten; Kosten des “Railway Clearing House”; Sonstige Kosten. Abstract D enthält also die persönlichen Kosten des Zugför- derungsdienstes und die gesamten Kosten des Stations- und Ab- fertigungsdienstes.